Fluri Kurt · Nationalrat · 2018-09-27
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-27
Wortprotokoll
Zu den verschiedenen Minderheitsanträgen möchte ich Ihnen die Meinung der FDP-Liberalen Fraktion bekanntgeben.
Zuerst zu Artikel 31 Absatz 3 auf Seite 5 der Fahne bezüglich der staatenlosen Personen, zuerst zum Begriff: Der Status der Staatenlosigkeit ist kein "Rest-Status". Staatenlose sind Personen, die von keinem Staat der Welt als seine Staatsbürger anerkannt werden. Die Anerkennung als Staatenlose oder Staatenloser setzt die Abklärung voraus, dass es tatsächlich keinen Staat gibt, der diese Person als Bürgerin oder Bürger anerkennt. Personen, die ihre Papiere vernichtet haben, sind nicht staatenlos. Mit anderen Worten: Der Status der Staatenlosigkeit ist nicht einfach ein Zustand, der alle Personen umfasst, die nicht einem Staat zugeordnet werden können.
Nun geht es um die Frage, ob bei Staatenlosen, die eine Landesverweisung als Nebenstrafe erhalten haben, eine Erwerbstätigkeit möglich ist oder nicht. Eine Minderheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass es sinnvoller sei, diese Personen arbeiten als von der Sozialhilfe leben zu lassen. Die Mehrheit will das nicht zulassen. Unsere Fraktion ist mehrheitlich der Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission, nämlich dass Staatenlose, die zusätzlich mit einer Landesverweisung bestraft worden sind, keine Erwerbstätigkeit ausüben können sollen.
Bei Artikel 56 Absatz 6 geht es darum, ob der Bund Dritte bezeichnen können soll, welche bei der Umsetzung von Massnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung den Bund unterstützen können. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass eine derartige Delegation sinnvoll sei, damit der Bund nicht eigene Kompetenzen aufbauen muss, beispielsweise im Sprachbereich. Eine Minderheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, diese Aufgabe solle nicht an Dritte delegiert werden können, sondern sei vor allem auch Sache der Kantone. Die Kantone sind der Auffassung, dass sie allein diese Kontrollen und die Qualitätssicherung und Qualitätsüberprüfung vornehmen können. Die Mehrheit unserer Fraktion unterstützt die Minderheit Jauslin und will Absatz 6 dieses Artikels streichen. Mit anderen Worten: Es gäbe dann keine Möglichkeit mehr, Dritte mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Bei Artikel 60 Absatz 2 Buchstabe b auf Seite 10 der Fahne geht es um die Frage, welche Personen einen bestimmten Schutz und Rückkehrhilfe beanspruchen können. Wir haben auf Seite 3 der Fahne Buchstabe ebis von Artikel 30 Absatz 1 wieder gestrichen, hingegen Buchstabe d im Gesetz belassen. Das heisst, alle Personen, die man vor Ausbeutung schützen will, die im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit besonders gefährdet sind, sollen eine derartige Rückkehrhilfe erhalten. Die Minderheit Ihrer Kommission und die Mehrheit unserer Fraktion sind der Auffassung, dass mit Buchstabe e - nicht Buchstabe ebis, sondern Buchstabe e - die Erwerbstätigkeit abgedeckt ist und dass es deshalb Buchstabe d nicht mehr braucht. Unsere Fraktion empfiehlt Ihnen mehrheitlich, sich der Minderheit Jauslin anzuschliessen.
Dann noch zu Artikel 86 Absatz 1, auf Seite 17 der Fahne: Wir sind der Auffassung, dass die Unterstützung in der Regel tatsächlich in Form von Sachleistungen auszurichten sei, und lehnen deshalb den Antrag der Minderheit Meyer Mattea ab. In der Praxis wird es aus Praktikabilitätsgründen so sein, dass bei Kollektivunterkünften die Unterstützung in Form von Sachleistungen möglich sein wird. Bei individuellen Lösungen, wenn sich die Flüchtlinge in Einzelwohnungen aufhalten, wird die Sozialhilfe hingegen vorwiegend mit Geld geleistet werden.
Dann noch zur Frage des Transfers von Geld von vorläufig Aufgenommenen, auf Seite 18 der Fahne: Wir sind hier erstens der Meinung, dass es keinen Grund gibt, weshalb es vorläufig Aufgenommenen verboten werden soll, Geld nach Hause zu schicken, wenn sie es sich tatsächlich noch von der Sozialhilfe absparen können. Zweitens gibt es auch schlicht und einfach Gründe der Praktikabilität, die uns bei diesem Artikel die Mehrheit unterstützen lassen. Wir sehen die Umsetzung einer allfälligen Annahme des Antrages der Minderheit Glarner nicht als realistisch an und lehnen deshalb diesen Minderheitsantrag ab.