Reimann Lukas · Nationalrat · 2018-09-26
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-26
Wortprotokoll
Die Motion "Vermeidung von Bürokratie und unverhältnismässigem Verwaltungsaufwand beim Grenzübertritt von Personenwagen" möchte den Bundesrat beauftragen, den Gewichtszoll bei Personenwagen, speziell bei der Tarifnummer 8703, im Rahmen einer Änderung von Artikel 8 des Zollgesetzes abzuschaffen.
Im Dezember 2017 habe ich erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat mit seinem Beschluss, Industriezölle abzuschaffen, das Anliegen dieser Motion grundsätzlich aufgenommen hat. Der Bundesrat ist mit seinem Beschluss in die richtige Richtung gegangen. Allerdings ist das Versprechen, konkret etwas zu machen, noch nicht eingelöst, denn zum einen hat sich der Bundesrat noch nicht dazu geäussert, auf welchen Zeitpunkt er diese Industriezölle abschaffen wird, und zum andern - das ist das besonders Störende - praktizieren die Zollbehörden in den letzten Jahren das pure Gegenteil dessen, was Bundesrat, Parlament und auch diese Motion möchten.
Mehrere Importeure von Fahrzeugen haben mir bestätigt, dass die Zollbehörden aus purem Formalismus darauf pochen, dass Gebühren, zum Teil auf Jahre zurück, bezahlt werden, selbst für Autos, bei denen offensichtlich ist, dass sie gar nicht zollbesteuert werden. Die Importe werden nicht wie angestrebt erleichtert, sondern durch Zollbürokratie und Formalismus beim Grenzübertritt erschwert. Dies betrifft ganz besonders die Einfuhr von Personenwagen. Aktuell präferenzberechtigte Fahrzeugimporte, d. h. Fahrzeuge, die der Ursprungserklärung Euro 1 entsprechen, werden trotz bereits heute gültiger Zollbefreiung wegen Formalismus und Übereifer der Zollbehörden nicht zollbefreit.
Im Weiteren scheinen die Zollbehörden im Wissen um die Abschaffung der Industriezölle gezielt Ressourcen dafür einzusetzen, formelle Fehler bei Importeuren zu suchen und dann Zoll-Nachverfahren zu eröffnen. Dies ist besonders störend, da es sich erstens bei den fraglichen Importen um zollbefreite Güter handelt und zweitens die Industriezölle ja sowieso abgeschafft werden sollen. Ein aktuelles Beispiel sind die unzähligen Verfahren zur Nachprüfung des Ursprungsnachweises, die zur Erhebung von Gewichtszoll für die Einfuhr des VW Golf - des am häufigsten in die Schweiz importierten Autos - eröffnet wurden. Bekanntlich wird der VW Golf in Deutschland produziert und wäre folglich gemäss Freihandelsabkommen heute schon vom Gewichtszoll befreit.
Die Annahme der vorliegenden Motion ist trotz der vom Bundesrat beschlossenen Abschaffung der Industriezölle angezeigt, denn der Bundesrat wird damit in seinem Beschluss bestätigt, die Importe zu erleichtern und insbesondere die Industriezölle abzuschaffen. Die Annahme der Motion macht klar, dass der Verzicht auf die Erhebung von Industriezöllen rasch umzusetzen ist. Und sie verdeutlicht, dass das aktuelle Verhalten der Zollbehörden, systematisch bereits veranlagte Industriezölle Jahre später aus formalistischen Gründen einzuverlangen, nicht dem Willen des Bundesrates, nicht dem Willen des Parlamentes und auch nicht der Zukunft entspricht.
Aus diesen Gründen unterstützen zahlreiche Organisationen - von Economiesuisse über den Gewerbeverband bis hin zu Konsumentenorganisationen - diese Motion. Sie führt zu weniger Bürokratie und wirkt einem unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand entgegen. Ich danke Ihnen für die Annahme der Motion.
Ich möchte auch noch betonen, dass beim Fahrzeugimport durch Mehrwertsteuer und Automobilsteuer fast 10 Milliarden Franken pro Jahr eingenommen werden, während es um lediglich 10 Millionen Franken an Zollgebühren geht. Dem stehen aber enorme Aufwände gegenüber, welche die Zollbehörden haben. Das ist nicht verhältnismässig.
Daher würde ich mich sehr freuen, wenn Sie diese Motion annehmen würden.