Hardegger Thomas · Nationalrat · 2018-09-27
Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-27
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag zu Artikel 1 Absätze 3 und 4 verlangt, dass die kabelbasierte Versorgung in den Regulationen gegenüber Funkanlagen priorisiert wird. Eine Versorgung mit einem möglichst flächendeckenden Glasfasernetz bis ins Haus, in Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten, ist eine nachhaltige Versorgung - darüber sind wir uns wohl einig. Sie ist sicherer, auch geeignet für sensible Daten und für grosse Mengen an Daten. Sie ermöglicht neue Geschäftsmodelle mit Blockchain-Verfahren. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für Geschäftstätigkeiten abseits der Zentren. Sie hat eine hohe Verfügbarkeit, sie ist gegenüber der mobilen Versorgung effizienter und braucht auch viel weniger Energie. Dazu birgt sie viel geringere Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung.
Auch bei der Aufrüstung auf 5G ist ein Glasfasernetz unabdingbar. 5G braucht ein engmaschiges Netz an schwach strahlenden Antennen. Jede dieser Antennen, egal ob sie unter einem Kanaldeckel, in einem Kirchturm oder auf einem Kandelaber montiert ist, muss mit Glasfaser versorgt werden.
In der Schweiz leben mehrere Zehntausend Menschen, die unter der nichtionisierenden Strahlung des Mobilfunks leiden. Die Dunkelziffer ist sehr hoch, denn viele Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopfweh oder Depressionen werden selten darauf untersucht, ob sie allenfalls mit einer Strahlenbelastung in Verbindung stehen. Mit der absehbaren Zunahme der Belastung durch weitere Antennen - zu 5G gibt es noch keine Langzeitstudien über mögliche Gesundheitsrisiken - wird auch die Zahl der betroffenen Personen anwachsen. Darum ist die skeptische Haltung der Bevölkerung gegenüber neuen Antennen gut nachvollziehbar. Mit einer Glasfaserversorgung bis ins Haus können die Nutzerinnen und Nutzer selber entscheiden, ob sie, wann sie und wie intensiv sie mit einem wohnungsinternen WLAN das Internet nutzen wollen.
Dem Bundesrat ist es ja offensichtlich auch nicht sehr wohl angesichts der heftigen Diskussionen um die Strahlenbelastung und die Gesundheitsrisiken. Er setzt darum eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit den Bedürfnissen und Risiken des Mobilfunks auseinandersetzen soll. Ich gehe davon aus, dass es dabei ebenso ein Ziel sein muss, strahlungsarme Technologien zu fördern und damit die Zahl der betroffenen elektrosensitiven Menschen zu reduzieren. Die Europäische Umweltagentur, bei der die Schweiz Mitglied ist, warnt vor den Langzeitrisiken, zum Beispiel Hirntumoren durch Funkstrahlung, und die WHO hat Funkstrahlung bereits im Jahr 2011 in das internationale Register krebserregender Substanzen aufgenommen.
Mein Minderheitsantrag will nicht die Mobilfunktechnologie behindern, aber er will, dass wir eine zukunftsgerichtete technologische Entwicklung priorisieren. Was in städtischen Gebieten schon vielfach verwirklicht ist, soll auch in suburbanen und ländlichen Zentren forciert ausgebaut werden. Die Schweiz steht bezüglich Grundversorgung im internationalen Vergleich gut da. Das muss aber nicht nur bezüglich Datenmenge, sondern auch bezüglich Nachhaltigkeit so sein. Und weil es ein Grundsatz über unsere zukünftige Versorgung ist, muss die Priorisierung der kabelbasierten Versorgung im Zweckartikel verankert werden.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Minderheitsantrages.