preparatory:AB 236633
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-27
Wortprotokoll
Herr Bundesrat, Sie haben ausgeführt, dass eigentlich mit Ausnahme des Themas Lohnschutzmassnahmen bei der Personenfreizügigkeit praktisch alles geregelt sei. Andererseits haben Sie vorhin geantwortet, dass die Unionsbürgerrichtlinie ein offener Punkt sei. Ist es richtig, dass es diverse weitere offene Punkte gibt, wo die EU etwas verlangt, wir damit nicht einverstanden sind, das aber abgeschlossen wird, dass also diese offenen Punkte einfach auf die lange Bank geschoben werden, indem sie in einem Anhang aufgeführt werden und dann faktisch in einigen Jahren doch umgesetzt werden müssen? Ich nenne hier die Guillotineklausel, die Unionsbürgerrichtlinie, einen regelmässigen Kohäsionsbeitrag, die Regelung bezüglich der Sozialversicherungen und staatliche Beihilfen. Kommt das in ein sogenanntes Memorandum of Understanding?