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Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-09-26

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-09-26

Wortprotokoll

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 13. August 2018 die vom Kanton Genf am 21. August 2015 eingereichte Standesinitiative in der Differenzbereinigung - wir stecken hier in der Differenzbereinigung - erneut vorgeprüft. Die Kommission beantragt dem Rat mit 8 zu 4 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Anlässlich der ersten Vorprüfung, die im November 2016 stattfand, hatte die Kommission beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat entschied hingegen am 20. September 2017 Nichtfolgegeben.

Die Initiative fordert den Bund auf, eine Steuer auf Strom aus nichterneuerbaren Energieträgern einzuführen, Nachlässe für Strom aus Gaskraftwerken mit Herkunftsnachweisen vorzusehen sowie den entsprechenden Steuerertrag für die Förderung von Energiesparmassnahmen und den Ausbau der erneuerbaren Energien einzusetzen.

Warum lautete nun damals der Antrag auf Folgegeben und heute auf Nichtfolgegeben? Der Faktor Zeit spielt bei diesem Entscheid eine wesentliche Rolle. Er ist der eigentliche Grund des Umdenkens. Seit der Eingabe der Standesinitiative im August 2015 ist doch einiges passiert. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 wurden verschiedene Unterstützungsmassnahmen für die Wasserkraft beschlossen. Wasserkraftwerkbetreiber, die bei einer effizienten Produktion ihren Strom unter den Gestehungskosten am Markt verkaufen müssen, können von der Marktprämie profitieren. Für den Bau von Neuanlagen sowie die Erweiterung und Erneuerung von bestehenden Wasserkraftwerken sind ausserdem Investitionsbeiträge vorgesehen. Bei der Vorlage zur Stromnetzstrategie wurde zudem die Aufhebung der Durchschnittspreismethode für die Grundversorgung für die Jahre 2018 bis 2020 beschlossen. Diese Massnahmen zusammen sollen den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, mit besonderem Fokus auf der Produktion aus Wasserkraft, fördern. Zudem ist die Vorlage zur Revision des Stromversorgungsgesetzes, mit der das Strommarktdesign der Zukunft bestimmt wird, in der Pipeline und soll noch diesen Herbst im Bundesrat zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet werden.

In verschiedenen Vorstössen hat das Parlament die Anforderungen an diese Vorlage formuliert. Ich erinnere beispielsweise an die Kommissionsmotion 18.3000 der UREK-SR, "Investitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen", und an weitere Vorstösse. Bei diesen Vorstössen stellen die Versorgungssicherheit und die langfristige Sicherung der Schweizer Stromproduktion wichtige Punkte dar.

Auch was das Anliegen der Standesinitiative inhaltlich betrifft, sind wir inzwischen etwas klüger geworden. Auf den ersten Blick wäre eine Steuer auf nichterneuerbaren importierten Energieträgern eine tolle Sache. Gerade deshalb haben wir eine solche Abgabe im Rahmen der Diskussion zur Energiestrategie 2050 geprüft und mehrfach diskutiert. Allerdings mussten wir auch feststellen, dass es in Bezug auf die Umsetzung verschiedene konkrete Probleme gibt: Die Abgabe ist deutlich weniger ergiebig als angenommen, kann relativ einfach umgangen werden und ist zudem mit internationalem Handelsrecht schwer vereinbar.

Mit Blick auf die bevorstehende Vorlage des Bundesrates zum Strommarktdesign macht es - das ist ein ganz wesentliches Element - wenig Sinn, wenn das Parlament hier mit der Ausarbeitung einer Initiative parallel auch noch tätig würde. Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben.