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Jans Beat · Nationalrat · 2018-09-26

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-26

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, mit der Annahme meiner Motion die Versorgungssicherheitsbeiträge anzupassen. Ich bin überzeugt, dass mein Anliegen von der Bevölkerung mit ganz, ganz grosser Mehrheit mitgetragen würde. Ich möchte Ihnen kurz erklären, um was es sich handelt.

Sie hören ja immer wieder die Geschichten vom Bauernsterben, jede Woche sind sie in den Medien zu lesen. Viele Landwirte können mit dem, was sie erwirtschaften, nicht überleben, sie müssen zumachen; betroffen sind vor allem Kleinbetriebe. Im Milchbereich sind es 5 Prozent jährlich, die nicht überleben können. Dann hören Sie in den Medien auch die anderen Geschichten von jenen Bauern, die 100[NB]000 oder gar 200[NB]000 Franken an Subventionen erhalten. Alle fragen sich: Um Gottes willen, was soll denn das? Was ist denn das für eine Subventionspolitik? Diese widersprüchlichen Botschaften erhalten die Leute regelmässig.

Mit meinem Vorstoss möchte ich eine kleine, kleine Verbesserung dieser eigentlich ganz und gar nicht zufriedenstellenden und völlig widersprüchlichen, aber tatsächlich vorherrschenden Situation erreichen.

Heute ist es so, dass ganz viele Subventionen in Bezug auf die bewirtschaftete Fläche ausgerichtet werden. Das führt dazu, dass grosse Bauernbetriebe natürlich hohe Beiträge, hohe Subventionen erhalten. Das ist bis zu einem gewissen Grad auch absolut gerechtfertigt, da sie mehr Land pflegen und auch entsprechend höheren Aufwand haben und höhere Leistung erbringen. Aber das erreicht bei grossen Betrieben irgendwann einmal eine Dimension, die nicht mehr stimmig ist. Wir haben heute die Situation, dass - hören Sie sich das einmal an - 10 Prozent, die grössten Betriebe in der Schweiz, 25 Prozent der Flächenbeiträge, also der Direktzahlungen, erhalten. Das kann ja nicht sein! Wir richten doch nicht Direktzahlungen aus, um die grössten Betriebe zu fördern oder zu unterstützen, sondern vielmehr, im Gegenteil, um im Sinne des Verfassungsartikels mit diesen Beiträgen einerseits ökologische Landwirtschaft zu ermöglichen und andererseits den Landwirten einen anständigen Lohn zu geben. Auch das ist ein Verfassungsauftrag, den wir haben. Deshalb müssen wir doch dafür schauen, dass auch eine anständige Menge an Geld zu den Kleinbetrieben gehen.

Und jetzt haben wir eine Revision gemacht, die Agrarpolitik 2014-2017. Damit haben wir die Tierhaltungsbeiträge, also quasi die Beiträge pro Kuh, abgeschafft und daraus weitere Flächenbeiträge gemacht. Das war sehr umstritten. Die Folge dieser Politik ist interessant. Sie hat erstens dazu geführt, dass mehr Subventionen vom Tal- ins Berggebiet fliessen. Das war richtig, das war ein Ziel der Agrarpolitik 2014-2017. Sie hat aber zweitens auch dazu geführt, dass mehr Beiträge von den kleinen zu den grossen Bauern gehen. Und das war nicht ein Ziel dieser Revision, das war es definitiv nicht. Wir wollten zwar den Strukturwandel nicht etwa bremsen, das ist schon klar. Aber dass die Menge an Geld, das die Grossbauern erhalten, grösser wird, das wollten wir nicht. Der Effekt ist völlig pervers. Wir haben heute Betriebe mit 100 und mehr Hektaren, die dank der Agrarpolitik 200 Franken mehr pro Hektare bekommen. Die Kleinbauern, Betriebe mit weniger als 20 Hektaren, bekommen 200 Franken weniger pro Hektare. Das ist absurd, das wollte niemand.

Was ich nun verlange, ist, dass man die Versorgungssicherheitsbeiträge, und das sind die, die quasi jeder Bauer bekommt, ohne eine zusätzliche Leistung für Ökologie, Tierwohl und so weiter zu erbringen, besser abstuft, damit mehr zu den Kleinen geht und weniger zu den Grossen. Ich will nur, dass die Fehlanreize, die man mit der Agrarpolitik 2014-2017 geschaffen hat, korrigiert werden. Das ist ein absolut vernünftiges Anliegen.

Es gibt noch einen zweiten Grund. Ich fände es absolut falsch, eine Motion abzuschreiben, von der der Bundesrat sagt, er habe dazu 2017 einen Bericht geliefert, obwohl er dies gar nicht gemacht hat. Dieser Bericht liegt nicht vor. Die einzig richtige Antwort ist, diese Motion so lange stehenzulassen, bis wir die Informationen wirklich haben und bei der Agrarpolitik 2022 plus vielleicht Korrekturen vornehmen können.