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AB 237095

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-11-26

Wortprotokoll

Diese Vorlage wird auch immer wieder mit meinem Namen in Verbindung gebracht. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang einfach darauf hinweisen, dass ich nach dem Ausscheiden von Kollege Borer dieses Geschäft zur Weiterbehandlung übernommen habe. Spiritus Rector der Vorlage ist, wie gesagt, alt Nationalrat Roland Borer.

Die zur Diskussion stehende und von beiden SGK angenommene parlamentarische Initiative verlangt einzig und allein die Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes; damit soll erreicht werden, dass die Versicherten während drei Jahren die gleiche Wahlfranchise behalten müssen. Damit soll in Zukunft die Zahl jener Versicherten begrenzt werden, die jeweils aufgrund ihres Gesundheitszustandes die Franchise in opportunistischer Weise wechseln. Das - einfach ausgedrückt - opportunistische Franchisenhüpfen soll damit in Zukunft vermieden bzw. verunmöglicht werden.

Trotz kritischen Einwänden im Vernehmlassungsverfahren hat die Kommission in Kenntnis derselben am 25. Oktober 2018 an ihrem Entwurf festgehalten. Dieser sieht vor, dass eine vom Versicherten gewählte Wahlfranchise - ich betone, dass es hier einzig und alleine um die Wahlfranchise geht - während drei Jahren nicht geändert werden kann. Ich komme danach noch auf diese Einschränkung zurück.

Der heutige Bundesrat unterstützt weiterhin den Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit. An der vorerwähnten Kommissionssitzung wurde aufgrund der ablehnenden Haltung des Bundesrates beantragt, nochmals über das Eintreten zu entscheiden. Die Kommission hat dieses Ansinnen jedoch mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen ausdrücklich abgelehnt und entschieden, die Vorlage nun zu beraten und über sie zu entscheiden. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 11 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Minderheit Carobbio Guscetti stellt Antrag auf Nichteintreten.

In der Branche selbst und in der Verwaltung gibt es unterschiedliche Auffassungen über das Ausmass dieses Franchisenhüpfens. Der Bundesrat geht, aufgrund einer eigenen Studie, von einer etwas tieferen Zahl, von 0,17 Prozent aller Versicherten, aus. Eine Umfrage unter den mittelgrossen Versicherern hat ergeben, dass diese Zahl etwas höher ist. Tatsache ist aber, dass es sich nicht um ein Massenphänomen handelt, sondern um ein zugegebenermassen etwas untergeordnetes Problem.

Dieses untergeordnete Problem ist aber seinerzeit schon von Bundesrat Couchepin aufgegriffen worden. Er hat bereits 2004 im Rahmen einer Kostendämpfungsvorlage eine vergleichbare Massnahme vorgeschlagen. Und der Bundesrat hat vier Jahre später, in seiner Stellungnahme zur Motion 08.3658, "KVG. Längere Vertragsdauer zur Optimierung des Kosteneinsparpotenzials", ebenfalls auf die negativen Folgen des jährlichen Versicherungswechselrhythmus hingewiesen. Der Bundesrat hat also bereits vor einigen Jahren auf dieses Problem hingewiesen und Handlungsbedarf signalisiert. Diese Motion nimmt jetzt einzig und alleine diese Problemlösung wieder auf.

Noch eine Bemerkung zur Position der Kommissionsminderheit: Die Minderheit ist der Auffassung, wie der Bundesrat, diese Vorlage könne möglicherweise sogar Fehlanreize generieren. Der Bundesrat hat aber auch, im Gegensatz zur Kommissionsminderheit, Bereitschaft signalisiert, das Problem in einigen Jahren, spätestens 2022, nochmals anzugehen und bei dieser Gelegenheit auch die Frage der obligatorischen dreijährigen Versicherungsdauer eingehend zu prüfen.

Nun, was sind die Auswirkungen dieser Vorlage? Die Möglichkeit des jährlichen Wechsels des Krankenversicherers ist ein Schlüsselelement und ein starker Anreiz für die Versicherer, das Preis-Leistungs-Verhältnis ihres Angebotes zu verbessern und die Kosten der Leistungen und der Verwaltung systematisch zu überprüfen. Ausserdem darf auch nicht ausser Acht gelassen werden, dass der jährliche Wechselrhythmus, der jährliche Wechsel von einigen Zehntausend Versicherten mit einem erheblichen administrativen Aufwand und entsprechenden Folgekosten verbunden ist.

Ich komme zum Fazit: Die Vorlage zielt einzig und allein darauf ab - ich habe es bereits gesagt -, ein opportunistisches Franchisenhüpfen zu verhindern. Die Franchisenoptimierung ist zu vermeiden. Und obwohl diese Franchisenoptimierungen in quantitativer Hinsicht bescheiden ausfallen, hilft gegen diese Schlaumeierei eben nur eine verbindliche gesetzliche Regelung. Die obligatorische Krankenversicherung ist ein gesellschaftspolitisches Solidaritätsprojekt und kein Trainingscamp für Versicherungs- und Auslagenoptimierer.

Wir haben heute auch noch einen Antrag Grüter auf Rückweisung des Geschäftes erhalten. Die Kommission hat sich mit diesem Rückweisungsantrag nicht beschäftigt. Ich kann deshalb namens der Kommission auch keine Stellung zu diesem Rückweisungsantrag nehmen. Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass in der Kommission dieses Anliegen inhaltlich in etwa bereits Gegenstand eines Minderheitsantrages war, der dann aber zurückgezogen wurde. Fakt ist aber, dass der Rückweisungsantrag weit über das Geschäft hinausgeht, welches diese parlamentarische Initiative beschlägt.

Was die Detailberatung betrifft, möchte ich auf die Ausführungen von Kollege Nantermod verweisen; er hat sich bereits detailliert dazu geäussert. [PAGE 1797]

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Minderheitsanträge Ruiz Rebecca und Humbel abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.