Lexipedia

Glättli Balthasar · Nationalrat · 2018-09-27

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2018-09-27

Wortprotokoll

Im Namen der Grünen, aber auch persönlich als Kommissionsmitglied glaube ich, Herr Fluri, dass wir uns finden können. Wir haben uns, glaube ich, missverstanden. Wenn ich sage, es sei eine Lex Eritrea, dann meine ich, wenn eine Mehrheit hier Gesetzgebungsbedarf sieht, dann ist das nicht wegen der Bosnier, die zurückgekehrt sind. Was Sie richtig sagen, ist - ich paraphrasiere Sie jetzt etwas politisch in meinem Sinne -, dass es keinen objektiven Grund gibt, eine Lex Eritrea zu machen. Denn die vielen Fälle, in denen es wirklich zu einem Entzug der Flüchtlingseigenschaft kam, betrafen nicht Eritrea. Da stimme ich mit Ihnen absolut überein, das ist auch meine Argumentation. Ich sage: Wir lösen damit ein Problem, das in der Öffentlichkeit ein grosses ist, aber in der Realität keines ist. Sie sagen jetzt: Aber es gibt ein kleines Problem, über das sich niemand in der Öffentlichkeit aufregt, und dort sollten wir vielleicht etwas tun.

Zu diesem ganzen Block 1: Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass es falsch ist, dieses neue Element des Reiseverbots für Flüchtlinge hinzuzufügen. Ich glaube, dass das Ziel, das ich vorhin angesprochen habe, nämlich bessere Sanktionsmöglichkeiten zu haben, mit der Vorlage des Bundesrates eigentlich erreicht ist. Sie brauchen dazu keine zusätzlichen Reiseverbote.

Ich möchte aber insbesondere auf den Antrag der Minderheit I (Rutz Gregor) eingehen. Herr Rutz hat Kollege Fluri vorhin eine Frage gestellt. Er hat ihn quasi gefragt: "Wenn Sie Ihre Kinder erziehen und sie vom Ausgang heimkommen lassen, sind Sie dann auch unbestimmt oder nicht?" Er hat aber nicht gesagt, dass auch mit seinem Minderheitsantrag natürlich weiterhin eine Unbestimmtheit vorhanden ist, denn es ist weiterhin so, dass es der Bundesrat ist, der entscheiden muss, ob ein solcher "begründeter Verdacht" besteht oder nicht. Es ist wie immer bei der SVP: Sie sagt, sie habe eine ganz harte Linie; wenn diese harte Linie durchkäme - ich hoffe es nicht, ich glaube es nicht, ich bin zuversichtlich -, dann wäre, das weiss ich schon, der nächste Schritt der SVP, Frau Bundesrätin Sommaruga an den Pranger zu stellen und ihr zu sagen, sie habe den Grundsatz des begründeten Verdachts nicht überall hochgehalten, weil sie nicht allen Flüchtlingen ganz pauschal in jedes Land die Ausreise verbieten wolle. Das ist ja eigentlich Ihre Idee! Dann seien Sie doch wenigstens so ehrlich, und sagen Sie das!

Das Zweite, und da geht es dann wirklich ans Eingemachte, ist das Streichen der Ausnahmebestimmungen. Und da, muss ich Ihnen sagen, bin ich schon mit der Mehrheit überhaupt nicht einverstanden. Wir Grünen finden, es sei richtig, dass es eine Ausnahmebewilligung geben kann. Man kann darüber streiten, wie breit oder eng diese gefasst sein soll. Man kann darüber streiten, was ein wichtiger Grund ist oder was nicht. Herr Fluri hat ein paar Gründe ausgeführt, die in der jetzigen Praxis gelten. Aber wenn man anerkennt, dass es solche wichtigen Gründe gibt, dann gibt es rechtssystematisch keinen Grund, entsprechende Ausnahmen für verbotene Reisen in ein Nachbarland zuzulassen, aber solche Ausnahmen nicht zuzulassen für Reisen in das Land, aus dem die Person geflüchtet ist. Also da, finde ich, hat der Ständerat zumindest korrekt legiferiert, und es würde uns gut anstehen, dass wir die entsprechende Bestimmung nicht im Sinne der Mehrheit oder gar der Minderheit I verschärfen.

Wir, die grüne Fraktion, werden bei Artikel 59c des Ausländergesetzes - das ist klar - zuerst mit der Minderheit II stimmen. Wir finden, ein Reiseverbot für Flüchtlinge ist ganz grundsätzlich fehl am Platz.