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Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-06-04

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-04

Wortprotokoll

Ich kann mich dieser positiven Beurteilung der Vorrednerinnen und Vorredner im Grundsatz völlig anschliessen. Ich gestatte mir dennoch ganz kurz drei, vier Bemerkungen anzubringen.

Eine erste ist grundsätzlicher Art: Das Leitbild "Bevölkerungsschutz" ist eine ausgezeichnete Auslegeordnung, in dem Sinn, dass das, was vorhanden ist - es ist ja nicht alles neu - überprüft worden ist. Man hat eine Analyse der Bedrohungslage vorgenommen und hat dann vor dem Hintergrund des Bestehenden und unter Abschätzung der Bedrohungslage die Anforderungen an die Zukunft definiert. Auf diese Art und Weise ist man dann zu einer ausgezeichneten konzeptionellen Basis gekommen, die eben gewährleistet, dass im Bereich des Bevölkerungsschutzes das Richtige am richtigen Ort in der richtigen Art und Weise an die Hand genommen wird.

In grundsätzlicher Hinsicht möchte ich einfach noch auf etwas hinweisen, das im Leitbild wohl zum Ausdruck kommt, das man aber, wie ich meine, noch etwas verdeutlichen muss: das ist die Rolle des Bundes im Bereich des Bevölkerungsschutzes. Sie darf nicht überschätzt werden. Von den fünf Partnerorganisationen, die in diesem Verbundsystem tätig sind, stehen deren drei vollumfänglich in der Hoheit der Kantone, und eine weitere, jene der technischen Betriebe, erfüllt ihre Aufgabe selbstständig. Wenn man nun davon spricht, es gehe um eine grundlegende Anpassung der geltenden Rechtserlasse, dann ist das nicht falsch, aber vor diesem Hintergrund einfach in dem Sinne zu relativieren, dass sich die Rolle des Bundes bei der Gesetzgebung im Wesentlichen auf den Zivilschutz beschränkt. Soweit es den Bevölkerungsschutz anbelangt, kommt man nicht umhin, diese Gesetzgebung so zu charakterisieren, dass es sich im Wesentlichen um einen programmatischen Gehalt handelt. Ich meine, wenn im Leitbild festgestellt wird, im Bereich des Bevölkerungsschutzes beschränke sich der Gesetzentwurf denn auch auf die Regelung der Zusammenarbeit und Kompetenzabgrenzungen, dann ist mit diesem Satz dem Stellenwert des Bundes im Bereich Bevölkerungsschutz Rechnung getragen. Dessen muss man sich einfach bewusst sein. Wir wissen das, aber man muss sich dessen auch in der breiten Öffentlichkeit bewusst sein.

Eine zweite Bemerkung - Kollege Merz hat es auch angetönt; das ist kein Hobby von mir, sondern es ist mir einfach ein Anliegen - betrifft das Verhältnis von Bevölkerungsschutz und Armee. Wir haben diese Diskussion auch im Zusammenhang mit dem Armeeleitbild geführt. Ich teile die Auffassung von Kollege Merz, dass die Armee auch im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsschutz ihre Rolle spielen muss. Ich bin aber der Meinung, dass wir von Bundesrat Schmid im Grundsatz keine grossen Erläuterungen mehr brauchen, weil die Botschaft selbst auf Seite 1767 die Vorgabe gibt. Es heisst nämlich dort ganz klar und eindeutig, dass die Armee subsidiär nur Unterstützung leisten soll, wenn "die Mittel des Bevölkerungsschutzes im regionalen und kantonalen Verbund ausgeschöpft oder die erforderlichen Mittel nicht vorhanden sind". Dies bedeutet, dass bei der Antragstellung und beim Entscheid für den Einsatz von Mitteln der Armee der Grundsatz der Subsidiarität konsequent anzuwenden ist. Damit ist eigentlich alles gesagt. Wie Kollege Merz sagte, geht es nur darum, diesem Leitsatz auch bei den politischen Entscheidungen nachzuleben und diese Leitplanken zu beachten.

Drittens noch ein Wort zur Zuständigkeitsfinanzierung: Ich meine, das sei ein Musterbeispiel dafür, wie wir in Zukunft bei solchen Verbundaufgaben vorzugehen haben, und ich hoffe, dass in diesem Rat keinerlei Eingriffe in diese Finanzierungsregelung stattfinden. Sockelbeiträge haben bei diesem System der Aufgabenteilung keinen Platz mehr. Ich möchte einfach noch ergänzend zu dem, was Kollege Merz gesagt hat, darauf hinweisen, dass man den Verdacht nicht ganz los wird, dass eben in diesem Land die Ausgangslage nicht überall die gleiche ist und man deshalb allenfalls über die Sockelbeiträge noch nach Verbesserungen suchen will. Generell ist davon auszugehen, dass die Kosten im Bereich des Zivilschutzes rückläufig sind. Das wird auch für die Kantone so sein. Aber in weiser Voraussicht steht hier in der Botschaft, dass die weiteren Ausgaben davon abhängen, wie weit die Kantone im Vollzug bereits fortgeschritten sind und in welcher Art Gemeinden und Kantone im Rahmen ihres Handlungsspielraumes innerhalb ihres Kantons die Synergien nutzen. Die Ausgangslage ist eben so, dass in dieser Hinsicht nicht alle gleich weit sind. Aber das darf uns nicht davon abhalten, eine konsequente Finanzierung, nämlich die Zuständigkeitsfinanzierung, einzuführen.

Zusammenfassend halte ich fest, dass das Konzept "Bevölkerungsschutz" die adäquate Antwort auf die wahrscheinlichsten Gefährdungen ist, mit denen wir in diesem Bereich zu rechnen haben. Vor uns liegt eine überzeugende konzeptionelle Arbeit, die auch in vorbildlicher Art und Weise durchgeführt worden ist, mit Einbezug aller Beteiligten - der Kantone, der Zivilschutzorganisationen, der Polizeien. Ich [PAGE 287] bin der Meinung, dass wir diesen Bericht mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen dürfen und im Grundsatz die gesetzliche Regelung so verabschieden können.