Eder Joachim · Ständerat · 2018-11-27
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-11-27
Wortprotokoll
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschloss am 6. Juli 2018 mit 16 zu 7 Stimmen die vorliegende Kommissionsinitiative. Sie will damit die Geltungsdauer der Zulassungsbeschränkung für Ärzte und Ärztinnen nach Artikel 55a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung um weitere zwei Jahre bis zum 30. Juni 2021 verlängern. Sie alle kennen die lange, um nicht zu sagen leide Geschichte der ganzen Thematik nur zu gut, ich muss und will sie hier und heute nicht wiederholen.
Unsere Kommission stimmte der parlamentarischen Initiative am 21. August 2018 mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Am 30. August 2018 nahm die SGK des Nationalrates den Erlassentwurf mit 20 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung an und unterbreitete ihn mit dem dazugehörigen Bericht dem Nationalrat. Gleichzeitig stellte sie den Erlassentwurf und den Bericht dem Bundesrat zur Stellungnahme zu. Um das Berichtsverfahren in dieser grundsätzlich unbestrittenen Frage abzukürzen, verweise ich auf den Bericht unserer Schwesterkommission vom 30. August 2018 und dort insbesondere auf die Kapitel "Ausgangslage und Entstehungsgeschichte", "Verzicht auf das Vernehmlassungsverfahren", "Grundzüge der Vorlage" und "Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen". Ergänzend weise ich Sie darauf hin, dass der Nationalrat gestern ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen und der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 160 zu 1 Stimmen zugestimmt hat. Herr Lorenz Hess, Kommissionssprecher deutscher Sprache, sagte dabei unter anderem Folgendes: "Deshalb empfiehlt Ihnen Ihre Kommission ohne grosse Begeisterung, diesen Artikel 55a ein letztes Mal, bis ins Jahr 2021 - konkret bis zum 30. Juni 2021 -, zu verlängern. Wir sind der Meinung, dass man das mit gutem Gewissen und aufgrund der Zeitverhältnisse durchaus tun kann, insbesondere auch aus dem Grund, weil die Kantone, die betroffen sind, sich betroffen fühlen oder Handlungsbedarf haben, signalisiert haben, dass sie mit einer Verlängerung der bisherigen Regelung leben können. Diese Zustimmung erfolgt aber eben in dem Sinn, dass die eigentliche Vorlage" - 18.047 - "seriös zu Ende beraten werden kann und dass die anderen Geschäfte, die damit in Zusammenhang stehen, gleichzeitig hier ebenfalls noch beraten werden können." So weit Nationalrat Lorenz Hess.
Mit den anderen Geschäften, die damit in Zusammenhang stehen und eine wichtige Rolle spielen, sind die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, kurz Efas genannt, aber auch die KVG-Vorlage zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit gemeint. Es sind tatsächlich zwei Vorlagen, die sehr eng mit dem Thema der [PAGE 822] Zulassungssteuerung zusammenhängen. Mit der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen wird eine Vorlage erarbeitet, die politisch mit der Zulassungssteuerung verbunden werden muss und die die neuen Kompetenzen der Kantone in einem anderen Licht erscheinen lässt. Wer mitbezahlen soll, darf und soll auch mitentscheiden dürfen. Um die beiden genannten Vorlagen ausgewogen und gesetzgeberisch sorgfältig behandeln zu können, reicht die Zeit bis zum Auslaufen des vermeintlich letzten befristeten Zulassungsstopps Ende Juni 2019, wie es einmal hiess, nicht. Es ist deshalb angezeigt, die befristete Lösung um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Ich bitte Sie aus den genannten Gründen namens unserer Kommission, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.