Engler Stefan · Ständerat · 2018-11-27
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-11-27
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident des Verwaltungsrates eines lokalen Stromversorgers, welcher lokal ein Kabelnetz betreibt.
In diesem Streit, den wir hier zwischen der Mehrheit und der Minderheit führen, geht es um den Zielkonflikt überhaupt des FMG: Sollen mehr miteinander konkurrierende Infrastrukturen gebaut werden, oder soll es auf den bestehenden Infrastrukturen mehr Konkurrenz geben? Der Bundesrat hat sich, wenn auch sehr zurückhaltend, für Letzteres entschieden, weil er sich durch den Wettbewerbs- und Investitionsdruck einen Mehrwert für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie verspricht. Der Bundesrat weiss nämlich, dass eine zu frühe Regulierung den Glasfaserausbau bremsen könnte. Fasst er aber die Regulierung zu spät in Betracht, nimmt er in Kauf, dass ineffiziente Monopole bei den Diensten entstehen.
Bei Lichte betrachtet geht der Bundesrat allerdings die Frage äusserst vorsichtig an, ob unter bestimmten Voraussetzungen dem Mitbewerber der Zugang zum Endkunden auf dem eigenen Glasfasernetz erlaubt werden soll. Es geht um eine vorsichtige Anpassung der bisherigen Regelung für das Kupferkabel an den technischen Fortschritt der Glasfaser. Der Bundesrat legt die Eintrittsschwelle für eine technologieneutrale Zulassungsregulierung schon hoch an. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung, die zudem wettbewerbsbehindernd wirken muss, damit der Bundesrat überhaupt auf dem Verordnungsweg intervenieren kann - nicht muss, nur kann. Dies zu verhindern liegt demnach auch in der Marktmacht der Marktführerin, etwa indem sie im Rahmen von Kooperationen noch verstärkt und vermehrt ihre Macht und den Markt teilt. Grundsätzlich geniessen nämlich kommerzielle Vereinbarungen über den gegenseitigen Netzzugang Vorrang vor einer Regulierung.
Wenn die Marktführerin geltend macht, Investitionen ins ländliche Gebiet seien in Gefahr, wenn sie verpflichtet wird, Mitbewerbern den Zugang zu Glasfasern zu erlauben, dann ist dieser Einwand ernst zu nehmen. Ich will mir ja als Vertreter des Berggebiets mit der Unterstützung der bundesrätlichen Lösung nicht ins eigene Knie schiessen. Es mag einleuchten, dass eine Telekomfirma weniger in die Infrastruktur investieren könnte, wenn sie weiss, dass diese eventuell mit Konkurrenten zu staatlich festgelegten Preisen geteilt werden muss. Dem stehen aber Argumente gegenüber, die diese Befürchtung stark relativieren. Ergänzend zu dem, was Kollege Baumann an Gründen für die Bundesratslösung genannt hat, möchte ich mich auf fünf weitere Gründe beschränken.
1. Es sind die Kundenerwartungen und die für die Zukunft absehbare Datennutzung sowie der qualitätsgetriebene Wettbewerb, die den Investitionsentscheid von wem auch immer beeinflussen. Als ungenügend wahrgenommene Leistungen fallen somit immer auf die Anbieterin zurück.
2. Die Erfahrungen mit der Entbündelung der letzten Meile für die Kupferdoppeladern im Jahr 2007 haben nicht gezeigt, dass Investitionen ins Netz gebremst wurden. Herr Kollege Graber, das Gegenteil war der Fall. Die Entbündelung hat dazu geführt, dass der Eintritt neuer Anbieterinnen den Netzausbau sogar gefördert hat. Das lässt sich einfach erklären. Das Marktmodell eines Netzzugangs schafft nämlich für die Endkunden Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Anbieterinnen von Diensten. Es fördert damit die schnelle Auslastung der Infrastruktur, was wiederum die Wirtschaftlichkeit des Netzausbaus erhöht. Der regulierte Zugang zur heutigen Standardtechnologie - also "fibre to the curb" und "fibre to the street" - würde insbesondere zuerst die Swisscom zum verstärkten Ausbau von "fibre to the home" veranlassen. Das würde dann aber auch Dritte motivieren, entsprechende Projekte zu realisieren. Es kommt dazu, dass "fibre to the home" um mindestens weitere zehn Jahre unreguliert bliebe und für die Swisscom entsprechend profitabel wäre.
3. In vielen Kantonen ist die Abdeckung mit "fibre to the home" äusserst dünn. Wenn Herr Kollege Hösli und Herr Kollege Graber sagen, wir sollten den Vergleich mit dem übrigen Europa anstellen, so machen Sie das einmal! Es ist ganz anders, als man es Ihnen weismacht - wir hätten 90 Prozent Abdeckung mit schnellem Internet in unserem Land. Das mag vielleicht für die privaten Haushalte genügen. Wenn Sie den digitalen Atlas aber anschauen und sich dort die hochbreitbandigen Internetmöglichkeiten ansehen, werden Sie feststellen, dass der Kanton Glarus 2 Prozent Abdeckung hat, der Kanton Uri 4 Prozent Abdeckung hat, der Kanton Graubünden 11 Prozent Abdeckung hat. Die durchschnittliche schweizerische Abdeckung liegt bei 25 Prozent; die europäische liegt, glaube ich, bei 26 oder 27 Prozent. Bei Weitem sind wir nicht dort, wo wir es uns wünschen, nämlich dort, wo unsere Unternehmungen von schnellstem Internet profitieren können. Wissen Sie, in welchem Kanton die grösste Abdeckung mit hochbreitbandigem Internet vorhanden ist? Im Kanton Wallis. Das ist keine Überraschung, weil im Kanton Wallis die Initiative von Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) ausgegangen ist, um im Kanton eine grosse Abdeckung mit schnellstem Internet zu ermöglichen.
Ähnlich ist es auch in meinem Kanton: Schaue ich, wo das Hochbreitband-Internet mit mehr als 100 Megabit pro Sekunde Download-Geschwindigkeit vorhanden ist, ist es in jenen Gebieten, wo primär lokale Kabelnetzbetreiber gebaut oder auch Konkurrenz zur Swisscom markiert haben. Der dadurch entstandene Wettbewerb - und das ist ja gut so, da mache ich der Swisscom auch ein Kompliment - hat sie veranlasst, ebenfalls zu investieren und dann gleichwertige Dienste anzubieten. In vielen Teilen des Kantons gibt es auch heute noch keine Alternative zur Swisscom, und das gilt nicht nur [PAGE 829] für Graubünden, sondern für viele Teile des ländlichen Gebiets. Die für die Wirtschaft so relevanten Hochbreitband-Dienste müssen - wenn überhaupt - über projektbasierte Dienste bezogen und eingekauft werden. Dies resultiert dann in einem um ein Vielfaches teureren Angebot bei Internetprodukten für Geschäftskunden. Das ist auch logisch, oder? Wenn speziell für mich ein Anschluss gebaut werden muss, dann muss der Anschluss über mein Abonnement der Dienste auch amortisiert werden.
4. Der vierte Grund, weshalb es ein kluger Entscheid des Bundesrates ist, den technologieneutralen Zugang zu ermöglichen, liegt darin, dass die Zugangsregulierung letztlich die Interessen der Endkunden schützt, wenn die Monopolistin ihre Marktmacht nicht auch noch auf den Endkundenmarkt übertragen können soll. Bereits heute investiert die Swisscom in neue Branchenlösungen abseits des eigentlichen Kerngeschäfts der Telekommunikation. Mit dem Monopol auf den Anschlüssen der Konsumenten entstehen in Zukunft marktverzerrende Vorteile in verschiedenen Branchen. Ich spreche für die Bereiche Energiedienstleistungen, Gesundheit, Gebäudetechnik und andere mehr. Dieses Monopol schränkt letztlich die Wahlfreiheit auch der Nutzer ein, verhindert Innovation und führt zu höheren Preisen.
5. Wettbewerb auf dem Netz und, damit verknüpft, Wettbewerb um die Infrastruktur schaffen Anreize, laufend zukunftsfähig in die neuste technologische Entwicklung zu investieren und nicht erst verzögert durch nichtnachhaltige Übergangstechnologien. Genau hier liegt der Grund, Herr Kollege Graber und Herr Kollege Hösli, dass wir nicht einfach drei Jahre lang warten können, bis der Bericht feststellt, dass wir technologisch ins Hintertreffen geraten sind. Bis der Gesetzgeber wieder tätig wird, dauert es nicht drei, sondern sechs oder acht Jahre - dann sind wir definitiv abgehängt. Der Zugang - Kollege Baumann hat es gesagt - muss ja nicht gratis zur Verfügung gestellt werden. Die Verzinsung des investierten Kapitals mit heute rund 4,5 Prozent sichert auch in Zukunft die Rentabilität der erfolgten Investitionen.
Zusammenfassend, ich komme zum Schluss: Wenn ein Monopol auch der hybriden Infrastruktur, also der Kombination von Kupfer und Glas, in Zukunft verhindert werden soll, ist unter den vom Bundesrat vorgeschlagenen Bedingungen der Wettbewerb auf dem Netz zuzulassen. Das erhöht den Marktdruck und stimuliert die Investitionsbereitschaft. Besteht kein solcher Marktdruck, wird die Marktführerin ihre Investitionen auch in Zukunft, auch das kann ich gut nachvollziehen, dort priorisieren, wo der Marktdruck und die Profitabilität am höchsten sind - und damit bestimmt nicht im Berggebiet oder im ländlichen Gebiet.
Eine im Gesetz nicht aufgenommene Alternative zum Entwurf des Bundesrates wäre es gewesen, die Marktführerin zu verpflichten, ihre Monopolrente aus dem Kupfernetz zwingend zum Ausbau von hochbreitbandigem Internet in den nichtlukrativen Landesgegenden zu verwenden. Die Lösung des Bundesrates, durch Wettbewerbsdruck auf dem Netz auch den Infrastrukturwettbewerb zu stimulieren, betrachte ich in jedem Fall als einen wählbaren, sanften Weg. Diesen Weg beschreiten Sie, wenn Sie der Minderheit und dem Bundesrat folgen.