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Rutz Gregor · Nationalrat · 2018-09-27

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-27

Wortprotokoll

Wir kommen zu Block 1. Ich vertrete meine Minderheit I. Es wurde gesagt, wir hätten es hier mit einer Sammelvorlage zu tun, die inhaltlich aus Teilen bestehe, die wenig miteinander zu tun hätten. Ich bin mit dieser Einordnung nicht ganz einverstanden. Ich glaube, der rote Faden dieser Vorlage ist die Frage, welche Regeln für Ausländer gelten, die in der Schweiz leben. Ich muss Ihnen sagen, dass es mich zunehmend beunruhigt, dass man in der Bevölkerung das Gefühl hat, dass wir bei der Durchsetzung dieser Regeln immer inkonsequenter würden. Man hat das Gefühl, dass auf dem Papier Sachen stehen, die nicht entsprechend umgesetzt werden, und dass es Leute in diesem Land hat, die machen, was sie wollen. Ich glaube, hier stehen wir in der Verantwortung.

Die humanitäre Tradition unseres Landes ist unbestritten. Wenn Sie die Leute fragen, ob sie einverstanden sind, dass man Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind, in der Schweiz aufnimmt und schützt, werden alle Ja sagen. Aber dieses Verständnis schwindet, wenn wir immer wieder von Fällen lesen, bei denen man sich fragt, was das eigentlich soll. Das Verständnis schwindet auch, wenn man den Entwurf des Bundesrates zu Artikel 63 Absatz 1bis des Asylgesetzes liest. Er besagt, dass es eigentlich schon verboten ist, dass Flüchtlinge in das Land zurückreisen, in dem sie an Leib und Leben bedroht sind, aber es kann ja Ausnahmen geben, und vielleicht ist es gar nicht so schlimm. Hier müssen wir klare Verhältnisse schaffen. Hier stehen wir in der Verantwortung.

Ich beantrage Ihnen, hier eine klare Formulierung zu schaffen, wonach es - wofür auch immer, um Ferien zu machen, Leute zu besuchen usw. - verboten ist, in das Land zurückzukehren, in dem man vorgeblich an Leib und Leben bedroht ist. Denn das ist, das wurde schon in der Eintretensdebatte [PAGE 1657] ausgeführt, schlicht und einfach nicht begründbar. Wenn Leute bedroht sind, geben wir ihnen Schutz, nehmen sie auf. Es ist aber absurd, dann mit ansehen zu müssen, wie die Leute in dieses Land zurückreisen, wo sie, wie sie sagen, bedroht seien.

Darum ist es auch richtig, dass das SEM bei Verdacht, dass ein Reiseverbot missachtet wird, klare Massnahmen trifft, wie ich das mit der Minderheit I bei Artikel 59c des Ausländergesetzes beantrage. Es ist falsch, hier Ausnahmen vorzusehen. Ich sehe nicht ein, was für Gründe es dafür geben könnte. Denn das steht sonst in einem logischen Widerspruch zum Antrag, hier Asyl zu erhalten.

Wenn man die Kaskade der Ausnahmen sieht, die der Bundesrat in Artikel 63 des Asylgesetzes beantragt, wenn es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft geht, dann muss man sich wirklich fragen, ob das Klarheit schafft oder nicht einfach zusätzliche Fragen aufwirft. Es geht hier nicht nur um wichtige Gründe oder einen Zwang, es geht hier auch um Fragen der Absichten oder um die Frage, ob der Herkunftsstaat tatsächlich keinen Schutz gewährt hat usw. Das sind Formulierungen, die man nicht verstehen kann, die schwammig sind.

Es ist, so meinen wir, richtig, dass es verboten ist, dass jemand in den Heimatstaat zurückreist. Die entsprechende Konsequenz ist die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft. Das stärkt all diejenigen, die wirklich an Leib und Leben bedroht sind. Diese Leute müssen wir schützen. Wir müssen dafür kämpfen, dass das weiterhin so unbestritten bleibt. Wir sind stolz auf die humanitäre Tradition unseres Landes. Wir können diese aber nur dann aufrechterhalten, wenn wir dank klaren Regeln weiterhin das Verständnis der Bevölkerung haben und das Vertrauen in die Behörden entsprechend gewährleistet bleibt.

Ich bitte Sie, hier den Anträgen der Minderheit I zu folgen und die schwammigen Formulierungen, die der Bundesrat im Gesetz haben möchte, zu streichen.