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Rickli Natalie · Nationalrat · 2018-09-28

Rickli Natalie · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-28

Wortprotokoll

Bei Block 2 möchte ich vor allem etwas zu Artikel 12e sagen, "Offenes Internet". Wie Sie auf Seite 10 der deutschsprachigen Fahne sehen, möchte der Bundesrat in Artikel 12a Transparenz- und Informationspflichten vorschreiben. Das geht ja schon einmal in die richtige Richtung. Allerdings geht es uns zu wenig weit.

Wir kennen ja eigentlich das offene Internet, so wird es hier genannt, eher unter dem Titel "Netzneutralität". Ich glaube, es ist entscheidend, festzuhalten, dass der Konsument entscheiden soll, was er wo konsumiert im Rahmen seines Abonnements, das er beim jeweiligen Telekomanbieter gekauft hat. Heute besteht die Gefahr - vereinzelt ist es vorgekommen, aber es ist schwer nachzuweisen -, dass gewisse Telekomanbieter eben in die Übertragung eingreifen, namentlich auch darum, weil sie eigene Dienstleistungen anbieten. Mit der Festlegung der Netzneutralitätspflicht bzw. des offenen Internets kann das eben verhindert werden.

Der Code of Conduct, der ja vielerorts angesprochen wird, geht meines Erachtens zu wenig weit. Er lässt eben den Telekomanbietern Spielraum. So, wie wir es in Artikel 12e formuliert haben, ist es eben der Konsument, der die Entscheidungshoheit hat. Aber, wie Sie auch lesen können, es kann aus Sicherheitsgründen natürlich sein, dass etwas geregelt werden muss.

Ich bitte Sie also namens der SVP-Fraktion, bei Artikel 12e der Mehrheit zu folgen.

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