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Töngi Michael · Nationalrat · 2018-09-28

Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2018-09-28

Wortprotokoll

Wir unterstützen den Antrag der Minderheit Hardegger betreffend die Mitbenutzung von Hardware. Es wurde nun mehrmals gesagt, die Kundin oder der Kunde könne selber entscheiden, was sie oder er wolle und mit welchem Gerät sie oder er arbeite. Es geht hier aber auch um eine Frage der Transparenz: Wissen die Leute dann wirklich, was für einen Vertrag sie unterschreiben, welches Gerät sie haben und was das Gerät noch alles macht? In dem Sinne ist es ganz klar ein konsumentenschützerischer Ansatz, dass man sagt, dass der Konsument informiert sein und aktiv zustimmen müsse, wenn das Gerät - wovon man nicht zwingend ausgehen muss - auch noch andere Dienste erbringt. Das ist nicht mehr als richtig. Ansonsten besteht keine Transparenz, sodass der Konsument auch nicht entscheiden kann.

Wir unterstützen auch den Antrag der Minderheit Hardegger zur Mitbenutzung bestehender passiver Infrastrukturen. Hier geht es darum, den Wettbewerb tatsächlich zu fördern und gute Voraussetzungen für Investitionen zu schaffen. In diesem Sinne ist es wichtig, dass man bestehende Kanalisationen für andere Anbieter öffnet und andere Nutzungen ermöglicht, sofern die Kapazitäten dies zulassen. Wie schon gesagt worden ist, enthielt die Vernehmlassungsvorlage eine solche Bestimmung, die wieder herausgefallen ist. Wir meinen, dass es richtig ist, wenn sie ins Gesetz aufgenommen wird.

Auch wir haben grosses Verständnis für die Amateurfunker und ihre Anliegen. Und wir verstehen ihre Befürchtung, dass wegen der Handyantennen auch grössere Ängste wegen ihrer Antennen entstehen. Es ist, glaube ich, in diesem Rat unbestritten, dass dieses Hobby förderungswürdig ist und dass die Amateurfunker etwas Tolles machen, sodass man ihnen nicht Steine in den Weg legen möchte. Trotzdem bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Fluri zu unterstützen. Es ist so: Wenn eine Baute bewilligungsfähig ist, dann muss sie letztlich auch bewilligt werden. Es macht keinen Sinn, ins Fernmeldegesetz nochmals hineinzuschreiben, dass man sie dann wirklich bewilligen muss. Es wäre ja auch ein wenig seltsam, wenn man hier eine Einzellösung wählen würde. Dann müsste man auch in allen anderen Bereichen entsprechende Bestimmungen aufnehmen: Im Tierschutzgesetz wäre beispielsweise zu vermerken, dass man für Hasenställe eine Bewilligung erhalten muss. Oder es müsste für den Fall, dass jemand einen privaten Velounterstand erstellen will, ebenfalls eine entsprechende Bestimmung in einem Velobeschluss vorgesehen werden. Es kann ja nicht sein, dass wir nun überall nochmals betonen, dass man bewilligen soll, was ohnehin bewilligt werden muss. Das macht einfach keinen Sinn.

Wir möchten Sie weiter auch bitten, die Minderheit Hardegger betreffend eine Abgabe der Anbieter von Fernmeldediensten zur Alimentierung eines Fonds zu unterstützen, der Hilfeleistungen an elektrosensible Personen ausrichtet, die durch Strahlung beeinträchtigt und benachteiligt sind. Wir haben in diesem Bereich ein Problem. Es gibt verschiedene Kommunen und Organisationen, die Einzellösungen suchen, die Leute mit besonderen Bauten, mit Gebäuden unterstützen. Es gibt aber effektiv keine Finanzierung, um diesen Menschen zu helfen. Es wäre wichtig, wenn man mit einer Fondslösung dafür Mittel zur Verfügung hätte. Es ist aus unserer Sicht auch richtig, dass das mit diesem Gesetz geschieht, denn wir wollen einen Fonds, der von den Anbietern geäufnet wird. Deshalb muss das hier geregelt sein. Ob der Zwischentitel richtig ist, kann man dann nochmals anschauen. Wir möchten Sie wirklich bitten, diese Minderheit zu unterstützen. [PAGE 1721]

Was den Einzelantrag Nantermod betrifft, sind wir auch gespannt, was die Frau Bundesrätin dazu sagt, und würden uns dann noch beeinflussen lassen.