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Graber Konrad · Ständerat · 2018-11-27

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-11-27

Wortprotokoll

Wir haben zu entscheiden, ob wir hier der Mehrheit oder der Minderheit folgen. Aus meiner Sicht verfolgt die Mehrheit eigentlich den üblichen Weg, indem sie verlangt, dass alle drei Jahre ein Bericht erstellt und eine Evaluation durchgeführt wird und dann allenfalls Anträge gestellt werden können. Auch das Thema, das die Frau Bundesrätin im Eintretensreferat erwähnt hat - runder Tisch mit allen Anbietern -, ist damit nicht ausgeschlossen, sondern wird im Gegenteil gestützt. Es ist durchaus auch mit dieser Variante der Mehrheit möglich sicherzustellen, dass es auch in Zukunft keine Doppelspurigkeiten gibt und dass keine Fehlinvestitionen getätigt werden.

Die Minderheit hingegen will eine zusätzliche Regulierung. Sie will die marktbeherrschenden Anbieterinnen, wie man das nennt, in den Griff kriegen. "Marktbeherrschende Anbieterinnen" heisst übersetzt wahrscheinlich die Swisscom - wir [PAGE 828] würden hier also eine Lex Swisscom etablieren. Die Minderheit bezieht sich auf die Doppelader-Metallleitung, eine veraltete Technologie, und nicht auf die Glasfaser. Ich verweise hier auf das Thema Set-Top-Boxen, das wir hier im Rat ebenfalls diskutiert haben. Wir hatten damals einen Vorstoss angenommen - bis wir dann legiferierten, war das Thema Set-Top-Boxen technologisch aber schon lange überholt. Genau das gleiche Risiko laufen wir, wenn wir hier der Minderheit folgen. Heute käme es niemandem mehr in den Sinn, eine Kupferdrahtverbindung auf ein Maiensäss zu fordern, sondern die Verbindung würde selbstverständlich mit Funktechnologie gewährleistet.

Aus meiner Sicht muss der Technologieentscheid bei der Anbieterin liegen und kann nicht an irgendeine Behörde oder an das Bundesamt delegiert werden. Wenn wir diese Diskussion führen würden, müsste man auch sagen: "fibre to the home" ist aufwendiger, braucht mehr Zeit, bis es entschieden ist, und benötigt mehr Investitionen. Anders ausgedrückt: Diejenigen, die etwas umsetzen wollen, was sofort greift, kommen besser mit "fibre to the street", denn so haben sie geringere Investitionen und auch den zeitlichen Aspekt auf ihrer Seite - das kann also schneller realisiert werden. Es ist aber unmöglich, solche Diskussionen in der Politik zu führen: Der Staat soll sich hier nicht einmischen, sondern die Anbieterinnen sollen entscheiden.

Diejenigen, die der Minderheit folgen, müssen sich drei Fragen stellen lassen:

Erstens: Weshalb verfügt genau die EU, die einen technologieneutralen Zugang vorsieht, über ein Investitionsmanko im technologischen Bereich von 155 Milliarden Franken? Kann es dann korrigiert werden, wenn wir nun etwas einführen, was gerade in der EU zu einer Investitionslücke geführt hat?

Die zweite Frage lautet: Weshalb haben wir, wenn hier ein Problem besteht, nicht bereits früher Einfluss genommen auf die Eignerstrategie? Es wäre möglich gewesen, hier eine Änderung herbeizuführen, wenn man den Eindruck hatte, dass hier eine marktbeherrschende Anbieterin nicht genügend Eigeninitiative zeigt und nicht genügend investiert.

Die dritte Frage, die man sich mal überlegen muss, ist: Wo würden wir stehen, wenn wir diesen Artikel gemäss Minderheit vor zehn Jahren eingefügt hätten? Dann würden wir uns vermutlich immer noch im Kupferdraht-Zeitalter bewegen und nicht in der Epoche der neuen Technologie.

Da muss ich Ihnen einfach sagen, dass mich der Artikel gemäss Mehrheit mehr überzeugt. Das ist das übliche Vorgehen: alle paar Jahre ein Bericht, wie wir das beispielsweise bei Fabi und NAF mit Vierjahresrhythmen auch kennen. Wir erhalten einen Evaluationsbericht, stellen Anträge, falls nötig, und sonst überlassen wir den Entscheid dem Markt; und der Markt wird hier sicher für die richtigen Entscheide sorgen.