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Lombardi Filippo · Ständerat · 2002-06-04

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-04

Wortprotokoll

Ich betrachte die Stossrichtung dieser Reform als gut, und ich bin auch überzeugt, dass die föderalistische Lösung - mit einer vermehrten kantonalen Verantwortung, einer besseren Koordination mit den Partnerorganisationen und einer guten Aufgabenzuteilung - hier richtig ist. Die Reduktion der Bestände sowie der Kosten ist selbstverständlich auch zu begrüssen.

Ich habe jedoch einige Bedenken, weil ich den Eindruck habe, man gehe in der Abschaffung einer minimalen Grundstruktur, die immerhin eine Verantwortung des Bundes bleibt, zu weit. Man weiss, dass die heutige Bedrohung mehr im Rahmen des Bevölkerungsschutzes als eines bewaffneten Konfliktes liegt. Man weiss auch, dass man im Rahmen der "Armee XXI" versuchen will, die subsidiären Einsätze der Armee zu minimieren, solange Zivilschutzmittel nicht ausgeschöpft sind. Es bleibt deshalb eine zentrale Verantwortlichkeit des Bundes, eine effiziente und kohärente Struktur mit einer landesweiten Unité de doctrine zu erhalten. Das hat auch der Berichterstatter unterstrichen, indem er die Zielsetzung so definiert hat: ein schlanker, aber effizienterer Zivilschutz. Effizienz ist deshalb umso mehr gefordert, weil im Katastrophenfall eine interkantonale Zusammenarbeit erforderlich ist und sogar grenzüberschreitende, internationale Einsätze vorgesehen sind.

Der Bund muss sich deshalb nach wie vor - oder vielleicht sogar mehr als heute - bemühen, einen glaubwürdigen und effizienten Zivilschutz zu organisieren. Er muss alles tun, um die Differenzen zwischen den Kantonen zu reduzieren. Es kann nicht angehen, dass gewisse Kantone den Minimalismus pflegen, in der Erwartung, dass im Katastrophenfall die anderen einspringen und Hilfe leisten werden, sei es mit dem Zivilschutz oder mit der Armee. Es stimmt natürlich, dass in gewissen Kantonen, z. B. in den Bergkantonen, die Bedürfnisse grösser sein können. Aber wenn die interkantonale Solidarität im Katastrophenfall spielen soll, dann braucht es auch eine minimale Standardisierung der Grundausbildung sowie der Ausrüstung. Deshalb habe ich mir erlaubt, einige Anträge, die in diese Richtung gehen, zu formulieren; ich werde sie später begründen.

Es kommt dazu, dass ich die Bemerkungen von Kollege Bieri betreffend den Militärpflichtersatz teile. Ich halte die Lösung, die im Moment auf Stufe Verordnung vorgesehen ist, für unbefriedigend. Diese Frage ist aber für eine spätere Diskussion noch offen.