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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-09-27

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-09-27

Wortprotokoll

Die UREK-SR schlägt Ihnen einstimmig vor, die vom Nationalrat verabschiedete modifizierte Motion anzunehmen. Mit der Annahme der abgeänderten Motion geben wir dem Bundesrat einen grossen Handlungsspielraum. Im Unterschied zur ständerätlichen Ursprungsfassung wird nämlich nicht mehr ausschliesslich das Grundsatzobligatorium mit Befreiungsmöglichkeit vorgeschrieben, sondern es werden auch andere Möglichkeiten offengelassen, also auch das Vollobligatorium oder ein dritter Weg.

Etwas ist absolut unbestritten und glasklar: Es besteht Handlungsbedarf. Trittbrettfahrer, ausländische Online-Händler und Importeure sollen zwingend und möglichst bald in ein zukünftiges Recyclingsystem für Elektro- und Elektronikgeräte eingebunden werden.

Trotz der relativen Offenheit in der Formulierung der abgeänderten Motion bzw. gerade deswegen will ich hier namens der zuständigen Kommission vier zentrale Punkte kurz hervorheben. Ich bitte Frau Bundesrätin Leuthard, diese Hinweise bei der weiteren Konkretisierung des Projektes dann auch zu berücksichtigen.

1. Das bewährte System nicht unnötig zerstören: Die freiwilligen Rücknahmesysteme funktionieren gut. Im europäischen Umfeld nehmen sie bezüglich Effizienz und Rücklaufquoten einen der Spitzenplätze ein. Ein Vollobligatorium sollte daher nur als Ultima Ratio eingeführt werden. Es wäre schlicht nicht nachvollziehbar, ohne Not ein im Grundsatz bewährtes privatwirtschaftliches System zu zerschlagen. Rund 90 Prozent der Marktteilnehmer haben sich einem freiwilligen System angeschlossen. Verpflichtende Massnahmen braucht es nur wegen den anderen 10 Prozent, den problematischen Trittbrettfahrern sowie den abseitsstehenden Herstellern und Importeuren; sie alle müssen sich an den Recyclingkosten beteiligen, und auch der Online-Handel ist dort einzubeziehen.

2. Optimierungen zielgerichtet umsetzen: Die bestehenden Rücknahmesysteme sind zu verpflichten, einen einzigen Ansprechpartner, einen sogenannten Single Point of Contact, zu bezeichnen. Damit ist es allen involvierten Stellen und Personen möglich, einfach Zugang zu den heute bestehenden Systemen zu finden. Mittelfristig wäre eine Fusion der Rücknahmesysteme wohl die beste Lösung. Die Sammelstellen, die Transporteure und die Recycler müssen ebenfalls effizientere Prozesse sicherstellen.

3. Beibehalten der zentralen Rahmenbedingungen: Die Herstellerverantwortung als Grundlage einer gut funktionierenden Kreislaufwirtschaft muss zwingend beibehalten werden. Das Spielen der Marktmechanismen ist der grosse Vorteil des Grundsatzobligatoriums gegenüber einem Vollobligatorium.

4. Einbezug der bisherigen Akteure bei der zukünftigen Ausgestaltung: In der Kommissionsdiskussion hat uns die Verwaltung zugesichert, dass sie alle Stakeholder bei der weiteren Konkretisierung des Systems aktiv beiziehen will. Dieser offene Dialog scheint mir für den Erfolg einer Überprüfung des Systems das A und O zu sein. Insbesondere sind die Hersteller, Importeure und der Handel als Träger der Rücknahmesysteme im Sinne der Produzentenverantwortung einzubeziehen.

Zusammenfassend: Wir alle haben von vielen Organisationen Zuschriften erhalten, namentlich von der IG Detailhandel, vom Schweizer Konsumentenforum, vom Schweizerischen Städteverband, vom Schweizerischen Gemeindeverband und vom SGV-Usam. Alle Verbände fordern unisono eine Verbesserung der bisherigen Strukturen, also keine Zerschlagung der heutigen Strukturen. Ein Vollobligatorium fordert also niemand als nächsten Schritt. Ich bitte daher den Bundesrat und die Verwaltung, die Branchenvertreter bei der Ausarbeitung der neuen Lösung einzubinden und ihre Anliegen zu berücksichtigen.

Den Ständerat ersuche ich, die abgeänderte Motion anzunehmen.