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Grossen Jürg · Nationalrat · 2018-09-28

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2018-09-28

Wortprotokoll

Wie gehört, geht es in Block 2 um die Transparenz- und Informationspflichten, um das offene Internet und um Roaming.

In Artikel 12a geht es um das internationale Roaming. Ja, das ist tatsächlich oft ein Ärgernis. Das verstehe ich. Der Bundesrat schlägt aber vor, eine Kann-Bestimmung für Regelungen zur Vermeidung unverhältnismässig hoher Endkundentarife zu erlassen und Massnahmen zur Förderung des Wettbewerbes zu treffen. Wir Grünliberalen begrüssen das. Der Antrag der Minderheit Rickli Natalie, die eine sekundengenaue Abrechnung und eine maximale Rundungsgrenze beim Datenkonsum festlegen will, lehnen wir ab, da dies unseres Erachtens einen zu detaillierten Eingriff in die Innovations- und Angebotsfreiheit der Mobilfunkanbieter darstellen würde.

Das Zentrale in diesem Block, wir haben es gehört, ist auch aus unserer Sicht das Thema "Offenes Internet", auch Netzneutralität genannt, in Artikel 12e. Die Verankerung der Netzneutralität ist uns wichtig. Dies ist unter anderem auch eine Forderung der Jugendsession, die mein Fraktionskollege Beat Flach in einer Motion aufgenommen hat. Gleich von mehreren Seiten wurde Artikel 12e in die Kommission eingebracht, und gemeinsam wurde eine grosse Mehrheit gefunden. Ich bin überzeugt, dass sogenannte Over-the-Top-Dienste, die OTT-Dienste, die Zukunft, ja die ganz grosse Zukunft sind. Dabei werden zum Beispiel Video- und Audioinhalte online übermittelt, ohne dass ein Internet-Service-Provider in die Kontrolle oder Verbreitung der Inhalte involviert ist. Im Moment ist es aber so, dass man, wenn zum Beispiel ausschliesslich die Swisscom eine Infrastruktur gebaut hat, fast nur Swisscom-TV oder Swisscom-Internet zu wettbewerbsfähigen Preisen beziehen kann, weil alle anderen Anbieter einen Nachteil haben, wenn sie Kunden über diese Infrastruktur versorgen wollen. Das behindert den Wettbewerb. Hier kommt nun eben, neben dem technologieneutralen Zugang, die Netzneutralität ins Spiel.

Heute wird die Infrastruktur in der Schweiz zumindest teilweise aus den Erträgen der Dienste querfinanziert. Weshalb wehren sich sonst die Provider gegen die Netzneutralität? Gemäss dem begleitenden Bericht des Bakom zu diesem Thema werden Kundinnen und Kunden offenbar einerseits häufig mit Paketen von Diensten zur Bezahlung von Leistungen verleitet, die sie kaum oder gar nicht nutzen. Zudem gibt es andererseits einen Zugang zum Vorleistungsmarkt, was marktmächtige Anbieter so nutzen, dass andere marginalisiert werden können. Das steht alles in den Berichten. Im Moment herrscht keine Transparenz. Deswegen unterstützen wir das offene Internet.

Heute können Fernmeldedienstanbieter einen Internetanschluss mit einem differenzierten Durchsatz verkaufen und dann bestimmen, welcher Dienst mit welcher Geschwindigkeit darauf fahren darf. So sind beispielsweise gezielte Bevorzugungen wie das Zero-Rating möglich. Das sind Angebote, bei denen z.[NB]B. eine App gezielt preislich oder technisch bevorzugt wird, indem die Daten dieses bestimmten Angebots z.[NB]B. nicht in die verrechnete Datenmenge eingerechnet werden. Durch diese Praxis wird der Marktzugang für neue Anbieter erschwert oder gar verunmöglicht, was den Wettbewerb einschränkt und die Innovation hemmt.

Aus all diesen Gründen muss die Netzneutralität oder eben das offene Internet aus unserer Sicht in diesem Gesetz geregelt werden. Ob dabei zur Präzisierung noch ein [PAGE 1714] ergänzender, klärender Artikel 12e notwendig ist, soll aus unserer Sicht der Ständerat im Detail anschauen.

Noch zur Frage von Artikel 12f: Die Minderheit Hardegger will dort eine Entschädigungspflicht einführen. Das lehnen wir ab. Besten Dank für die Unterstützung!