Paganini Nicolo · Nationalrat · 2018-09-26
Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2018-09-26
Wortprotokoll
Die Sicherheitspolitische Kommission hat die Botschaft zu den zwei Bundesbeschlüssen, einerseits über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst am WEF in Davos sowie andererseits über die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen des Kantons Graubünden im Rahmen der Jahrestreffen des WEF 2019-2021, an ihrer Sitzung vom 18. Juni 2018 beraten.
Worum geht es? Die WEF-Jahrestreffen in Davos werden vom Bundesrat seit dem Jahr 2000 als ausserordentliches Ereignis im Sinne von Artikel 12b der Verordnung über das Sicherheitswesen in Bundesverantwortung qualifiziert. Mit Schreiben vom 15. November 2017 ersuchte die Regierung des Kantons Graubünden den Bund um Unterstützung, damit auch in den Jahren 2019 bis 2021 die Sicherheit der WEF-Jahrestreffen gewährleistet werden kann.
Die SiK-NR geht mit dem Bundesrat davon aus, dass die Terrorbedrohung nach wie vor hoch bleiben wird und ein starkes Sicherheitsdispositiv unabdingbar ist. Der Grundsatz des Engagements der Armee bzw. des Bundes zugunsten der Sicherheit am jährlichen Treffen des WEF blieb in der Kommission in der Eintretensdebatte unbestritten. Eine längere Diskussion wurde zur Frage geführt, ob eine Organisation bzw. Institution wie das WEF, mit Umsätzen an der Jahrestagung im dreistelligen Millionenbereich, nicht einen grösseren eigenen Beitrag an die Sicherheitskosten leisten könnte.
Diese Diskussionen widerspiegeln sich auch in den vorliegenden Minderheitsanträgen zu beiden Bundesbeschlüssen. Für die grosse Kommissionsmehrheit aber rechtfertigen internationale Bedeutung und Ausstrahlung des WEF sowie Verpflichtungen der Schweiz zum Schutz völkerrechtlich [PAGE 1635] geschützter Personen das gegenüber der letzten Periode erhöhte Engagement der Armee bzw. des Bundes.
Zu den beiden Beschlüssen im Einzelnen: Im ersten Bundesbeschluss geht es um den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden. Dabei soll der Einsatz der Armee mit einem Maximalbestand von 5000 Angehörigen der Armee und jährlichen Kosten von 32 Millionen Franken bewilligt werden. Dies ist ein gegenüber der Vorperiode um 4 Millionen Franken pro Jahr erhöhtes Engagement. Dieses resultiert insbesondere aus Mehrleistungen, die nach der Zunahme der Terroranschläge in Europa bereits in den letzten Jahren erbracht wurden. Die Finanzierung erfolgt über das ordentliche Budget des VBS und erzeugt insofern keine Zusatzkosten, als diese gleich hoch wären, wenn die beteiligten Verbände den regulären Wiederholungskurs leisten würden. Für die SiK ist es sinnvoll, wenn WK für einmal im Rahmen eines realen Ereignisses geleistet werden können.
Im zweiten Bundesbeschluss geht es um die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen des Kantons Graubünden im Rahmen der WEF-Jahrestreffen. In den letzten Jahren mussten regelmässig Nachtragskredite eingeholt werden, weil die erhöhte Bedrohungslage zu Mehrkosten führte. Der Bund, der Kanton Graubünden, die Gemeinde Davos sowie das WEF haben sich nun in Verhandlungen auf ein neues, um 1 Million Franken erhöhtes Kostendach der Stufe 1 von jährlich 9 Millionen Franken geeinigt. Der Verteilschlüssel bleibt gleich wie bisher. Der Bund übernimmt drei Achtel der Kosten, was jährlich 3,375 Millionen Franken beziehungsweise 10,125 Millionen Franken für die Dreijahresperiode bedeutet. Die Gemeinde Davos hat ihrem Anteil am erhöhten Kostendach übrigens am letzten Sonntag mit einer Ja-Mehrheit von 63 Prozent zugestimmt. Reicht das Kostendach der Stufe 1 aus besonderen, auf Seite 1024 der deutschsprachigen Botschaft exemplarisch aufgelisteten Gründen nicht aus, so stellt der Bund auf der Stufe[NB]2 für die gesamte Dreijahresperiode zusätzliche Mittel von gesamthaft maximal 900[NB]000 Franken zur Verfügung.
Die 10,125 Millionen Franken der Stufe 1 sowie die 900[NB]000 Franken der Stufe 2 ergeben für die Periode 2019-2021 einen Verpflichtungskredit von 11,025 Millionen Franken, welcher übrigens nicht über das VBS, sondern über das WBF abgewickelt wird. Sollten ausserordentliche Vorfälle zusätzliche Mittel der Stufe 2 oder gar der für Terroranschläge, Attentate usw. vorgesehenen Stufe 3 erforderlich machen, so hätte der Bundesrat dem Parlament dafür entsprechende Nachtrags- bzw. Zusatzkredite zu unterbreiten.
Die Kommission ist mit 24 zu 0 Stimmen auf die Botschaft eingetreten. Der Nichteintretensantrag zu Vorlage 2 lag der SiK-NR so nicht vor und ergab sich aus zwei Neinstimmen in der Gesamtabstimmung. Die Kommission unterstützte beide Vorlagen in der Gesamtabstimmung je mit 21 zu 2 Stimmen. Die Minderheitsanträge, die auf eine stärkere Beteiligung Dritter, insbesondere des WEF, abzielen und ein reduziertes Engagement des Bundes wollen, lehnte die Kommission aus den bereits erwähnten Gründen ab.
Wir sind Zweitrat. Der Ständerat hat den beiden Bundesbeschlüssen in der Sommersession mit 39 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Im Namen der Kommission ersuche ich Sie um Eintreten auf die Vorlagen und um Zustimmung zu den Anträgen der Mehrheit.