Germann Hannes · Ständerat · 2018-09-27
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-27
Wortprotokoll
Ich lege auch meine Interessenbindung offen: Ich bin einerseits Standesvertreter von Schaffhausen, andererseits aber auch Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes. In den Gemeinden finden die Sammelaktionen ja in der Regel statt, ich rede also über die Orte, wo das Ganze auch geschieht.
Ich stehe dazu, dass mir die ursprüngliche Fassung der UREK, das, was eigentlich aus einem Postulat Hegglin Peter (16.3994) hervorgegangen ist, besser gefallen hat. Die Forderung dort war klipp und klar: Es sollte ein Obligatorium [PAGE 782] mit Befreiungsmöglichkeit geschaffen werden. Der Nationalrat hat nun die Motion abgeändert, das ist sein Recht. Wir können uns gemäss Parlamentsgesetz somit nur noch zur Neufassung äussern.
Die Motion in der Fassung des Nationalrates sagt indes einzig, dass Handlungsbedarf besteht und dass der Bundesrat das System optimieren muss. Bezüglich der Umsetzungen werden alle Möglichkeiten offengelassen. Diesen Handlungsbedarf anerkennt auch die kommunale Ebene, namentlich die Organisation Kommunale Infrastruktur, die sich ja mit derartigen Problemen auseinandersetzt. Wir sind aber klar der Meinung, Frau Bundesrätin, dass Trittbrettfahrer eingebunden werden müssen und dass es eine Lösung für Importe aus dem Ausland braucht. Wir finden auch, dass das aktuelle, marktwirtschaftlich organisierte System im Grundsatz gut funktioniert, sehen aber durchaus Verbesserungsmöglichkeiten. Unser Problem ist, dass die Vergütung der Gemeindesammelstellen teilweise zu tief ist. Wären Trittbrettfahrer und Importeure verpflichtet, eine Abgabe zu leisten, wäre mehr Geld im Fonds, und somit könnte letztlich auch das System besser finanziert werden.
Ich spreche mich also klar für die Annahme der Motion aus, bin aber der Meinung, dass der Bundesrat und die Verwaltung drei Vorgaben mit auf den Weg nehmen sollten:
1. Alle Hersteller, Importeure und Händler sind in das System einzubinden, Trittbrettfahrer sind zu eliminieren.
2. Das bestehende System ist zu verbessern, wobei alle Akteure von den Systembetreibern, den kommunalen Sammelstellen, den Transporteuren bis zu den Recyclern ihre Hausaufgaben machen müssen.
3. Es wäre wahrscheinlich zielführend, nach fünf Jahren eine Evaluation durchzuführen und dann festzuhalten, ob die Verbesserungen das gebracht haben, was man sich erhofft hat, oder ob es eben doch ein volles Obligatorium braucht oder ob eines angestrebt werden müsste.
Ich betone aber, dass ein Vollobligatorium nicht der nächste Schritt sein kann. Wir sollten nun wirklich das Bestehende verbessern und dann Erfahrungen sammeln. Ich bin überzeugt, dass aufgrund der Verbesserung des heutigen Systems den kommunalen Sammelstellen höhere Entschädigungen gezahlt werden können und auch bezahlt werden müssen.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Zustimmung zur geänderten Motion. Ihnen, Frau Bundesrätin, kann ich hoffentlich für die Umsetzung der Motion danken.