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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-11-27

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-11-27

Wortprotokoll

Wir stehen dem skeptisch gegenüber. Grundsätzlich begrüssen wir alles, was den Telefonterror eindämmen kann; das haben wir vorhin gemacht. Aber bei Ihrem Antrag geht es eben um die Strafbarkeit. Den ganzen Katalog in Artikel 3 noch zusätzlich mit einem Buchstaben w zu erweitern würde Sie vor die Frage stellen: Wollen wir im UWG eine Strafbarkeit für Personen verankern, die sich auf Informationen stützen, die unter Verletzung des Sterneintrags entstanden sind?

Das würde zum Beispiel bedeuten: Es gibt einen Broker, der mit Ihnen ein Gespräch für eine Versicherungsberatung abmacht, und es kommt zum Vertragsabschluss. Profiteur wäre in diesem Fall zum Beispiel eine Krankenkasse, die den Broker beauftragt hat. Dieser Broker hat angerufen, obwohl Sie einen Sterneintrag haben. Dann würde sich auch die Krankenkasse strafbar machen, wenn sie wusste, dass dieses Callcenter oder der Broker den Auftrag hatte und dass ein Sterneintrag vorhanden war. Dann wäre sie schon Anstifterin oder Mittäterin. Wenn es dann zu einem Strafverfahren käme, müsste man der Krankenkasse auch noch Vorsatz [PAGE 840] vorwerfen, und dann hätte sie entsprechend eine Strafe zu gewärtigen. Schlussendlich kann man das tun, aber Sie erhöhen für die kantonalen Strafverfolgungsbehörden den Berg an Arbeit ziemlich massiv. Ob der Vorsatz dann wirklich nachgewiesen werden könnte - da setzen wir zusammen mit den Kollegen vom Fedpol und von den kantonalen Instanzen grosse Fragezeichen.

Deshalb: Wenn Sie es ohnehin im Rahmen des UWG lösen wollen, machen Sie es dort, aber wir meinen, der Link zum Strafbarkeitsartikel sollte nicht jetzt noch hineingeschmuggelt werden. Wenn Sie sagen, dass man es bekämpfen muss, ist das kein Problem. Aber hier wäre wirklich die Strafbarkeit des Profiteurs respektive des indirekten Auftraggebers Gegenstand, und dem stehen wir ziemlich ablehnend gegenüber.