Müller Damian · Ständerat · 2018-09-27
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-27
Wortprotokoll
Ich äussere mich im Folgenden im Themenblock EDA/VBS zu den Themenbereichen Reorganisation im diplomatischen Dienst, Beziehungen Schweiz-Europa und Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums Air 2030.
1. Lassen Sie mich mit dem EDA und der Reorganisation im diplomatischen Dienst beginnen. Wie Sie wissen, hat die GPK im Januar 2014 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) beauftragt, eine Evaluation zum Personal im diplomatischen Dienst zu machen. Aufgrund der Erkenntnisse der PVK kam die GPK-SR zum Schluss, dass zwar keine wesentlichen Mängel bestehen, aber doch ein gewisses Optimierungspotenzial vorhanden ist. Die GPK-SR hat deshalb am 26. Februar 2016 sechs Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Am 9. Oktober 2017 hat sie die Antworten des Bundesrates diskutiert, die im Wesentlichen aus zwei Berichten bestehen.
Mit Genugtuung konnten wir feststellen, dass der Bundesrat bereit ist, fünf der sechs Empfehlungen unserer Kommission Folge zu leisten. Insbesondere hat das EDA bereits im April 2017 begonnen, das System der beruflichen Entwicklung zu modernisieren. Als zentrales Element dieses neuen Systems werden die konsularischen und diplomatischen Karrieren und Lohnsysteme per Anfang 2019 vereinheitlicht. Das neue System erlaubt den Angestellten des EDA, ihre berufliche Laufbahn aktiver als bisher zu beeinflussen, und stellt sicher, dass der Versetzungsprozess transparent abläuft.
Was eine zweite wichtige Empfehlung von uns angeht, legt der Bundesrat detailliert dar, wie die von unserer Kommission als hoch beurteilten Auslandsentschädigungen berechnet werden und dass er sie insgesamt als angemessen beurteilt.
Die einzige Empfehlung, mit welcher der Bundesrat auch beim zweiten Nachhaken nicht einverstanden war, war die Frage nach der Stufengerechtigkeit der Zulassungsentscheide. Immerhin gebe es aber Verbesserungen bezüglich der Transparenz in dem Sinne, dass der Bundesrat nun die Liste der Mitglieder der Zulassungskommission publiziere.
Abschliessend können wir heute mit gutem Grund sagen, dass wir mit den Antworten des Bundesrates zufrieden sind. Wir behalten uns aber das Recht vor, für das nächste Jahr eine Nachkontrolle zu planen, um den Umsetzungsstand unserer Empfehlungen zu überprüfen, insbesondere im Bereich des funktionalen Karriere- und Lohnsystems.
2. Zu den Beziehungen der Schweiz zur EU: Bekanntlich ist Ziel 5 der Jahresziele den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Europäischen Union gewidmet. Leider konnte der Bundesrat 2017 noch keine Botschaft verabschieden, da auch in der 19. Verhandlungsrunde im September 2017 keine wesentlichen Fortschritte gemacht werden konnten. Weiter bestehen in verschiedenen Fragen Differenzen, insbesondere in der Frage der Streitbeilegung. Ebenso konnte weder der Bericht über den aktuellen Stand der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU in Erfüllung des Postulates Aeschi Thomas 13.3151, "Lagebeurteilung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Europa", noch der Bericht über die wirtschaftlichen Vorteile aufgrund der Schengen-Zusammenarbeit in Erfüllung des Postulates 15.3896 der sozialdemokratischen Fraktion, "Wirtschaftliche Vorteile dank Schengen-Partnerschaft", verabschiedet werden, zum einen, weil wesentliche Entwicklungen abgewartet werden müssen, zum andern, weil gewisse Fragen zwischen den Departementen nicht rechtzeitig bereinigt werden konnten.
Dennoch hat der Bundesrat am 15. November 2017 die Weichen für einen Beitrag der Schweiz in der Höhe von 1,302 Milliarden Franken über zehn Jahre gestellt, um damit einen Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in gewissen Mitgliedstaaten der EU zu leisten. Dabei ist zu begrüssen, dass mit diesem Geld insbesondere die Berufsbildung gefördert werden soll, um die Jugendarbeitslosigkeit in diesen Ländern zu bekämpfen, und dass dabei das Schweizer Know-how in diesem Bereich genutzt werden kann, ist gleichermassen begrüssenswert.
Schliesslich nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass der Bundesrat die bisherige Staatssekretärin Pascale Baeriswyl zusätzlich zur Chefunterhändlerin ernannt hat. Frau Baeriswyl ersetzte auf den 1. April 2017 Jacques de Watteville, der in den Ruhestand getreten ist. In der Zwischenzeit, Sie wissen es, hat, da nehme ich jetzt das Jahr 2018, der neue Chefunterhändler Roberto Balzaretti am 1. Februar 2018 sein Amt angetreten und entsprechend Frau Baeriswyl ersetzt.
3. Zum Schluss meines Teils der Berichterstattung noch eine Bemerkung zur Erneuerung der Mittel zum Schutz unseres Luftraums: Bekanntlich hat der Bundesrat im März 2016 das Projekt "Bodengestützte Luftverteidigung 2020, mittlere Reichweite", besser bekannt unter dem Namen Bodluv, sistiert. Daraufhin beauftragte die GPK eine Arbeitsgruppe aus ihrer Mitte, die Grundlagen dieses Sistierungsentscheids, die damit verbundenen Entscheidungsprozesse auf Stufe Departement und die Angemessenheit des Entscheids an sich zu prüfen.
Am 12. April 2017 hat der Bundesrat zu den Empfehlungen dieser parlamentarischen Kommission Stellung genommen. Dabei hat er sich hinter den Chef des VBS gestellt. Sein Sistierungsentscheid sei verständlich und nachvollziehbar gewesen. Entsprechend wollte er die sistierte Evaluation nicht mit der genau gleichen Variante wiederaufnehmen.
Am 8. November 2017 hat er aber mit einem neuen Grundsatzentscheid den Weg in die Zukunft bezüglich der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Schweizer Luftraums getroffen. Er hat das VBS damit beauftragt, die Beschaffung von Kampfflugzeugen und einem neuen System für die bodengestützte Luftverteidigung zu planen. Dafür hat er einen finanziellen Rahmen von maximal 8 Milliarden Franken vorgesehen. Zudem hat er das federführende Departement beauftragt, bis im Februar 2018 Varianten für mögliche Vorlagen zu erarbeiten.
Die zuständige Subkommission der Geschäftsprüfungskommission wird auch im laufenden Jahr und in den nächsten Jahren die angesprochenen Themen weiterbearbeiten.