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Wicki Franz · Ständerat · 2002-06-03

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-03

Wortprotokoll

Zu Artikel 3a: Im Titel weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass sich die Jahresentschädigung nicht nur auf Sachausgaben, sondern auch auf Personalausgaben bezieht.

Im Übrigen haben wir - entgegen dem Nationalrat - auch hier nicht nur den Grundsatz für den Entschädigungsanspruch festgehalten, sondern den Entschädigungsbetrag beziffert. Das heisst, die Kommission hat den heute im Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz in Artikel 1 Absatz 2 festgelegten Betrag für die Jahresentschädigung für Sachausgaben von 18 000 Franken um 12 000 Franken erhöht und ins Gesetz aufgenommen - daher die [PAGE 279] Jahresentschädigung von 30 000 Franken als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben, die der Erfüllung des parlamentarischen Mandates dienen.

Die Minderheit I (Brunner Christiane) beantragt Ihnen eine Erhöhung um 22 000 auf 40 000 Franken, die Minderheit II (Büttiker) eine Erhöhung um 6000 auf 24 000 Franken.

Wie bereits beim Eintreten erwähnt, betrachtet die Mehrheit Ihrer Kommission die hier vorgeschlagene Erhöhung der Jahresentschädigung als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben als massvoll und gerechtfertigt.

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