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Graber Konrad · Ständerat · 2018-11-27

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-11-27

Wortprotokoll

Wie der Präsident erwähnt hat, möchte ich zuerst eine Bemerkung zur Differenzbereinigung platzieren. Im Nationalrat wird ja zum Teil behauptet, dass sich der Ständerat in der Differenzbereinigung nicht bewege. Dies trifft nicht zu. Ich rufe kurz in Erinnerung, dass sich der Ständerat beispielsweise in den folgenden vier Punkten dem Nationalrat angeschlossen hat:

1. Der Kapitalbezug ist weiterhin unbeschränkt möglich. Ihre Kommission und in der Folge auch der Ständerat wollten hier eine Einschränkung vorsehen, haben aber darauf verzichtet und sich dem Nationalrat angeschlossen.

2. Bezüglich Rückerstattung der Ergänzungsleistung im Todesfall ist der Ständerat ebenfalls dem Nationalrat gefolgt.

3. Der Nationalrat hat sich in der Erstberatung für ein Modell ausgesprochen, wonach sich der als Ausgabe anerkannte Betrag nach der massgebenden Krankenkassenprämie des kantonalen Rechtes richtet. Auch hier hat sich der Ständerat dem Nationalrat angeschlossen.

4. Angeschlossen hat sich der Ständerat dem Nationalrat auch in Bezug auf Artikel 47a BVG, Fortführung der beruflichen Vorsorge bei Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres.

In der jetzt anstehenden zweiten Differenzbereinigungsrunde beantragt Ihre Kommission zudem, dem Nationalrat bei den anrechenbaren Beiträgen für den allgemeinen Lebensbedarf für Kinder substanziell entgegenzukommen. Dazu kommt ein Kompromissantrag für verstärkte Sparbemühungen bei Rückerstattung der Ergänzungsleistungen. Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen liegen nach der EL-Reform die Gesamtkosten im Jahr 2030 - in der Botschaft sind 6[NB]671[NB]000[NB]000 Franken vorgesehen - beim Nationalrat mit seinen Beschlüssen bei 6[NB]441[NB]000[NB]000 Franken, das heisst 230 Millionen Franken tiefer als gemäss Botschaft. Ihre Kommission und unser Rat kommen bisher auf 6[NB]545[NB]000[NB]000 Franken, also minus 126 Millionen Franken gegenüber der Botschaft.

Gegenüber der Botschaft des Bundesrates wären somit nach der Fassung des Nationalrates 230 Millionen Franken und gemäss jener Ihrer Kommission 126 Millionen Franken jährlich und wiederkehrend eingespart. Dies als Bemerkung vor der eigentlichen Differenzbereinigung.