AB 236159
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-09-26
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Die Harmonisierung im kantonalen Stipendienwesen ist weit fortgeschritten. 19 Kantone sind dem Konkordat beigetreten. Diese Kantone decken fast 90 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung ab. In der Mehrheit dieser Kantone wurde der Ansatz für ein Vollstipendium auf Tertiärstufe markant erhöht; zugenommen hat auch der Anteil von Personen mit einem Stipendium zum festgelegten Höchstansatz. Auch die wenigen Kantone, die noch nicht beigetreten sind, haben relevante Bestimmungen des Stipendienkonkordates in ihre kantonale Gesetzgebung übernommen.
Ob sich die kantonalen Unterschiede verringert haben, schlägt sich aufgrund der Umsetzungsfrist bis 2018 noch nicht in vollem Umfang in der Statistik nieder. Mit der jährlichen Statistik des BFS können aber die Entwicklungen differenziert abgebildet und verfolgt werden.
Nicht zuletzt hat auch die Stipendien-Initiative zu diesem Fortschritt bei der Harmonisierung der Stipendienvergabe beigetragen. Im Jahr 2015 wurde die Stipendien-Initiative von Volk und Ständen deutlich abgelehnt. Die Initiative hatte eine schweizweite Harmonisierung zum Ziel. Die Kompetenz für die Stipendienvergabe sollte von den Kantonen auf den Bund verlagert werden. Trotz der Ablehnung hatte die Volksinitiative eine positive Wirkung: Der kantonale Harmonisierungsprozess wurde deutlich beschleunigt.
Der indirekte Gegenvorschlag setzte einen Anreiz für die Kantone, indem er die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an die Einhaltung wichtiger Bestimmungen des Stipendienkonkordates knüpfte. Gegenwärtig haben alle Kantone Anspruch auf diese Bundessubvention. Alle geben an, innerhalb der gesetzten Frist die für das Bundesgesetz relevanten Bestimmungen aus dem Konkordat zu erfüllen. Der Bund finanziert zudem die Geschäftsstelle Stipendienkonkordat beim Generalsekretariat der EDK. Diese unterstützt die Kantone bei der koordinierten Umsetzung des Konkordats und dokumentiert den Stand der Harmonisierung. Das ermöglicht eine enge Begleitung durch den Bund. Die Geschäftsstelle hat auch erste Empfehlungen für die Berechnung der Ausbildungsbeiträge erarbeitet und sie an der diesjährigen Plenarversammlung der Interkantonalen Stipendienkonferenz zur Diskussion gestellt.
Betreffend Chancengleichheit ist darauf hinzuweisen, dass es zu kurz greift, nur auf die Tertiärstufe zu fokussieren. Diese Thematik betrifft und beschäftigt auch die vorgelagerten Bildungsstufen. Die durchschnittliche Stipendienhöhe liegt in der Schweiz bereits über dem europäischen Durchschnitt. Die Schweiz ist zudem eines von fünf Ländern, in denen Studierende am seltensten von grösseren finanziellen Schwierigkeiten berichten.
Fazit: Der Harmonisierungsweg ist eingeschlagen, auch von Kantonen, die dem Konkordat nicht oder noch nicht beigetreten sind. Das Ganze wird durch die kantonalen Instanzen und die Statistiken des BFS ausreichend dokumentiert und verfolgt, und deshalb erkennt der Bundesrat in der Erstellung eines Berichtes keinen Mehrwert und bittet Sie, das Postulat abzulehnen.