preparatory:AB 236666
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2018-09-27
Wortprotokoll
Zur technologieneutralen Zugangsregulierung habe ich mich in meinem Eintretensvotum und bei der Begründung des Antrages der Minderheit Grossen Jürg bereits ausführlich geäussert. Wir Grünliberalen wollen, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft im ganzen Land vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienstangebote haben, so wie dies im Zweckartikel dieses Gesetzes steht.
Mit dem Antrag der Mehrheit, die statt des wettbewerbspolitisch notwendigen Artikels 11c einen neuen, zahnlosen und bürokratischen Artikel 3a mit einer Pflicht zur Berichterstattung alle drei Jahre einfügt, kann dieser eigentliche Zweck nicht mehr garantiert werden. Dieser von der Kommission [PAGE 1704] neu eingefügte Artikel 3a ist aus unserer Sicht nicht notwendig, da wir bei Artikel 11c ja eine Regulierung verlangen, wie ich bei der Begründung des Antrages der Minderheit Grossen Jürg gesagt habe. Wir bekämpfen Artikel 3a in dieser ersten Runde hier nicht, bitten jedoch den Ständerat, in diesem Zusammenhang Artikel 11c nochmals anzuschauen und Artikel 3a letztlich zu streichen.
Beim Zweckartikel, bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d, unterstützen wir die Minderheit I (Ammann), die die Benutzerinnen und Benutzer von Fernmeldediensten vor unlauterer Werbung und Missbrauch sowie Kinder und Jugendliche vor den Gefahren der Fernmeldedienste schützen will.
Wir Grünliberalen sind überzeugt, dass die Marktmacht der Swisscom ohne Regulierung weiter zunimmt. Das ist problematisch, denn damit sind nicht nur Chancen auf hohe Dividenden in der Bundeskasse, sondern vor allem auch erhebliche Risiken verbunden: Gerade in der sich sehr schnell wandelnden Telekommunikationsbranche können technologische Entwicklungen zu starken, schnellen Umbrüchen führen, und die Dividenden könnten wegfallen und staatlich finanzierte Interventionen notwendig werden. Ich verweise diesbezüglich hiermit auch noch auf meine Interpellation 18.3572, "Risiken für den Bund durch die Konvergenzstrategie der Swisscom?".
Noch etwas zu Kollege Aebischer, der mir vorhin eine Quizfrage gestellt hat: Ja, Herr Kollege Aebischer, es ist so, dass es Gebiete gibt, in welchen ausser der Swisscom tatsächlich noch niemand investiert hat, und die Swisscom hat dort vielleicht auch noch keine Hybridnetze gemacht. Aber es gibt viele Gebiete - zum Beispiel in Adelboden oder auch in Kandersteg -, wo die Swisscom erst investiert hat, als Private das Zepter ergriffen, etwas angezettelt und investiert haben. Dann ist die Swisscom gekommen und hat auch investiert. Das darf man auch nicht vergessen!
Ich bitte Sie einfach, dies zur Kenntnis zu nehmen und auch die Berichte zu lesen, die uns das Bakom im Zusammenhang mit dem Fernmeldegesetz zugestellt hat. Bundesrat, Bakom und Comcom sagen alle: Durch diese Regulierung wird auf dem Land nicht weniger investiert - Ihre Aussage stimmt so einfach nicht!