Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-04
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-04
Wortprotokoll
Ich danke vorweg für die grundsätzliche Anerkennung dieses Projekts. Ich gebe den Dank selbstverständlich und auch verdientermassen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, die massgeblich in allen Phasen an diesem Projekt gearbeitet haben.
Wir nehmen heute die Beratung über einen wesentlichen Teil der Konzeption "Sicherheit durch Kooperation" auf, nämlich den Bevölkerungsschutz. Basierend auf diesem Grundsatz im Sicherheitspolitischen Bericht, den beide Kammern ja zustimmend zur Kenntnis genommen haben, geht es nun - wie verschiedentlich festgestellt worden ist - im Bereich des Bevölkerungsschutzes primär darum, die Kooperation und Koordination der zivilen Instrumente unserer Sicherheitspolitik zu optimieren.
Sie haben in einem Communiqué vom 31. Mai 2002 lesen können, dass ich dem Bundesrat beantragen werde, den Bevölkerungsschutz auch organisatorisch zu dem zu machen, was diese zivile Sicherheitsorganisation eigentlich sein sollte und sein kann. Wenn Sie dieser Konzeption jetzt insgesamt zustimmen, dann habe ich auch die entsprechende Basis dazu. So beabsichtige ich, das Labor Spiez in den Bevölkerungsschutz zu integrieren. Selbstverständlich ist eine Vernetzung mit der Armee vorgesehen. Aber gerade der Sicherheitspolitische Bericht zeigt, dass in diesem Bereich die zivile Seite ein hohes Interesse an einer kompetenten Ausbildung, Fortbildung und auch Alarmierung hat. Das heisst wiederum, dass die Nationale Alarmzentrale (NAZ) vom Generalsekretariat in den Bevölkerungsschutz wechselt. Damit können wir im ABC-Bereich Elemente zusammenführen und auf der zivilen Seite den heutigen Ansprüchen besser gerecht werden.
In den Bevölkerungsschutz wird voraussichtlich ebenfalls die Abteilung für Presse und Funkspruch (APF) integriert, die in sich allerdings ebenfalls einer grundlegenden Reform unterzogen wird. Hier laufen die entsprechenden Arbeiten.
Sie sehen, dass wir hier die Kernkompetenzen bündeln, zwar ohne Schwächung des Gewichts des Sicherheitsinstruments der Armee, aber im Hinblick darauf, dass wir Synergien zu nutzen haben. Sie können es auch etwas anders sagen: Wir bündeln sie im Hinblick darauf, dass der "Sicherheitsfranken" eine höhere Effizienz generieren soll.
Wir sprechen hier vom Bevölkerungsschutz, der jetzt die verschiedenen zivilen Elemente auf kantonaler Ebene koordinieren soll, also Elemente, die ebenfalls noch viele Doppelspurigkeiten aufweisen. In den letzten Jahren ist hier aber bereits einiges geschehen, und das ist anzuerkennen. Als ich Gemeindepräsident war, war es mir in dieser Eigenschaft verboten, der Feuerwehr zu befehlen, Zivilschutz-Wasserspritzen zu benutzen - diese waren ja mit einem gelben Strich versehen. Es wurde auch unterschiedliches Material angeschafft; Sie alle kennen diese Probleme. Diese Grenzen sind grösstenteils bereits überwunden. Die Zusammenarbeit kann aber weiter optimiert werden. Hier gibt es noch einiges zu tun. Wenn wir jetzt auch die Verantwortlichkeiten entsprechend zuteilen sowie die Zuständigkeitsfinanzierung einführen, werden Sie in Bezug darauf, was da plötzlich möglich sein wird, noch Ihre Wunder erleben.
Ich war als ehemaliger Präsident der Gebäudeversicherung des Kantons Bern mitverantwortlich dafür, dass die Subventionierung nicht mehr objektbezogen, sondern risikobezogen gemacht wurde. Die Gemeinden wurden - in Zusammenarbeit mit den örtlichen Sicherheitsorganen usw. - in Risikoklassen eingeteilt, der eigentliche Bedarf an Feuerwehrkompetenz wurde bewertet und klassiert. Jetzt zahlt die Versicherung jährlich Betriebskostenbeiträge - im Übrigen weniger als vorher. Damit sind die Investitionen direkt über diese Betriebskosten zu zahlen. Sie würden staunen darüber, welche Fusionen da plötzlich möglich wurden - Fusionen, an die früher nie auch nur gedacht werden konnte, weil die stärkste Partei in meinem Dorf die Feuerwehr war.
Von diesem Exkurs, von der eigentlichen Front zurück zum Projekt: Auf ganz anderer Ebene sind wir verpflichtet, diese Zusammenarbeit, diese Kooperation zu fördern, und das zum Vorteil unserer Bevölkerung, zur Erhöhung des Schutzes der bei uns lebenden Menschen.
Zu den Rahmenbedingungen und den Reformzielen: Mit dem vorliegenden Konzept des Bevölkerungsschutzes wird zweifellos die umfassendste und tiefgreifendste Umgestaltung dieses sicherheitspolitischen Instrumentes eingeleitet. Dies aus folgenden Gründen:
1. Die Reform erfolgt nicht wie früher aus der engen Perspektive der Partnerorganisation Zivilschutz, sondern aus jener des übergeordneten Verbundsystems, das alle massgeblichen zivilen Rettungs- und Hilfsorganisationen umfasst.
2. Im Projekt sind alle Partnerorganisationen, d. h. Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz, involviert. Denn nur so ist eine Optimierung dieser Aufgabenzuteilung möglich.
3. Das Verbundsystem Bevölkerungsschutz wird konsequent auf die heute relevanten Risiken und Gefährdungen ausgerichtet. Oder etwas anders ausgedrückt: Die Reform bildet und vollendet in dieser Perspektive den Übergang vom System der zivilen Verteidigung zum System der zivilen Notorganisation. Es ist allerdings zu betonen, dass nicht in allen Punkten eine vollständige Neukonzeption nötig ist - da hat Herr Bürgi Recht. Denn die kantonalen Organisationen haben ja funktioniert, sie bestehen und wurden auch gepflegt. Aber es geht darum, dass der Bund die Rahmenbedingungen schafft, damit eben auf dieser Ebene besser koordiniert werden kann.
[PAGE 288] Ich komme zu einzelnen Bemerkungen, zuerst zum subsidiären Einsatz der Armee: Ich glaube, Herr Merz hat mit der einfachen Formel, es sei letztlich eine politische Frage, das Wesentliche gesagt. Ich stelle fest, dass sehr häufig zu verkrampft diskutiert wird. Sehen Sie, alles, was wir theoretisch vordenken, mit Einsatzschwellen, besonderen Lagen usw., spielt nicht, wenn eine Notsituation vorliegt. Die Armee - die übrigens auch aus den Rettungstruppen oder eben aus Schutzinfanteristen besteht - wird sich nie darauf berufen und sagen können, sie komme nicht, für sie herrsche normale Lage. Sagen Sie das jenen Menschen, denen das Wasser am Hals steht, oder einer Stadt, die in Not ist, einer Stadt, deren Versorgungssystem nicht mehr funktioniert, einer Stadt, die sofort zusätzliche Infrastrukturen braucht! Deshalb geht es eigentlich nur darum, die Kompetenz in jenen Bereichen zu fördern, in denen eine Bereitschaft bestehen muss. Das betrifft die Rettungstruppen wie die Schutzinfanteristen im Hinblick auf einen sofortigen Einsatz, und das betrifft natürlich primär die zivilen Schutz- und Rettungsorganisationen, die sowohl präventiv wie allenfalls - wenn es effektiv erforderlich ist - auch aktiv im Einsatz stehen und jetzt situationsbezogen ergänzt werden können. Dann haben wir das Ziel der Koordination erreicht. Theoretische Grenzen nützen mir in diesem Zusammenhang wenig, denn letztlich entscheidet der Kanton, wann der Fall für subsidiäre Unterstützung eintritt, und nicht der Bund.
Wie die Diskussion in der Kommission gezeigt hat und wie auch hier deutlich wurde, gibt es durchaus noch Probleme, die ich überprüfen will. Wir müssen uns etwa in Bezug auf die Kostentragungsverpflichtung Gedanken machen. Wenn die Not effektiv gross ist, wird niemand diese Frage stellen, dann ist es evident. Aber es gibt Fälle, bei denen die einen alles noch aus eigener Kraft bewältigen und andere bereits die Armee herbeirufen. Ich möchte mir noch Gedanken machen und Gedanken machen lassen, wie man den Ausgleich etwas besser bewerkstelligen kann, als dies bisher in der Praxis der Fall war.
Ich bin Ihnen im Übrigen ebenfalls dankbar, wenn Sie anerkennen, dass diese subsidiären Einsätze für die Armee nicht schädlich sind. Im Gegenteil: Sie bringen Fronterfahrung. Wir brauchen von Zeit zu Zeit solche Fronterfahrung und danken Gott, wenn sie nicht anders erworben werden muss. Immerhin sind es Führungserfahrungen, die dort gewonnen werden können, was mich in meinen Beurteilungen eigentlich dazu bringt, nicht Voraussetzungen zu schaffen, die einen solchen Einsatz der Armee von vornherein verunmöglichen. Im Gegenteil: Eine "Treibhaus-Armee" wird nie die Dienste erbringen, die Sie im Notfall von ihr erwarten. Deshalb braucht man - wo es möglich ist und innerhalb unserer Gesetzgebung und Verfassung liegt - die Möglichkeit solcher Einsätze. Da liegt es natürlich an allen Organen, insbesondere dann auch an den Führungsorganen, die verschiedenen Elemente sinnvoll einzusetzen.
Die Bemerkung von Herrn Bieri werde ich im Zusammenhang mit dem entsprechenden Artikel - es geht um Artikel 24 - noch etwas näher erläutern. Wir schlagen Ihnen hier im Moment einen pragmatischen Weg vor. Ich bin froh, dass die Kommission dies insgesamt ebenfalls so akzeptiert hat. Denn sehen Sie: Letztlich ist die absolute Gerechtigkeit, soweit es sie in diesem Punkt überhaupt gibt, mit einem ungeheuren administrativen Aufwand zu bezahlen. Irgendwo brauchen wir gelegentlich auch den pragmatischen Entscheid, solche Konzepte halt zu tolerieren, wenn wir im Grossen und Ganzen in der vertretbaren Bandbreite liegen - selbst wenn es da buchhalterisch immer wieder gewisse Differenzen geben könnte. Aber damit würge ich nicht etwa die spezielle Überprüfung ab. Etwas kurz gefasst: Ich erkläre einfach vor dem Rat, weshalb sich die Kommission letztlich davon überzeugen liess, dass dieses Problem nicht gleichzeitig mit dieser Revision gelöst werden kann.
Insgesamt danke ich Ihnen für die gute Aufnahme unseres Projektes. Ich kann zusammenfassend sagen, dass wir die Zustimmung einer grossen Mehrheit der Kantone haben, dass die Kantone - selbstverständlich ohne Ihre Entscheide zu präjudizieren - bereits entsprechende Vorarbeiten leisten. Man ist eigentlich auch zuversichtlich, dass das Projekt - selbstverständlich mit einzelnen Retuschen - insgesamt zur Realisierung kommen wird. Wenn der Bundesrat die Rekrutierungsverordnung bereits auf den 1. Mai in Kraft gesetzt hat und wir jetzt versuchsweise auch die Aushebung für Zivilschutzpflichtige über diese Aushebungen vornehmen wollen, dann ist auch das keine Präjudizierung, denn auch unter der heutigen Gesetzgebung sind Nichtdienstpflichtige - die Armee hat das Primat - selbstverständlich zivilschutzpflichtig. Nichtdienstpflichtige können bei der Aushebung im gleichen Verfahren erfasst werden, was eigentlich durchaus auch kundenfreundlich ist. Wir beabsichtigen ja, an den gleichen drei Aushebungstagen - dort, wo drei Tage eben nötig sind -, zusätzlich auch die Zivildienstpflichtigen auszuheben, damit die jungen Leute am Ende dieser Aushebung wissen, welche Karriere sie da inskünftig zu verfolgen haben, um dem Land zu dienen.
Ich danke Ihnen also für die Kenntnisnahme des Leitbildes Bevölkerungsschutz. Ich bestätige den entsprechenden Antrag bezüglich der Gesetzesvorlage und werde zu einzelnen Artikeln noch Stellung nehmen.