Ammann Thomas · Nationalrat · 2018-09-27
Ammann Thomas · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2018-09-27
Wortprotokoll
Ich spreche für die CVP-Fraktion und kann es gleich vorwegnehmen: Wir sind für Eintreten auf das revidierte Fernmeldegesetz. Mit dem Ergebnis der Kommissionsberatungen, welche die CVP-Fraktion entscheidend mitgestaltet hat, kann nun eine Reform eingeleitet werden, welche den rasanten Entwicklungen bei der Digitalisierung Rechnung trägt. Denn die Digitalisierung ist in vollem Gange, stellt neue Anforderungen, und die Telekommunikation spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Entwicklung ist wirklich enorm und die rasante Dynamik nach wie vor beeindruckend. Unser Kommunikationsverhalten hat sich in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren massiv verändert. Nachdem das geltende Fernmeldegesetz aus dem Jahr 1997 stammt, befindet sich hier die Regulation im Hintertreffen.
Die heute zur Beratung stehende Teilrevision des Fernmeldegesetzes kann im Gesamtblick auch nach unserer Meinung als Gesetz mit Augenmass bezeichnet werden, als eine Revision, die das Recht an die neuen und absehbaren Gegebenheiten anpasst. Die Gesetzesrevision wurde von der CVP-Fraktion von Anfang an unter der Prämisse mitgetragen, das Gesetz nur dort zu ändern, wo letztlich Handlungsbedarf besteht. Denn übermässige Regulierungen sind auch nach unserer Meinung nicht notwendig.
Die Stärkung von Konsumentenanliegen, die Förderung des Wettbewerbs sowie Deregulierungen und administrative Vereinfachungen sind Kernanliegen der Vorlage. Die CVP unterstützt den Wandel weg von den traditionellen Fernmeldediensten mit den Telefongeräten hin zur von Gesellschaft und Wirtschaft geforderten digitalen Kommunikation. Damit wird der Forderung nach einem schnellen Internet in allen Regionen unseres Landes nachgekommen, im mobilen Bereich die Hochbreitbandregelung verbessert und ein funktionierender Wettbewerb ermöglicht.
Wie mein Vorredner bin auch ich persönlich etwas überrascht, dass nach vier mehrtägigen intensiven Kommissionssitzungen mit unzähligen Anhörungen sowie einlässlichen Beratungen jetzt, nach Vorliegen einer mehrheitsfähigen, guten Lösung beim Netzzugang, drei Einzelanträge vorliegen. Bereits hier betone ich, dass die CVP-Fraktion diesen nicht zustimmen wird. Ja, es stimmt: Der Konflikt drehte sich auch in der Kommission um diese Bestimmung, um den Knackpunkt, nämlich um den technologieneutralen Zugang zum Endkunden im Festnetz. Konkret geht es darum, dass Infrastrukturersteller verpflichtet werden können, Mitbewerbern Zugang zu ihren Netzinfrastrukturen zu gewähren.
Es stellt sich die Frage: Sollen mehr miteinander konkurrierende Infrastrukturen gebaut werden, oder soll es auf den bestehenden Infrastrukturen mehr Konkurrenz geben? Der Bundesrat hat sich beim Gesetzentwurf für Letzteres entschieden. Wie die Kommissionsmehrheit möchte aber auch die CVP-Fraktion die Wettbewerbssituation in Zukunft mit einem für das Parlament geeigneten Instrument sicherstellen, um so letztlich weiter gehende Massnahmen ergreifen zu können. Wir erwarten so oder so eine hohe Dynamik bei den zukünftigen Investitionen zugunsten der Benutzerinnen und Benutzer. Letztlich wird der Bundesrat gemäss der beantragten Lösung in der Zugangsregulierung verpflichtet, uns alle [PAGE 1695] drei Jahre Bericht zu erstatten über die Entwicklung, über die flächendeckenden schweizweiten Investitionen und die Grundversorgung, über die Qualität und die Preise der angebotenen Fernmeldedienste sowie über den Netzwettbewerb.
Ich komme noch kurz auf die Netzneutralität und das Roaming zugunsten der Konsumenten zu sprechen. Damit im Datenverkehr alle Kunden neue und verbesserte Internetdienste nutzen können, ist für uns die Verpflichtung der Fernmeldedienstanbieter bestimmend, den Endkunden die Netzneutralität zu gewährleisten. Damit werden die Daten bei der fernmeldetechnischen Übertragung gleichbehandelt. Erfreulich und ganz in unserem Sinne ist, dass die Roaming-Kosten für die Endkunden dank dem geänderten Gesetz tiefer ausfallen werden.
Am Ende meiner Ausführungen noch ein Votum zum wichtigen und sicher von uns allen hier geforderten besseren Schutz der Kinder und Jugendlichen im Internet: Nebst dem stipulierten ausreichenden Schutz der Benutzerinnen und Benutzer vor Missbräuchen bezweckt diese Gesetzesrevision, insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren der Fernmeldedienste zu schützen. Damit trägt sie zu einem verbesserten Kindesschutz bei. Nebst der Sperrung für den Zugang zu illegaler Pornografie und Kinderpornografie braucht es eben auch die Löschung der kinderpornografischen Inhalte, denn mit einer Löschung wird einerseits der Kinderpornografiemarkt ausgetrocknet und andererseits das missbrauchte Kind davor geschützt, dass weitere Täter die verbotenen Inhalte anschauen. Last, but not least wird der Missbrauch mit der Koordination der zuständigen Stellen in der Schweiz für eine internationale - nicht nur für eine nationale - Zusammenarbeit ebenfalls erschwert.
Zu den einzelnen Anträgen werde ich in der Detailberatung bei den einzelnen Blöcken sprechen. Abschliessend freue ich mich, auch seitens der CVP, dass wir in der Gesamtbetrachtung "online" sind für ein geändertes Fernmeldegesetz, das funktioniert und pragmatische Lösungen favorisiert.