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Stöckli Hans · Ständerat · 2018-09-26

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-26

Wortprotokoll

Ich unterstütze die Mehrheit der SPK, dass wir den Entscheid, den wir schon früher einmal in der SPK-SR getroffen haben, bestätigen und dieser parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Es gibt aus unserer Sicht keinen Handlungsbedarf, denn die aktuelle Rechtslage ist klar. In Anwendung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes gewährt das Bundesamt für Sozialversicherungen jährlich Finanzhilfen zur Unterstützung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Mit diesem Förderungsgesetz stellt der Bund finanzielle Beiträge zur Verfügung, mit denen Kindern und Jugendlichen ein gesellschaftliches Engagement frei von inhaltlichen und finanziellen Abhängigkeiten ermöglicht wird. Diese Unterstützung ist aber an klare, sachliche und wertneutrale Kriterien gebunden, und diese Kriterien werden auch angewandt.

Wenn das Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid gelangt, dass religiöse Aktivitäten eben nicht unter diese Kriterien fallen, dann muss man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Heute wird ein breites Spektrum von Organisationen mit unterschiedlichen Aktivitäten unterstützt. Es sind insgesamt 4 Millionen Franken, die zur Verfügung gestellt werden, und die jetzt monierten Bereiche machen höchstens 10 Prozent von diesen Geldern aus.

Die demokratische Bildung in unserem Land fällt nicht vom Himmel, sie muss jeden Tag erarbeitet werden. Ich kann Ihnen ein Lied davon singen: Ich habe zusammen mit der Stiftung Dialog und der Neuen Helvetischen Gesellschaft bei der Gründung des Campus für Demokratie mitgewirkt, und es war sehr schwierig, die nötigen Mittel für diese Institution zu finden. Ich denke, es ist in unserem Interesse, dass alle, die sich für unser Gemeinwesen interessieren und auch engagieren wollen, die entsprechende Unterstützung, die sich auf klare gesetzliche Grundlagen bezieht, auch erhalten.

Nun stellt sich die Frage, wie denn der Vorstoss von Herrn Rutz umgesetzt werden könnte. Denn Herr Rutz verlangt, dass Vereinigungen, welche politische Zielsetzungen verfolgen, keine Unterstützung mehr gewährt werden kann. Die Umschreibung der "politischen Zielsetzungen" ist nicht derart klar, dass sie deutlich macht - das hat auch die Diskussion in der SPK ergeben -, welche Institutionen dann noch und welche nicht mehr unterstützt werden können. Denn Politik bedeutet Einflussnahme, Gestaltung und Durchsetzung von Forderungen und Zielen, sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Bereich. Deshalb reicht die von Herrn Rutz verlangte neue Formulierung nicht aus, um Klarheit zu schaffen.

Die heutige Praxis hat sich bewährt, und ich denke, wir haben keinen Anlass, von dieser abzugehen. Dementsprechend ist dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.