Wicki Franz · Ständerat · 2002-06-03
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-03
Wortprotokoll
Zu Artikel 14: Wir haben Absatz 1 in zwei Abschnitte aufgeteilt und eine klarere Regelung getroffen. Absatz 1 entspricht dem bisherigen ersten Satz der nationalrätlichen Fassung.
Absatz 1bis enthält die Teuerungsklausel. Die Formulierung entspricht dem Bundespersonalgesetz. Der jeweilige Teuerungsausgleich wird zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates festgelegt. Der Beschluss, der in einer Verordnung der Bundesversammlung festgehalten wird, hat jeweils Gültigkeit ab Anfang der Legislaturperiode.