Lexipedia

Maurer Ueli · Bundesrat · 2018-11-26

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-11-26

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, dass ich vorerst allen Neugewählten herzlich gratuliere und ihnen viel Spass wünsche im neuen Amt; das braucht es ja immer.

Heute sprechen wir über Banknoten, und zwar nicht über die neuen, sondern über die alten. Das geltende Gesetz sieht vor, dass Banknoten, nachdem sie für ungültig erklärt worden sind, noch zwanzig Jahre lang umgetauscht werden können. Nach dieser Frist von zwanzig Jahren ist ein Umtausch nicht mehr möglich, und der Gegenwert der noch nicht eingetauschten Banknoten wird dem Fonds Suisse gutgeschrieben, dem Fonds für nichtversicherbare Elementarschäden. Das ist die geltende Regelung: zwanzig Jahre Umtausch, dann wird das Geld durch die Nationalbank in diesen Fonds gelegt.

Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, Banknoten in Zukunft nicht mehr für ungültig zu erklären. Sie sollen immer gültig sein, genauso wie "Münz". Unser Fünfliber ist Geld, das unbeschränkt gültig bleibt; der Bundesrat schlägt Ihnen vor, das ebenfalls für Banknoten vorzusehen. So verbleibt ein Betrag, der nicht mehr eingefordert wird, automatisch im Vermögen der Nationalbank und kommt damit direkt oder indirekt dem Bund und den Kantonen zugute.

Das ist eine Lösung, wie sie rund um uns herum grundsätzlich gilt: Banknoten behalten ihren Wert. Der Bundesrat lässt sich von der Überlegung leiten, dass einmal ausgegebene Banknoten für den Besitzer eigentlich gültig sein und nicht für ungültig erklärt werden sollen - im Sinne von Treu und Glauben. Der Staat gibt ein Wertpapier heraus, und das soll unbeschränkt gültig bleiben. Das ist das Konzept des Bundesrates, das sich an Regelungen in Nachbarstaaten anlehnt.

Ihre Kommission schlägt ein neues Konzept vor: Banknoten sollen wie bisher nach zwanzig Jahren für ungültig erklärt werden, und die nicht umgetauschten Banknoten soll die Nationalbank ausbezahlen, und zwar nur noch zu 20 Prozent an den Fonds Suisse. Die verbleibenden 80 Prozent sollen zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone gehen. Das ist grundsätzlich ein anderes Konzept.

Ihre Kommission ist damit auch etwas unseren Bedenken gefolgt, dass der Fonds, wenn wir ihm alle Mittel zuweisen, eigentlich zu viel Geld enthält - wenn man das so einfach sagen kann. Wir gehen davon aus, dass er 2020 - also wenn die bestehende Serie abläuft und nicht umgetauscht wird - einen Saldo von gegen einer Milliarde Franken aufweist. Das sind die Noten, die irgendwo nicht mehr vorhanden, untergegangen oder defekt sind. Mit einem Betrag von praktisch einer Milliarde Franken enthielte der Fonds zu viele Mittel. Daher sagt Ihre Lösung: 20 Prozent sollen in den Fonds und der Rest direkt an Bund und Kantone bezahlt werden. Das ist ein anderes Konzept.

Es ist eine politische und keine mathematische Entscheidung, die Sie zu treffen haben. Der Bundesrat liess sich vom Konzept leiten, dass Papiere, die der Bund herausgibt, immer gültig sein sollen - im Sinne von Treu und Glauben gegenüber dem Bürger. Sie möchten die bestehende Regelung beibehalten, wonach diese Papiere nach zwanzig Jahren ungültig sind. Das sind zwei verschiedene Konzepte. Beide sind in sich kohärent und durchgängig. Der Bundesrat könnte grundsätzlich auch mit Ihrer Lösung leben.

Ich bitte Sie trotzdem, die Abstimmung durchzuführen, damit wir wissen und auch zuhanden des Nationalrates festhalten, wie Ihre Stimmung tatsächlich ist: Beibehalten der bisherigen Lösung, das ist der Antrag Ihrer Kommission, oder unbeschränkte Gültigkeit der Banknoten, das ist die Lösung des Bundesrates. In jedem Fall kommen nicht eingetauschte Banknoten direkt oder indirekt der Bevölkerung zugute. Mit Ihrer Lösung geht ein Teil an den Fonds Suisse, und die anderen Teile gehen an Bund und Kantone - wie das auch der Bundesrat indirekt vorsieht. Das ist die Entscheidung, die Sie zu treffen haben. Beide Varianten oder Modelle sind grundsätzlich möglich. Es geht um die Güterabwägung, ob auch Banknoten, Wertpapiere des Bundes, unbeschränkt gültig sein sollen oder ob wir sie nach zwanzig Jahren für ungültig erklären, wie das bisher der Fall war. Das ist die Frage, die hinter diesem Geschäft steckt.

Ich bitte Sie grundsätzlich, dem Bundesrat zu folgen; aber Ihre Lösung - wir haben lange darüber diskutiert - ist eine Variante, die ebenfalls möglich ist.