AB 236050
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-09-26
Wortprotokoll
Kann ein landwirtschaftliches Grundstück trotz öffentlicher Ausschreibung nicht an einen Selbstbewirtschafter verkauft werden, kann die kantonale Vollzugsbehörde auch einem Nichtselbstbewirtschafter eine Erwerbsbewilligung erteilen. Der höchstzulässige Preis muss eingehalten werden. Diese Bewilligung kann auch aufgrund eines Kaufversprechens erteilt werden. Liegt zwischen Kaufversprechen und Kaufakt eine grössere Zeitspanne, kann bezweifelt werden, ob der höchstzulässige Preis immer noch angemessen ist. Eine zeitliche Befristung der Erwerbsbewilligung macht unter diesem Gesichtspunkt Sinn.
Anstelle einer Gesetzesänderung zieht der Bundesrat auch die Möglichkeit einer Vollzugsanweisung in Betracht. Eine solche Anweisung hat den Vorteil, dass sie rascher umgesetzt werden kann und flexibler ist. Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung des Anliegens also grundsätzlich einverstanden, will aber den Gestaltungsspielraum für eine optimale Lösung beibehalten und empfiehlt deshalb die Ablehnung der Motion.