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Janiak Claude · Ständerat · 2018-09-27

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-27

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, dass bei der Erhöhung oder Absenkung des Garantiegewichts von Personenwagen keine zwingenden technischen Änderungen vorgenommen werden müssen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, der Nationalrat hat sie am 16. März 2018 ohne Gegenstimme angenommen.

Es gibt heute sogenannte Garantiegewichte. Das ist ein Gesamtgewicht, eine Anhängelast oder ein zulässiges Achsgewicht eines Personenwagens oder eines leichten Nutzfahrzeugs. Beim Vorstoss geht es um Fahrzeuge, die weniger als 3,5 Tonnen schwer sind. Wer ein solches Garantiegewicht ändern möchte, braucht eine Garantie des Herstellers. Das ist in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge so festgelegt.

Das Problem ist, dass eine solche Garantie des Herstellers in der Praxis kaum zu erhalten ist. Die erwähnte Verordnung verlangt zwingend, dass der Umbauer auch tatsächlich einen physischen Umbau vornehmen muss, ob dies nun nötig ist oder nicht. Künftig soll nur noch nötig sein, dass der Umbauer einen Bericht einer anerkannten Prüfstelle des Astra zu dieser Auflastung einfordert.

Die Revision der Verordnung steht offenbar bereits kurz vor der Genehmigung durch den Bundesrat - ich weiss nicht, ob sie bereits erfolgt ist - und soll auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten. Der Vorstoss rennt also eigentlich offene Türen ein.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen.