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Ritter Markus · Nationalrat · 2018-09-26

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2018-09-26

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion unterstützt bei der Vorlage 1 auch die Kommission und wird die Änderungen im Bundesgesetz annehmen.

Die vom Bundesrat beantragte Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen fand sowohl in der Vernehmlassung als auch in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates grosse Zustimmung. Die Erhöhung der Bürgschaftslimite von 500[NB]000 Franken auf 1 Million Franken wird auch von der CVP-Fraktion unterstützt. Es macht Sinn, auch grössere Projekte unterstützen zu können und damit wichtige Vorhaben für die Schweizer Wirtschaft gezielt zu fördern. Durch die breite Streuung der Bürgschaften innerhalb der verschiedenen Bereiche der Wirtschaft werden auch die Risiken des Bundes bezüglich eines Verlustes verteilt. Trotz des relativ kleinen Ausfallrisikos sind auch künftig die Projekte, für die eine Bürgschaft übernommen wird, seriös zu prüfen.

Mit der Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum will der Bundesrat der tieferen Nachfrage nach diesen Instrumenten Rechnung tragen. Die CVP-Fraktion ist dezidiert der Meinung, dass die Bergregionen und der ländliche Raum grundsätzlich zu stärken sind. Wir fordern den Bundesrat daher auf, dies mit der Botschaft zur Standortförderung 2020-2023 auch in aller Klarheit umzusetzen. Gerade in den Bergregionen müssen verstärkt Impulse gesetzt werden, damit sich auch dort die Wirtschaft vorteilhaft entwickeln kann und damit Arbeitsplätze erhalten bzw. neue geschaffen werden. Nur damit kann die Abwanderung der Bevölkerung verhindert und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Regionen gestärkt werden.

Erlauben Sie mir nun einige Ausführungen zum Einzelantrag Gutjahr. Dieser wurde in der Kommission nicht beraten, und es wurden auch keine entsprechenden Anträge gestellt. Jetzt ist es für Sie wichtig zu wissen, was die heutige Rechtsgrundlage ist. Heute ist sie wie folgt: Artikel 7, "Verwaltungskosten", des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen lautet: "Der Bund übernimmt die Kosten, welche den Organisationen durch Bürgschaftsgewährung entstehen, soweit sie nicht vom Bürgschaftsnehmer und den Kantonen gedeckt werden und die übrigen Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen." Heute haben wir eine reine Restkostenfinanzierung durch Bundesbeiträge. Dies wird neu in Artikel 7 Absatz 1 geändert, indem der Bund in jedem Fall, unabhängig von den Beiträgen der Kantone, entsprechende Leistungen an die Verwaltungskosten und natürlich auch an die Risikoteilung gewährt. Es ist ein Grundsatzentscheid, dass hier die Beiträge anders ausgerichtet werden.

Jetzt ist es natürlich zwingend, dass Absatz 2 ebenfalls folgt, dass auch die Frage der Gewinne mit dieser neuen Formulierung geregelt wird. Man kann nicht einfach Absatz 2 streichen. Entweder müssten wir bei der alten Formulierung bleiben und Restkosten finanzieren, oder wir regeln mit der neuen Formulierung, nach der wir Fixbeiträge ausrichten, auch die Gewinne. Es ist nicht Ziel, mit Bundesbeiträgen Gewinne zu ermöglichen. Das ist für Sie wichtig zu wissen.

Deshalb wird die CVP-Fraktion diesen Einzelantrag ablehnen. Wenn dieser Absatz nicht genehm ist, wäre der einzig konsequente Weg gewesen, bei der alten Regelung zu bleiben.