preparatory:AB 236028
de Buman Dominique · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-09-26
Wortprotokoll
Art. 7 [GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Antrag Gutjahr [GZ]
Abs. 2 [GZ]
Streichen
Schriftliche Begründung [GZ]
Dieser Absatz wurde neu vom Bundesrat vorgeschlagen. Er ist sachfremd und gefährdet die breite Trägerschaft der gewerblichen Bürgschaftsorganisationen. Deswegen soll er gestrichen werden. Es ist der Wunsch des Gesetzes, dass die Bürgschaftsorganisationen möglichst breit getragen werden, d. h., dass sie möglichst viel Genossenschaftskapital haben. Die Verzinsung des Genossenschaftskapitals ist ein Anreiz für gewerbliche Organisationen, der Genossenschaft beizutreten. Damit dient diese Verzinsung der Stabilität und Akzeptanz des Systems. Die Praxis zeigt es deutlich: Verzinst wird das Genossenschaftskapital nur dann, wenn die Genossenschaft Überschüsse erwirtschaftet. Damit funktioniert dieser Zins als betriebswirtschaftlicher Auftrag an die Bürgschaftsorganisation, effizient und erfolgreich zu arbeiten. Es ist doch falsch, funktionierende Organisationen zu bestrafen, nur weil sie erfolgreich sind. Damit widerspricht dieser neue Absatz der Absicht des Gesetzes. Das Gesetz will ja ein breit getragenes und erfolgreiches Bürgschaftswesen. Der Absatz gefährdet ebendies und ist deshalb ersatzlos zu streichen.
[VS]
Art. 7 [GZ]
Proposition de la commission [GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral
[VS]
Proposition Gutjahr [GZ]
Al. 2
Biffer