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Graber Konrad · Ständerat · 2018-11-27

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-11-27

Wortprotokoll

Ich verweise hier im Wesentlichen auf den Bericht des Kommissionspräsidenten, der das Wesentliche der in der Kommission geführten Diskussion beinhaltet und begründet, weshalb Ihre Kommission die Motion einstimmig zur Ablehnung beantragt.

Einige Gründe will ich hier rekapitulieren: Beispielsweise werden die Bestimmungen zur Karenzfrist für ausländische Staatsangehörige und zum gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz in der Vorlage, die wir eben behandelt haben, präzisiert. Die EL-Stellen erhalten den Zugriff auf das zentrale Rentenregister, damit sie prüfen können, ob die EL-Bezügerinnen und -Bezüger auch Leistungen der AHV oder IV erhalten. Das EL-Informationssystem stellt Transparenz über bezogene Ergänzungsleistungen her, was es dann ermöglicht, bezogene Ergänzungsleistungen im Rahmen der Erbteilung ins EL-System zurückzuführen, wie wir das jetzt eben beschlossen haben. Das vorhandene Vermögen wird bei der Berechnung des Anspruchs stärker berücksichtigt - ebenfalls ein Beschluss der Räte. Es werden Verschärfungen beim Vermögensverzicht eingeführt.

Eine weitere wirkungsvolle Möglichkeit ergibt sich nach Ansicht Ihrer Kommission aufgrund des internationalen automatischen Informationsaustauschs, mit dem verheimlichte Vermögenswerte im Ausland aufgedeckt werden können. Das hat auch bereits zu Rückführungen respektive Selbstdeklarationen geführt. Die Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 regelt, dass für einen EL-Anspruch der Aufenthalt in der Schweiz rechtmässig sein muss. Mit der Revision wurde auch der Datenaustausch zwischen den Migrationsbehörden und den EL-Stellen beschlossen.

Aufgrund all dieser getroffenen Massnahmen sieht die Kommission keinen weiter gehenden Handlungsbedarf. Sie betont aber nochmals, dass sie die Bekämpfung des Missbrauchs bei den Ergänzungsleistungen keineswegs ablehnt, sondern mit den getroffenen Massnahmen unterstützt. Auch deshalb ist die eben in der zweiten Differenzbereinigungsrunde diskutierte Ergänzungsleistungsgesetzgebung erforderlich. Die Motion hat einen starken Zusammenhang mit unseren Beschlüssen, die wir vorhin bestätigt haben.

Ich bitte Sie, hier ebenfalls der Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.