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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-06-04

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-06-04

Wortprotokoll

Die Bekämpfung der Internetkriminalität hat in der Schweiz eine lange Vorgeschichte, die mit parlamentarischen Vorstössen und mit kontroversen Medienberichten gespickt ist. Die heute zur Debatte stehenden Vorstösse haben eine zeitgemässe und dem neueren Medium Internet angepasste Bekämpfung der Internetkriminalität im Allgemeinen und der sexuellen Ausbeutung der Kinder im Besonderen zum Ziel.

Bei allem Verständnis für die ehrliche Betroffenheit in Bezug auf die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet - ich glaube, das macht uns alle betroffen - muss ich doch den Vorwurf zurückweisen, dass mein Departement hier inaktiv gewesen sei oder Arbeiten verzögert hätte. Diesen Vorwurf kann ich so nicht stehen lassen. Der Bundesrat will ja - das habe ich bereits verschiedentlich erläutert - zusammen mit den Kantonen eine nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität im Bundesamt für Polizei einrichten; es wurde von Herrn Pfisterer bereits erwähnt. Sie soll am 1. Januar des nächsten Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Der Bundesrat wird drei Stellen finanzieren, die Kantone finanzieren ihrerseits sechs neue Stellen. Diese Kostenverteilung wurde zusammen mit der KKJPD in einer Verwaltungsvereinbarung festgehalten. Ich bin überzeugt, dass wir in diesem Bereich nur in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgreich sein können. Wir brauchen - es wurde bereits angetönt - auch die entsprechenden finanziellen Ressourcen. Der beste Wille allein genügt eben hier nicht.

Bei der Einrichtung dieser Koordinationsstelle wird an den bestehenden Ermittlungskompetenzen nichts geändert. Mit der neuen Koordinationsstelle wird im Dienst für Analyse und Prävention das Internetmonitoring wieder aufgenommen und eine systematische Analyse der Internetkriminalität sichergestellt. In der Bundeskriminalpolizei wird eine Clearingstelle eingerichtet, die Anzeigen und Verfahren auf nationaler Ebene koordiniert.

Ich möchte noch einmal wiederholen, dass die Schaffung dieser drei durch den Bund finanzierten Stellen nur möglich sein wird, wenn das Parlament die entsprechenden Kredite gutheisst. Natürlich muss auch eine genügend grosse Anzahl Kantone ihrerseits bereit sein, den finanziellen Verpflichtungen der Verwaltungsvereinbarung zur Finanzierung der anderen sechs Stellen durch die Kantone nachzukommen.

Zu den einzelnen Vorstössen, zuerst zur Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates: Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme eine teilweise Ablehnung der Motion. Insbesondere widersetzten wir uns der Einrichtung einer Fachstelle zur Untersuchung und Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität gegenüber Kindern. Denn kriminelle Organisationen decken meist ein breites Spektrum an Delikten ab; es würde eine Einschränkung der Ermittlungen bedeuten, wenn die Kriminalität gegen Kinder von einer speziellen, von den anderen Delikten getrennten Fachstelle behandelt und analysiert würde.

Die Kommission für Rechtsfragen hat dann allerdings anlässlich der Beratung im Plenum des Nationalrates dargelegt, dass die beiden ersten Punkte der Motion die Einrichtung einer Koordinationsstelle zum Internet-Monitoring und -Clearing der Anzeigen fordern - also genau das, was wir im Begriff waren, zusammen mit den Kantonen zu vereinbaren und einzurichten. In diesem Sinne habe ich mich im Nationalrat mit der integralen Entgegennahme der Motion einverstanden erklärt.

Zur dritten Forderung dieser Motion: Diese wird im Rahmen der Motion Pfisterer Thomas 00.3714 behandelt; Herr Pfisterer hat schon darauf hingewiesen. Ich habe eine Expertenkommission eingesetzt. Diese hat den Auftrag zu prüfen, mit welchen rechtlichen, organisatorischen und technischen Massnahmen Rechtsverletzungen, die mit dem Internet begangen werden, verhindert und geahndet werden können. Wir haben einen Zeitplan vorgesehen, der einen Bericht und einen Vorentwurf bis Ende des nächsten Jahres vorsieht. Ich nehme zur Kenntnis, dass Herr Pfisterer hier einen schnelleren Fahrplan wünscht, dafür allenfalls in einem eingeschränkteren Rahmen. Wir werden das anschauen, aber ich möchte in dieser Sache keine Schnellschüsse und Einzelaktionen, sondern wir werden prüfen, inwieweit man einzelne Punkte allenfalls vorziehen kann. In diesem Sinne ist also der Bundesrat damit einverstanden, dass die Motion der RK-NR integral als Motion überwiesen wird.

Zur Motion Aeppli Wartmann 01.3196: Ich habe bereits im Nationalrat darauf hingewiesen, dass die Strafverfolgung pädophiler Delikte heute durch kantonale Behörden erfolgt, nicht zuletzt auch zum Schutz des verletzten Kindes. Diese Überlegungen hat kürzlich auch eine Expertengruppe bestätigt, welche die Revision des Opferhilfegesetzes vorbereitet. Die Expertengruppe stellt in ihrem Zwischenbericht den kantonalen Aktivitäten ein gutes Zeugnis aus und stellt keinen Antrag, die Zuständigkeiten dem Bund zu übertragen. Im Gegenteil: Die besondere Bedeutung einer möglichst engen Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und den Sozialdiensten vor Ort wird ausdrücklich betont.

Wenn nun Ziffer 1 dieser Motion überwiesen würde, hätte dies zur Folge, dass jene Sexualdelikte gegen Kinder, die mit dem Mittel des Internet begangen werden, in die Kompetenz der Strafverfolgungsorgane des Bundes und alle übrigen - also die mittels Videokassetten, Bildern und anderen Publikationen begangenen - in die Strafverfolgungskompetenz der Kantone fallen würden. Das heisst, wir würden bei der Anwendung eines Artikels die Kompetenz der Strafverfolgung einer Handlung nur wegen eines anderen Tatmittels - einerseits des Internet und andererseits z. B. der Videokassetten oder Fotografien - zweiteilen. Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass sich diese Zweiteilung negativ auswirken könnte.

Ich möchte noch eine Querverbindung herstellen und darauf aufmerksam machen, dass wir bei der Revision des Sexualstrafrechtes - es ging um die Ausdehnung der Verjährungsfristen bei Sexualdelikten an Kindern und um das Verbot des Besitzes harter Pornografie - auch die Frage diskutierten, ob die Begehung von Delikten im Internet ein besonders schweres Delikt sein soll, ob es sich um eine qualifizierte Begehung handeln soll. Man verzichtete dort darauf, die Benützung des Tatmittels Internet als qualifizierten Tatbestand auszugestalten.

Ich möchte in Ergänzung zu dem, was von Herrn Pfisterer schon gesagt wurde - dass man diese Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund nicht vornehmen sollte -, noch einmal Folgendes betonen: Es ist unseres Erachtens nicht verantwortungsvoll, wenn wir Kompetenzen von den Kantonen zum Bund verschieben, ohne dass wir sichergestellt haben, dass diese Strafverfolgung dann auch funktioniert. Ich will jetzt nicht einmal auf die Kostenfrage eingehen. Es sind uns nach wie vor keine Informationen bekannt, wonach die Strafverfolgung in den Kantonen nicht funktionieren würde.

Zusätzliche Kompetenzen - es wurde darauf hingewiesen - haben zur Folge, dass zusätzliches Personal zu rekrutieren ist, und dieses Personal muss von den Kantonen zum Bund wechseln, so wie es jetzt im Zuge der Diskussion der Umsetzung der Effizienzvorlage auch der Fall ist. Es ist aus unserer Sicht eben nicht eine Kompetenzverschiebung gefragt, sondern die Verbesserung der Koordination und auch eine gezielte Unterstützung der Ermittler vor Ort. Ich möchte vielleicht noch erwähnen, dass auch die letzten Votanten in der [PAGE 308] Plenumsdebatte im Nationalrat darauf hingewiesen haben, man solle nicht 26 verschiedene Monitoringstellen einrichten, man brauche eine. Das ist genau der Punkt, wo wir handeln, und der entspricht genau den Forderungen, die wir, basierend auf der Motion der RK-NR, auch umsetzen wollen. Was wir nicht wollen, ist, dass inskünftig der Bundesanwalt und nicht mehr die kantonalen Staatsanwälte diese Verfahren führen.

Ich beantrage also namens des Bundesrates, Ziffer 1 der Motion Aeppli Wartmann nicht zu überweisen und damit keine neue Strafverfolgungskompetenz beim Bund zu schaffen, und Ziffer 2 zu überweisen.