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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2018-09-27

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2018-09-27

Wortprotokoll

Danke für diese Frage, Herr Aeschi. Sie sprechen damit die dynamische Rechtsübernahme an. Ich habe in der Debatte heute Morgen tatsächlich immer wieder gehört, dass man die dynamische Rechtsübernahme etwas mit einer automatischen Rechtsübernahme verwechselt. Jemand hat sogar gesagt, das sei das Gleiche. Es ist nicht das Gleiche!

Eine automatische Rechtsübernahme bedeutet, dass wir uns verpflichten, jede Rechtsentwicklung der EU automatisch zu übernehmen. Das machen wir nicht. Eine dynamische Rechtsübernahme bedeutet, dass wir sagen, dass wir grundsätzlich Interesse haben, unsere Rechtslage in der Schweiz an die Entwicklung in der EU anzupassen. Wir entscheiden aber eigenständig, zuerst auf Stufe Bundesrat, dann auf Stufe Parlament, schliesslich mit einem Referendum. Deshalb hat uns die EU auch drei Jahre zur Verfügung gestellt, um zu prüfen, ob die Schweiz eine Rechtsentwicklung auch tatsächlich aufnehmen will.

Etwas wurde heute Morgen aber nicht gesagt: Diese Rechtsentwicklung betrifft selbstverständlich nur die fünf Abkommen, die vom institutionellen Abkommen betroffen sind. Mit den anderen 115 Abkommen hat das nichts zu tun. Bei dieser Rechtsentwicklung werden, falls es in der Schweiz zu einem Nein kommt, sogenannte Ausgleichsmassnahmen die Folge sein. Das ist das, was Sie Sanktionen oder Retorsionen nennen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass es keine Retorsionen sind. Bei Retorsionen entscheidet die andere Seite etwas in eigener Regie.

Beispielsweise war die Verweigerung der Börsenäquivalenz letztes Jahr eine Retorsionsmassnahme. Gegen solche Retorsionsmassnahmen sind wir nicht geschützt. Wir können nicht sagen, dass die Massnahme nicht verhältnismässig war, worauf ein Schiedsgericht entscheiden würde, ob sie verhältnismässig war oder nicht. Sie spüren: Wir sind nicht geschützt gegen Retorsionsmassnahmen. Falls ein solches Abkommen in Kraft treten würde, wären wir gegen Ausgleichsmassnahmen geschützt.

Fakt ist, dass wir in einer Beziehung, in einem Verhältnis mit der EU sind und dass wir ein grosses Interesse daran haben, zu diesem Markt mit 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten Zugang zu haben. Das Gegenteil ist weniger interessant, mit unserem Binnenmarkt mit 8,5 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten sind wir weniger interessant. Wir sind aber ein wichtiger Handelspartner der EU, und das ist der Grund, warum die EU auch Interesse hat, mit uns ein Abkommen zu schliessen.

Bedenken Sie auch, dass diese Rechtsentwicklung zu einem grossen Teil technische Elemente beinhaltet, Industriestandards, Normen usw., bei denen es praktisch niemals ein Problem gibt. Sollten wir irgendwann ein Problem haben, dann könnten wir einfach Nein sagen. Das wäre uns gewährleistet, und dafür hätten wir drei Jahre Zeit.