Wicki Franz · Ständerat · 2002-06-03
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-03
Wortprotokoll
Die Parlamentarische Initiative der SPK-NR mit dem Titel "Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben" umfasst erstens die Änderung des bisherigen Entschädigungsgesetzes - also des Bundesgesetzes über die Bezüge der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen - und zweitens eine entsprechende, neue Verordnung der Bundesversammlung.
Der Nationalrat ist mit 122 zu 43 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat die Gesetzesänderung am 19. März 2002 mit 108 zu 38 Stimmen angenommen, die Verordnung mit 91 zu 30 Stimmen.
Kurz zur Ausgangslage: Im Rahmen des neuen Parlamentsgesetzes diskutierte die SPK-NR auch das Entschädigungssystem für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Sie gab in der Folge ein Gutachten in Auftrag, welches den Wert der parlamentarischen Arbeit untersuchte, die Studie von Eco'Diagnostic. Die Aufgabe war, ein analytisches Profil der parlamentarischen Arbeit zu liefern und einen Arbeitswertevergleich zur Wirtschaft, zu Bund und Non-Profit-Organisationen anzustellen. Dieses Gutachten kommt zum Schluss, dass das Einkommen und die Entschädigungen der Ratsmitglieder - gemessen an ihrem Aufwand, aber auch im Vergleich zu ähnlichen Tätigkeiten in der Privatwirtschaft - nicht angemessen sind. Tatsache ist, dass ein umfassend [PAGE 270] wahrgenommenes Mandat als Nationalrat rund fünfzig Prozent der gesamten Arbeitszeit beansprucht und dass das Ständeratsmandat einen Zweidrittel- bis Dreiviertel-Job darstellt.
Die Aufgaben der Ratsmitglieder sind in den letzten Jahrzehnten immer anspruchsvoller geworden. Neue Politikbereiche, die vor Jahrzehnten noch nicht oder nur am Rande diskutiert wurden, sind nun aktuell.
Entscheidend ist aber auch, dass wir nicht nur hier, im Ratssaal, zu tun haben, sondern auch in der Öffentlichkeit unsere Aufgabe wahrzunehmen haben. Wir werden auf Podien verlangt, haben Interviews zu geben, und per E-Mail werden wir mit Fragen überhäuft, die selbstverständlich umgehend zu beantworten sind. Unsere Kontakte mit Bürgerinnen und Bürgern gehören zur Selbstverständlichkeit, und die direkte Demokratie verlangt klar das Engagement der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Vier eidgenössische Abstimmungen - und diese jeweils zu mehreren Themen - sind bald zur Regel geworden, und der Abstimmungskampf beginnt immer früher. So ist es klar, dass der Einsatz jedes Ratsmitgliedes immer intensiver und zeitlich grösser wird.
Bei all dieser Beanspruchung können die Parlamentarierinnen und Parlamentarier aber nicht auf eine ausgebaute Infrastruktur zurückgreifen. Dies bestätigen uns auch die Medien, die uns ja in unserer täglichen Arbeit begleiten und auch begutachten. Einen Vergleich mit anderen Parlamenten dürfen wir gar nicht machen, sonst landen wir klar auf dem letzten Platz.
Daher war es auch für die Kommission klar: Ein Handlungsbedarf ist gegeben. Die Kommission teilt die Auffassung des Nationalrates, dass die Mitglieder der eidgenössischen Räte besser unterstützt werden müssen.
Die Kommission hat jedoch die vom Nationalrat in der Frühjahrssession beschlossene Vorlage erheblich umgestaltet. Der Nationalrat wollte jedem Ratsmitglied neu einen zweckgebundenen Kredit von 40 000 Franken für die Anstellung einer administrativen oder wissenschaftlichen Hilfskraft zur Verfügung stellen. Nach Auffassung der Kommission Ihres Rates trägt der Beschluss des Nationalrates den sehr verschiedenartigen Situationen und den Bedürfnissen der einzelnen Ratsmitglieder zu wenig Rechnung. Die einen brauchen eine administrative Hilfskraft, welche beim Verkehr mit den Institutionen und Verbänden, beim Verkehr mit der Wählerschaft und bei der Beantwortung von Einladungen behilflich ist oder im Kampf gegen die Papier- und E-Mail-Flut zur Verfügung steht. Oder sie brauchen auch eine Person, auf die ab und zu für vertiefte Abklärungen zurückgegriffen werden kann. Andere wollen sich neben ihrem Beruf lieber selber mehr Zeit verschaffen, um sich selbst mit ihrem parlamentarischen Mandat besser und vertiefter diesen Problemen widmen zu können.
Daher sehen wir eine Lösung, die es dem einzelnen Ratsmitglied erlaubt, eine auf seine persönliche Situation zugeschnittene Unterstützung zu organisieren. Zudem muss auch eine praxistaugliche Lösung geschaffen werden.
Die Fassung des Nationalrates bringt einen unverhältnismässig hohen bürokratischen Aufwand mit sich. Damit erwachsen Kosten, die nicht im Verhältnis zu den auszuzahlenden Beträgen stehen. Gemäss dem auch Ihnen vorliegenden Bericht der SPK-NR ist nämlich für die Betreuung und Kontrolle der von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern beigezogenen persönlichen Mitarbeitenden mit einem Mehraufwand von zehn zusätzlichen Stellen für die Parlamentsdienste zu rechnen, und diese verursachen einen jährlichen Mehraufwand von rund 1,3 Millionen Franken.
Daher kommt die Kommission zu folgenden Schlüssen:
1. Eine bessere materielle Unterstützung der Mitglieder der eidgenössischen Räte ist gerechtfertigt.
2. Diese bessere Unterstützung muss jedoch in einer angemessenen Höhe und praktikabel, d. h. insbesondere ohne hohen administrativen Aufwand realisierbar sein.
Anstelle des vom Nationalrat beschlossenen zweckgebundenen Kredites von jährlich 40 000 Franken für die Anstellung einer administrativen oder wissenschaftlichen Hilfskraft beantragt Ihnen die Kommission daher, das pauschale Jahreseinkommen des Ratsmitgliedes von bisher 12 000 auf 24 000 Franken und die Spesenpauschale von bisher 18 000 auf 30 000 Franken zu erhöhen.
Gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates resultiert daraus eine Minderbelastung des Bundeshaushaltes von 16 000 Franken pro Ratsmitglied oder von vier Millionen Franken pro Jahr.
3. Entgegen dem Nationalrat will die Kommission Ihres Rates alle massgeblichen Parlamentsentschädigungen auf Gesetzesstufe regeln. Um keinerlei Anlass zu Misstrauen zu geben, wollen wir Transparenz schaffen und die Regelung der Entschädigungen nicht auf die Verordnungsstufe verschieben. Wir wollen also alle wichtigen Beträge, darunter auch neu das Taggeld von 400 Franken, auf der Stufe des referendumsfähigen Gesetzes festlegen. Lediglich die periodische Anpassung dieser Beträge an die Teuerung soll neu durch eine Verordnung vorgenommen werden können.
Die Kommission ist in ihrer klaren Mehrheit davon überzeugt, dass wir Ihnen so eine einfache Lösung unterbreiten können. Es ist ein massvoller Vorschlag, der insbesondere den sehr verschiedenen Situationen und Bedürfnissen der einzelnen Ratsmitglieder Rechnung trägt und nicht zu einem grossen administrativen Aufwand in der Bundesverwaltung führt. Die Kommission hat die Gesetzesänderung in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 1 Stimmen angenommen. Eine Minderheit von drei Kommissionsmitgliedern beantragt eine höhere Spesenpauschale, und eine weitere Minderheit von einem Kommissionsmitglied beantragt eine niedrigere Jahrespauschale. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Namens der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.