Moret Isabelle · Nationalrat · 2018-09-27
Moret Isabelle · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-27
Wortprotokoll
Art. 3 Bst. cbis, cter, dbis, dter, f, g[GZ]
Antrag der Kommission[GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Art. 3 let. cbis, cter, dbis, dter, f, g[GZ]
Proposition de la commission[GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
La présidente (Moret Isabelle, deuxième vice-présidente): Madame la conseillère fédérale Leuthard souhaite connaître le résultat du vote à l'article 11c, avant de décider du maintien de la position du Conseil fédéral à l'article 3a. Je vous propose donc de poursuivre les votes avant de voter sur cet article. [PAGE 1708]
Art. 4-6[GZ]
Antrag der Kommission[GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission[GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 11 Abs. 1[GZ]
Antrag der Kommission[GZ]
Einleitung, Bst. a, b[GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Bst. c[GZ]
Aufheben
[VS]
Art. 11 al. 1[GZ]
Proposition de la commission[GZ]
Introduction, let. a, b[GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Let. c[GZ]
Abroger[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 11a Abs. 1[GZ]
Antrag der Kommission[GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Art. 11a al. 1[GZ]
Proposition de la commission[GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 11c [GZ]
Antrag der Mehrheit [GZ]
Streichen
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Grossen Jürg)[GZ]
Abs. 1 [GZ]
Marktbeherrschende Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen anderen Anbieterinnen den Zugang zu leitungsgebundenen, nicht vollständig auf Doppelader-Metallleitung basierenden Teilnehmeranschlüssen in folgenden Formen gewähren:
a. den vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss zur Nutzung von dessen gesamter Übertragungskapazität;
b. das Bereitstellen eines Datenstroms zum Teilnehmeranschluss zur Nutzung von dessen gesamter Übertragungskapazität.
Abs. 2, 3 [GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Antrag Brunner Hansjörg[GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Schriftliche Begründung[GZ]
Es ist ein Gebot der Zukunftsfähigkeit der Vorlage, dass sie technologieneutral ausgestaltet ist. Eine nichttechnologieneutrale Regulierung führt zu einer Zweiteilung der geltenden Rechtsnormen. Technologiespezifische Normen verzerren den Markt. In diesem Fall führen sie zur Bevorzugung eines Unternehmens auf Kosten der anderen und wohl auch der Konsumentinnen und Konsumenten. Dieser Antrag geniesst eine breite Unterstützung: zunächst die des Bundesrates. Dann publizierte die Eidgenössische Kommunikationskommission Comcom am 22. Juni 2018 eine Medienmitteilung mit dem Titel "Fehlende gesetzliche Grundlage erschwert den Wettbewerb beim Telecom-Anschluss". Mit dem Vorschlag des Bundesrates würde diese Grundlage erstellt werden. Zuletzt: Die Mitglieder des Nationalrates wurden mit einem Brief vom 13. September 2018 von der Branche angeschrieben und gebeten, dem Bundesrat zu folgen.
[VS]
Antrag Birrer-Heimo[GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Schriftliche Begründung[GZ]
Die Technologieneutralität ist nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die Konsumentinnen und Konsumenten sehr wichtig. Ein ordnungspolitisches Eingreifen ist deshalb notwendig, weil insbesondere Swisscom beim Glasfaserausbau einen vom Steuerzahler finanzierten Wettbewerbsvorteil hat: Wie im Fernmeldebericht 2014 des Bundesrates auf Seite 32 beschrieben, machen die Grabungsarbeiten beim Glasfaserausbau 65 bis 80 Prozent der Gesamtkosten aus. Swisscom verlegt ihre Glasfasernetze in Kabelkanäle, die grösstenteils vom Steuerzahler finanziert wurden. Ihre Konkurrenten müssten all diese Kosten selber berappen, was ein immenser Wettbewerbsnachteil ist. Eine technologieneutrale Regelung würde endlich für einen fairen Wettbewerb sorgen. Und wenn der Markt spielt, gibt es auch bessere und preiswertere Angebote, sowohl für die Privathaushalte als auch für die Unternehmen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Kann-Regelung in Artikel 11c ist insofern ein Kompromiss, als sie nicht automatisch eine Regulierung des Glasfasernetzes vorsieht, sondern nur, wenn eine Anbieterin marktbeherrschend ist und damit der Wettbewerb nicht mehr spielen kann.
[VS]
Antrag Campell[GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Schriftliche Begründung[GZ]
Der Wettbewerb auf allen Technologien und allen Streckenabschnitten ist notwendig. Die Möglichkeit einer technologieneutralen Zugangsregulierung - wie vom Bundesrat vorgeschlagen - bringt mehr Wettbewerb. Zudem kann der[NB]Innovations- und Investitionsanreiz aufrechterhalten werden, was den Interessen des gesamten Landes, den Zentren wie vor allem auch den weniger dichtbesiedelten Gebieten, zugutekommt. Seit der Einführung von hybriden Technologien (bestehend aus Glasfaser und Kupferkabel) durch die Swisscom ist es den Wettbewerbern nämlich kaum mehr möglich, eigene konkurrenzfähige Angebote auf den Markt zu bringen. Die alternativen Anbieter werden ohne Zugangsregulierung gezwungen, das Spiel der Swisscom zu spielen, auch bei Regelverletzungen und erst noch ohne Schiedsrichter. Das hat nichts mit fairem Wettbewerb zu tun und muss ändern. Wettbewerb kann in ländlichen Gebieten sonst praktisch nur über teure Parallelinfrastrukturen erzwungen werden. Das hat das Engadin hautnah erlebt, war eine Herkulesaufgabe und soll anderen Randregionen erspart bleiben. Denn auch diese Einwohner, Schulen, Spitäler und Unternehmen haben ein Interesse, dass ihnen zeitnah eine kostengünstige, durchgängig breitbandige Datenverbindung von der Ortszentrale bis zu ihrem Anschluss bereitgestellt wird.
[VS]
Art. 11c [GZ]
Proposition de la majorité [GZ]
Biffer
[VS]
Proposition de la minorité [GZ]
(Grossen Jürg)[GZ]
Al. 1 [GZ]
Les fournisseurs de services de télécommunication occupant une position dominante sur le marché doivent garantir aux autres fournisseurs l'accès à des raccordements d'abonné filaires non totalement basés sur la paire torsadée métallique dans les formes suivantes:
a. accès totalement dégroupé au raccordement d'abonné pour l'utilisation de sa capacité totale de transmission;
b. mise à disposition d'un flux de données vers le raccordement d'abonné pour l'utilisation de sa capacité totale de transmission.
Al. 2, 3 [GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral
[VS]
Proposition Brunner Hansjörg[GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral
[VS]
Proposition Birrer-Heimo[GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral
[VS][PAGE 1709]
Proposition Campell[GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral