Brunner Toni · Nationalrat · 2000-03-15
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-15
Wortprotokoll
Am 26. Dezember 1999 fegte der Sturm Lothar über unser Land hinweg und hinterliess Schäden in bisher noch nie gekanntem Ausmass. Der Sturm Lothar oder - wie er zu allererst genannt wurde - Kurt kam von Frankreich her, fegte über das schweizerische Mittelland und zog weiter nach Deutschland. Lothar erreichte Windspitzen von über 200 Stundenkilometern, und die darin enthaltenen Böen richteten an verschiedenen Orten im ganzen Land und punktuell enorme Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und vor allem auch am Schweizer Wald an. 13 Millionen Kubikmeter Holz wurden zu Boden geworfen, was einer zweieinhalbfachen normalen Jahresnutzung entspricht. Wie immens das Ausmass dieser Katastrophe wirklich ist, wird einem erst dann bewusst, wenn man sich vergegenwärtigt, dass der Sturm Vivian von 1990, von vielen auch als Jahrhundertsturm bezeichnet, lediglich 4,9 Millionen Kubikmeter Holz zu Boden warf. Damit fällte Vivian gesamtschweizerisch nicht einmal halb so viel Holz wie am 26. Dezember 1999 der Sturm Lothar, der z. B. allein im Kanton Bern mit 5 Millionen Kubikmetern Holz mehr zu Boden warf als Vivian im ganzen Land.
In vielen Kantonen richtete der Sturm Lothar grosse Schäden an. Am stärksten betroffen sind aber das Mittelland sowie die Innerschweiz. Gewaltige Holzmengen liegen am Boden. So ist der Kanton Nidwalden eindeutig am stärksten betroffen. Dort liegt eine Holzmenge am Boden, die der zehnfachen Jahresnutzung entspricht. In den Kantonen Bern und Freiburg liegt eine Holzmenge, die der fünf- bis sechsfachen Jahresnutzung entspricht, und in den Kantonen Obwalden und Luzern eine Menge, die der vier- bis fünffachen Jahresnutzung entspricht. Das sind gewaltige Dimensionen. Könnte der Wald reden, er würde heulen!
Die Auswirkungen, die Schäden des Sturmes Lothar, sind vielfältig und je nach Optik auch unterschiedlichster Natur. Direkt betroffen sind vorab einmal die Waldbesitzer. Ihnen entsteht durch die Zersplitterung und den Bruch von gutem Holz ein grosser finanzieller Schaden, ganz abgesehen vom [PAGE 221] emotionalen Schaden, der nicht mit Geld wettgemacht werden kann. Grosse Wurfschäden bewirken immer auch einen Preiszerfall am Markt: Das Holz muss weit unter den üblichen Marktpreisen verkauft werden. Davon betroffen sind alle Waldeigentümer, ob sturmgeschädigt oder nicht; unter dem Preisdruck haben alle zu leiden.
Den Waldeigentümern entsteht aber auch Mehrarbeit: zuerst Aufräumarbeiten und Aufrüstarbeiten; dann folgen die Jungwaldpflege und damit eine noch intensivere Beschäftigung mit dem Wald; dies alles im Wissen darum, dass in den von den Schäden betroffenen Wäldern während Jahrzehnten keine Nutzung mehr möglich ist. Langfristige Kapitalanlage ist vorerst einmal zerstört und nicht mehr vorhanden.
Im Wald selber werden die Wunden dieses Sturmes über viele Jahrzehnte hinweg sichtbar sein.
Die entstandenen Lücken wird die Natur im Verlaufe der Zeit bestimmt wieder zu schliessen wissen. Vielleicht gibt es da und dort auch mehr Licht ins Dunkel. Aber was im Wald zurückbleibt, kann auch mit grossen Gefahren und unerwünschten Nebenwirkungen verbunden sein. Zerstörter Wald mit besonderer Schutzwirkung hinterlässt dort, wo die Bevölkerung vor Lawinen, Steinschlag oder Erdrutschen geschützt werden muss, Lücken, die nicht mehr natürlich geschlossen werden können. Technische Massnahmen müssen ergriffen werden, wenn der Schutz der Bevölkerung weiterhin gewährleistet sein soll. Es müssen vielfach Massnahmen ergriffen werden, die teurer sind als eine normale Jungwuchspflege.
Umgeworfene Wurzelstöcke in Bachtobeln können bei starken Niederschlägen zu Erosionen und damit zu unkontrollierbaren Erdbewegungen führen. Hier muss geräumt werden, will man den Gefahren begegnen. Aber auch Wälder, die die ganze Bevölkerung gerne zur Erholung und für die eigene Ruhe besucht, können je nach Räumung für längere Zeit der Allgemeinheit verschlossen bleiben, weil ein nicht aufgeräumter Wald einer tickenden Zeitbombe gleichkommt. Viele Holzstämme stehen unter Spannung. Kreuz und quer liegendes Sturmholz ist alles andere als ein Spielplatz für Kinder. Zudem bildet herumliegendes Fichtenholz ein ideales Tummelfeld für die Massenvermehrung des Borkenkäfers, der mit seinen Aktivitäten und seiner Ausbreitung Folgeschäden im Ausmass von bis zu 70 Prozent des ursprünglichen Schadens anrichten kann.
Aus all den geschilderten Gründen musste unsere Land, die Eidgenossenschaft, schnell handeln. Bereits am 4. Januar 2000 fand eine nationale Lagekonferenz statt. Daraus konstituierte sich der nationale Führungsstab, der die strategischen Entscheide vorzubereiten und die anfallenden Arbeiten der ebenfalls gebildeten fachtechnischen Arbeitsgruppen zu koordinieren hatte.
Gestützt auf die Vorschläge des Führungsstabes legt der Bundesrat unserem Parlament einerseits einen Verordnungsentwurf und andererseits einen Bundesbeschlussentwurf vor.
Die Verordnung der Bundesversammlung über die Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden sieht nur Massnahmen vor, welche nicht bereits durch das Waldgesetz abgedeckt sind. Im Waldgesetz sind im 5. Kapitel die gesetzlichen Grundlagen zur Behebung von Waldschäden verankert. Zudem sieht Artikel 28 des Waldgesetzes vor, dass die Bundesversammlung bei Waldkatastrophen mit allgemein verbindlichem, nicht referendumspflichtigem Bundesbeschluss, also einer Verordnung der Bundesversammlung, Massnahmen ergreifen kann, die insbesondere der Wald- und Holzwirtschaft dienen. Die Verordnung der Bundesversammlung ist das eine, der Finanzierungsbeschluss, den wir ebenfalls heute beraten, das andere.
Der vorliegende Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel zur Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden, über den wir heute auch zu entscheiden haben, umfasst Mittel im Umfang von 328 Millionen Franken. Über diesen Betrag reden wir heute und nicht über mehr. Weitere 50 Millionen Franken für Investitionskredite werden als gewöhnlicher Vorschuss über ordentliche Nachträge beantragt.
Für die Bewältigung des Sturmes Lothar muss, gestützt auf die erforderlichen Massnahmen des Bundes, gemäss geltendem Waldgesetz mit einer Belastung von insgesamt 483 Millionen Franken gerechnet werden. Davon sind 70 Millionen Franken rückzahlbare Investitionskredite. Von bereits im Voranschlag und Finanzplan enthaltenen Mitteln können aber auf ordentlichem Weg 105 Millionen Franken aufgefangen werden.
Es gibt weitere 90 Millionen Franken, die wegen des Sturmes Lothar verwendet werden müssen, aber in Bereichen, die nicht direkt mit dem Wald zu tun haben. Diese Massnahmen basieren auf Spezialgesetzgebungen. Auf eine komme ich nachher zurück: auf die, die die Entschädigung für Hochstamm-Obstbäume beinhaltet.
Lassen Sie mich aber noch kurz grundsätzlich zum finanziellen Rahmen der Lothar-Vorlage etwas sagen. Es ist klar, dass ein solch ausserordentliches Ereignis viele Wünsche und Begehrlichkeiten weckt. Dies ist angesichts des Ausmasses des Sturmes ja überhaupt nicht verwunderlich, sondern auch verständlich. Auf der anderen Seite sind wir aber auch hier gefordert, die Situation des Bundeshaushaltes nicht ausser Acht zu lassen. Wir alle sind uns also voll bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld befinden: mitten zwischen berechtigten Wünschen und Begehrlichkeiten und den finanziellen Grenzen des Bundes, an die wir uns zu halten haben.
Der finanzielle Rahmen, wie er in der Vorlage vom Bundesrat vorgeschlagen wird, ist realistisch. Vor diesem Hintergrund wird es umso verständlicher, dass um die Verteilung der relativ knappen Mittel ein Kampf stattfinden wird. Es ist nichts anderes als logisch, dass sich verschiedene direkt betroffene Interessengruppen in diesen Verteilkampf einschalten. Es wäre tatsächlich ärgerlich, wenn man im Lande draussen von diesen finanziellen Mitteln nicht viel oder nichts spüren würde. Dann wäre dieser Vorlage nicht recht getan. Es liegt an uns, das Geld an den richtigen Ort zu lenken.
Ich komme noch zur zweiten Vorlage, "Schäden an Obstbäumen": Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie schlägt Ihnen vor, die beiden vom Bundesrat präsentierten Erlasse zur Bewältigung der durch den Orkan Lothar verursachten Schäden an Obstbäumen zu verabschieden. Inhaltlich hatten wir bei dieser Vorlage keine Differenzen; sie überstand die Kommissionsarbeit sogar ohne Rückweisungs- oder Streichungsanträge.
Um was geht es in dieser Vorlage? Zum einen geht es um ein Bundesgesetz über Massnahmen zur Bewältigung der durch den Orkan Lothar verursachten Schäden an Obstbäumen und zum anderen um den entsprechenden Bundesbeschluss, aufgrund dessen die finanziellen Mittel für die beschlossenen Massnahmen bereitgestellt werden sollen.
Der Orkan Lothar hat in diversen Kantonen 50 000 bis 80 000 Bäume entwurzelt oder zumindest stark beschädigt; vielfach haben ältere Bäume mit grossen Kronen mehr gelitten. Im Januar wurde entschieden, aus dem Elementarschadenfonds pro Baum 60 Franken zu bezahlen, allerdings nur, wenn die gleiche Anzahl Bäume auch wieder gepflanzt wird und wenn mindestens fünf Bäume auf dem gleichen Betrieb betroffen sind; ansonsten gibt es keine Entschädigung. Zum einen hat der Bund jetzt entschieden, dass Räumungsarbeiten, Neupflanzungen und der jahrelange Ertragsausfall für den Bauern kein Geschäft sein können. Es ist ein Geschäft mit Verlusten, zum andern ist der Absatz von Hochstammobst nicht sehr lukrativ. Was heisst das für die Vorlage? Es muss ein übergeordnetes Interesse der Allgemeinheit daran bestehen, dass der Feldobstbau zu erhalten ist und dass ökologische Nischen für Vögel und andere Tiere als wertvolles Landschaftselement und als Aufwertung des Landschaftsbildes gelten. Nicht zuletzt soll in 20 Jahren wieder Most vom Obst dieser Bäume getrunken werden, nicht immer nur Cola und Sprite aus der Dose.
Im Landwirtschaftsgesetz sind keine besonderen Massnahmen bei Schäden als Folge von Naturkatastrophen vorgesehen. Wenn also dem verfassungsmässigen Auftrag zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege [PAGE 222] der Kulturlandschaft nachgelebt werden soll, kann der Bund mit dieser Vorlage durchaus einen Anreiz zur Ersetzung der Obstbäume schaffen, die durch den Orkan Lothar gefallen sind. Gemäss dem Bundesgesetz, über das Sie heute abzustimmen haben, sind pro Obstbaum 140 Franken Bundesbeitrag vorgesehen; man rechnet mit einem Gesamtaufwand von 4,5 Millionen Franken. Auch hier gilt selbstverständlich, dass der Betrag nur an Betriebe entrichtet wird, die mehr als fünf Bäume haben, welche entwurzelt oder beschädigt wurden, und die diese Bäume gleichzeitig durch neuen Jungwuchs ersetzen.
Ich bitte Sie im Namen der UREK, auf die Vorlagen betreffend Schäden an Wäldern und Obstbäumen einzutreten.