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Graf Maya · Nationalrat · 2018-11-26

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2018-11-26

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen Nichteintreten auf den vorliegenden Änderungsentwurf des Bundesrates zum Krankenversicherungsgesetz, der eine regelmässige Anpassung der Franchisen an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorsieht. Diese Vorlage ist, wie wir gehört haben, das Resultat der Erfüllung der Motion Bischofberger aus dem Jahr 2015. Die Mehrheit des Parlamentes und des Bundesrates will damit die Eigenverantwortung der Versicherten stärken und so zur Eindämmung des Kostenanstiegs im Gesundheitsbereich beitragen. Für die grüne Fraktion aber ist diese Vorlage weder nötig noch zielführend, und sie belastet die einkommensschwachen Haushalte zusätzlich. Schon heute wird die Prämienlast immer höher und belastet Haushaltbudgets von Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen und auch von Menschen, die chronisch krank sind.

Erstens, sagen wir also, ist diese Änderung im Krankenversicherungsgesetz nicht nötig. Sie ist nicht nötig, weil der Bundesrat bereits in eigener Kompetenz die Franchisen anpassen kann, wenn es nötig ist; er hat heute diese Kompetenz.

Zweitens ist diese Änderung nicht zielführend, weil sie unserer Meinung nach die Eigenverantwortung nicht erhöht. Es ist im Gegenteil damit zu rechnen, dass sie zu einer Kostenverlagerung zulasten der Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe führt. Wenn wir die Vernehmlassungsantworten anschauen, so können wir bei den Argumenten gegen die Vorlage sehen, dass von vielen Kantonen eine Verlagerung der Finanzlast auf die Kantone und Gemeinden befürchtet wird. Ich zitiere aus dem Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse: "Die erwarteten Einsparungen aus der Senkung der kantonalen Durchschnittsprämien gleichen die zusätzlichen Krankheitskosten nicht aus, die von den Ergänzungsleistungen gedeckt werden müssen." Das ist die erste Befürchtung der Kantone. Die zweite Befürchtung der Gemeinden und Kantone ist eine höhere Anzahl von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern aufgrund dieser Massnahme. "Die Franchisenerhöhung vergrössert die Finanzlast für die Versicherten und führt dazu, dass mehr von ihnen die Sozialhilfe beanspruchen." Auch das ist ein Zitat aus dem Bericht über die Vernehmlassung zu dieser Vorlage.

Zudem wird - und dieses Argument finden wir Grüne ein sehr wichtiges - der Zugang zur Gesundheitsversorgung gefährdet. Denn eine Franchisenerhöhung kann auch dazu führen, dass man nicht zur Ärztin oder zum Arzt geht, wenn es nötig wird, sondern dass man aus finanziellen Gründen darauf verzichtet. Das führt später zu noch mehr Kosten und hat auch eine negative Auswirkung auf die Prävention.

Das ist der zweite Grund, weshalb wir beantragen, nicht auf dieses Geschäft einzutreten bzw. es, wenn darauf eingetreten wird, am Schluss abzulehnen.

Drittens handelt es sich um eine sehr unsolidarische Massnahme. Wieder einmal werden Leute mit kleinen Budgets überproportional belastet, weil die Franchise nicht einkommensabhängig ist. Menschen wie wir, die ein grösseres Budget zur Verfügung haben, können es sich leisten, eine um 50 Franken höhere Franchise, gar eine Franchise von 500 Franken - das werden wir später bei der Motion 18.4096 der SGK-NR diskutieren - oder noch höhere Franchisen zu bezahlen respektive das Geld für den Krankheitsfall auf die Seite zu legen. Menschen mit kleineren Einkommen können das nicht. Ältere Menschen und Menschen mit chronischen Krankheiten können das schon gar nicht.

Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, dem Nichteintretensantrag zuzustimmen bzw. dieses Geschäft, wenn trotzdem Eintreten beschlossen wird, am Schluss sicher abzulehnen.