Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · 2018-09-27
Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-27
Wortprotokoll
Herr Bundesrat, ich habe eine Frage zur Streitbeilegung, die Sie in Ihren Ausführungen kurz touchiert haben. Wie Sie vorhin zu Recht gesagt haben, akzeptiert die EU keine fremden Richter. Das ist auch der Grund, warum sie bei der EMRK nicht dabei ist, und das ist auch der Grund, warum sie keine Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten schiedsgerichtlich erledigen lassen will. Es besteht also tatsächlich dieser Grundsatz, dass EU-Recht abschliessend nur durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ausgelegt werden kann. Aus diesem Grund hat Herr Professor Matthias Oesch, ein Experte für die bilateralen Beziehungen, gesagt: Das Recht der bilateralen Abkommen und auch schweizerisches Recht, das an EU-Recht angelehnt ist, wird letztinstanzlich immer vom Europäischen Gerichtshof ausgelegt werden. Können Sie bestätigen, dass wegen dieses Grundsatzes, dass nur der Europäische Gerichtshof EU-Recht auslegt, es gar keinen Anwendungsbereich gibt für ein Schiedsgericht?