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Fluri Kurt · Nationalrat · 2018-09-27

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-27

Wortprotokoll

Das AuG vom 16. Dezember 2005 ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Nun werden verschiedene Gesetzesrevisionen beantragt, welche den Aufenthalt und die Rückkehrhilfe für Personen, die von der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts betroffen sind, regeln und welche im Weiteren die Durchsetzbarkeit des für Flüchtlinge geltenden Verbots von Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat verbessern sollen. Ferner werden diverse weitere Anpassungen betreffend die Staatenlosen, die Haftbedingungen sowie die Sozialhilfe und die Krankenversicherung für die verschiedenen Ausländerkategorien vorgeschlagen.

Im Gegensatz zur Minderheit Glättli ist die FDP-Liberale Fraktion der Meinung, dass die Vorlage in den genannten Bereichen verschiedene Verbesserungen bringe. Daher empfiehlt sie, auf die Vorlage einzutreten. Namentlich erachtet sie es als wichtig, nach der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts per 1. Januar 2016 Begleitmassnahmen zu erlassen, um den Schutz von ausländischen Prostituierten und Opfern von Gewalt zu gewährleisten.

Die Durchsetzbarkeit des für anerkannte Flüchtlinge geltenden Verbots von Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat ist ein permanentes, drängendes und auch irritierendes Thema. Es ist tatsächlich mehr als störend und erweckt den Eindruck des Rechtsmissbrauchs, wenn einerseits der Schutz vor Verfolgung im Heimat- oder Herkunftsstaat beansprucht wird und andererseits dennoch Reisen in ebendieses Land unternommen werden. Nachdem solche Reisen zwar eine faktische, rechtlich aber nicht beweisbare Widerlegung der ursprünglich behaupteten Bedrohung darstellen und entsprechende Zweifel an der tatsächlichen Bedrohung des Schutzsuchenden wecken, soll es inskünftig infolge der Beweislastumkehr Aufgabe des Schutzsuchenden sein, glaubhaft zu machen, dass er eine solche Heimatreise nicht freiwillig, sondern unter Zwang unternimmt. Wohlgemerkt, er muss es glaubhaft machen, nicht beweisen, denn ein Beweis wäre unter Umständen sehr schwierig oder unmöglich zu führen. Wir erachten diese Revision als nötig, da das Thema permanent zu Diskussionen und auch zu Vorstössen führt und vor allem das asylrechtliche Klima vergiftet. Es handelt sich keineswegs, wie es Herr Glättli behauptet hat, um eine Lex Eritrea, wie wir in der Detailberatung noch begründen werden.

Sowohl unsere Kommissionsdeputation als auch unsere Fraktion unterstützen das Eintreten einstimmig.