Graber Konrad · Ständerat · 2018-09-26
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-09-26
Wortprotokoll
Ich habe im September 2015 die Interpellation 15.3810, "Neue Landeshymne. Keine strategische Notwendigkeit", eingereicht. Auslöser war, wie Kollege Minder es jetzt auch ausgeführt hat, dass die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft einen Künstlerwettbewerb zur Schaffung einer neuen Schweizer Nationalhymne lanciert hatte. Im Finale vom 12. September 2015 wurde ein Siegerprojekt gekürt. Demnach soll der Wortlaut der Hymne neu wie folgt lauten:
"Weisses Kreuz auf rotem Grund,
unser Zeichen für den Bund:
Freiheit, Unabhängigkeit, Frieden.
Offen für die Welt, in der wir leben,
woll'n wir nach Gerechtigkeit streben.
Frei, wer seine Freiheit nützt,
stark ein Volk, das Schwache stützt.
Weisses Kreuz auf rotem Grund,
singen wir vereint aus einem Mund."
Der Text wäre auch nicht besser, wenn ich ihn jetzt gesanglich vorgetragen hätte. Ob mit diesem Wortlaut ein Mehrwert gegenüber dem bisherigen Text geschaffen wird, kann jede und jeder selber beurteilen; ich bezweifle dies.
Diese Zeit des Umbruchs, in der sich die Schweiz mit Fragen zum Verhältnis zur EU auseinandersetzt, zum Teil unter internationalem Druck steht und sich mit Vorlagen zur Altersvorsorge beschäftigt, ist aus meiner Sicht nicht geeignet, um hier noch ein weiteres Feld der Verunsicherung zu öffnen. Gefragt ist für unser Land Stabilität, und diese will die parlamentarische Initiative Minder schaffen.
Selbstverständlich lässt sich über den Wortlaut der geltenden Hymne diskutieren, aber jede Zeit würde wohl zu einem neuen Text führen. Nationalhymnen sind immer Geschmackssache. Meiner Meinung nach dürfen Geschichte und Tradition nicht unterschätzt werden.
Offensichtlich ist es der Gemeinnützigen Gesellschaft bis heute nicht gelungen, der neuen Hymne zum Durchbruch zu verhelfen. Aber die Gemeinnützige Gesellschaft, die sich früher als wichtige sozialpolitische Organisation der Schweiz grosse Verdienste erworben hat, ist in dieser Frage natürlich souverän, autonom, auch in der Interpretation oder Ausdehnung ihres Vereinszwecks.
Ich habe damals bei der Behandlung der Interpellation ausgeführt, dass, falls die Gemeinnützige Gesellschaft das Projekt tatsächlich weiterverfolgen und politisch vorstellig werden sollte, dies vermutlich auf dem Weg einer Petition am ehesten möglich wäre. Das heisst, die zuständigen Kommissionen hätten sich zuerst mit der Frage auseinanderzusetzen und zu beurteilen, ob das Anliegen überhaupt verfolgungswürdig sei. Da bin ich zuversichtlich, dass in den Räten bestimmt keine Mehrheit dafür zu gewinnen wäre.
Auch der Bundesrat hat bezüglich der Behandlung einer allfälligen Eingabe in Form einer Petition damals in der Antwort auf meine Interpellation ausgeführt, dass er selber nicht aktiv werden wolle: "Der Bundesrat sieht in der Einführung einer neuen Nationalhymne keine strategische Notwendigkeit. Er wird in dieser Angelegenheit nicht von sich aus tätig werden." Eigentlich bin ich vor zwei Jahren davon ausgegangen, dass diese Interpellation und die Antwort des Bundesrates dazu führen würden, die Aktivitäten für eine neue Landeshymne einzustellen.
Die Gemeinnützige Gesellschaft lässt das Projekt aber nicht ruhen. Wie Herr Minder ausgeführt hat, wurde seither am 1.[NB]August auf der Rütliwiese neben der offiziellen Landeshymne jeweils auch die inoffizielle Hymne gesungen, und dies am letzten 1. August sogar in Anwesenheit unseres Bundespräsidenten. Dies ist Grund genug, das Vorgehen bezüglich einer neuen Landeshymne klar zu regeln.
Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Das trifft zu. Wir bewegen uns in dieser Frage aber in einem quasi rechtsfreien Raum. Die Gemeinnützige Gesellschaft lässt das Projekt nicht ruhen. Der Bundesrat will zwar von sich aus nicht aktiv werden, aber trotzdem: Es ist ein schweizerisches Alleinstellungsmerkmal, dass wir die Frage der Nationalhymne weder auf Verfassungsstufe noch im Gesetz geregelt haben.
Ich bin der Meinung, dass es nun Zeit wäre, diese Frage zumindest auf Gesetzesstufe zu klären. Es geht aus meiner Sicht nicht nur darum, den heutigen Schweizerpsalm gesetzlich zu verankern, sondern auch darum, das Vorgehen festzulegen, falls Kräfte wie die Gemeinnützige Gesellschaft die Idee haben, eine neue Landeshymne einzuführen. In dieser Frage sollte Rechtssicherheit geschaffen werden.
Man kann auch über die Frage der Zuständigkeit diskutieren, die Herr Minder thematisiert hat. Es stellt sich tatsächlich die Frage, wer zuständig ist: Wer ist legitimiert, hier einen Prozess anzustossen, wer soll einbezogen werden, wie ist der Prozess bis zu einem Entscheid zu gestalten? Es kann nicht sein, dass wir alles dem Zufall überlassen. Man kann über das Thema lächeln, oder man kann es bagatellisieren. Für [PAGE 773] mich ist die Hymne aber auch Ausdruck des Selbstverständnisses eines Landes und deshalb hochzuhalten.
Wenn wir der parlamentarischen Initiative Folge geben, wird es der Kommission freistehen, wie sie die Initiative im Detail umsetzen will. Es kann sein, wie es Herr Minder ausführte, dass es bei zwei Artikeln bleibt. Es kann sein, dass man auch weiter gehen würde. Das ist dann die Sache der Kommission.
Es ist mir auch wichtig, dass das Parlament etwas dazu zu sagen hat, wie die Hymne lauten soll, und dass sich, wenn es eine Änderung geben sollte, letztlich über ein Referendum selbst die Stimmberechtigten dazu äussern könnten. Es kann nicht sein, dass quasi durch die Hintertür eine neue Nationalhymne eingeführt wird. Wenn wir der parlamentarischen Initiative Folge geben und die zuständige Kommission des Nationalrates dies ebenfalls tut, wird unsere Kommission die Gelegenheit haben, sich vertieft mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Insbesondere die demokratische Abstützung und der Prozess sind aus meiner Sicht sehr wichtig und auch zu klären.
Wenn ich die schriftlich vorliegenden Erwägungen der Kommission betrachte - ein Fünfzeiler -, dann meine ich, dass es wichtig ist, dass diese Fragen im Rahmen einer Vorlage auch in der Kommission etwas vertiefter behandelt werden. Dies ist nur möglich, wenn wir der Initiative Folge geben. Dazu lade ich Sie herzlich ein.
Vom Vorgehen her wird es so sein, dass nach der Zustimmung hier im Rat die zuständige Kommission des Nationalrates ebenfalls Zustimmung signalisieren muss. Die ausgearbeitete Vorlage würde dann als Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung gehen. Der Bundesrat hätte sich auch dazu zu äussern. Es würde dann der ordentliche gesetzgeberische Prozess lanciert, wie dies üblich ist. Beide Kammern müssten zustimmen. Es geht nicht darum, eine neue Hymne einzuführen, sondern darum, das Verfahren zu regeln und die jetzt geltende Hymne gesetzlich zu verankern.
Zum Schluss noch dies: Ich möchte einfach nochmals daran erinnern, dass der Schweizerpsalm vor 170 Jahren entstanden ist. 1961 wurde er provisorisch als Nationalhymne eingeführt und erst zwanzig Jahre später, nämlich 1981, zur offiziellen Landeshymne bestimmt. "Wer seine Wurzeln nicht kennt, hat keinen Halt." Dieses Zitat sollten wir auch in der Frage der Nationalhymne als Leitgedanken mitnehmen und ergänzen: Wer seine Wurzeln nicht kennt, hat keinen Halt und auch keine Zukunft.
Ich bitte Sie, dieser Initiative Folge zu geben.