Hadorn Philipp · Nationalrat · 2018-11-27
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-27
Wortprotokoll
Auch in diesem Jahr führte die Frage der Querschnittkürzungen zu regen Diskussionen in Ihrer Finanzkommission. Die Finanzkommission holte von allen Departementsvorsteherinnen und -vorstehern Stellungnahmen zu den in Diskussion stehenden Querschnittkürzungen ein. Diese wurden schwer kritisiert. Es wurde in den Beratungen mehrfach moniert, dass es doch sehr widersprüchlich sei, die Verwaltung anzuhalten, nach dem neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) zu arbeiten, dann aber gleichzeitig via Querschnittkürzungen oder gar Vorgaben zur Anzahl der Mitarbeitenden das selbstverordnete System zu übersteuern. Zudem wurde dargelegt, dass mit erneuten Querschnittkürzungsbegehren die bereits umgesetzten Sparvorhaben in keiner Art und Weise anerkannt würden und innert Jahresfrist gar nicht umgesetzt werden könnten, insbesondere, was den Personalbereich betreffe. Noch heute entfalten die Sparbeschlüsse vorhergehender Jahre ihre Wirkungen, deren Folgen bei zunehmenden Leistungsanforderungen schon jetzt nur schwer zu tragen seien.
Zu den konkreten Anträgen: Die Minderheit Grüter verlangt nun, dass die Personalkosten um 50 Millionen Franken reduziert werden. Herr Bundesrat Ueli Maurer rechnete als Finanzminister vor, dass dieses vorhersehbare Kürzungsbegehren bereits mit den Vorgaben umgesetzt worden sei. Zudem wurde uns dargelegt, dass nur 70 Prozent der vom Parlament beschlossenen Personalaufstockungen umgesetzt wurden: Beschlüsse im Asylbereich, die Übernahme der Kantonsstrassen, Aufgaben im Gesundheitswesen und bei der Digitalisierung wurden der Kommission vorgehalten. Zudem wurde auch aufgezeigt, dass die Verwaltung effizient arbeite. Jede Stelle sei hinterfragt worden, und die Schmerzgrenze sei schlichtweg erreicht.
Die Mehrheit der Finanzkommission anerkannte Effizienz und Kostenbewusstsein der Verwaltung und empfiehlt den Antrag der Minderheit Grüter mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung. Das gilt auch für den gleichlautenden Reduktionsantrag, der die Personalausgaben für die Jahre 2020 bis 2022 betrifft.
Die Minderheit Schwander verlangt Querschnittkürzungen im Bereich "Beratung und Auftragsforschung" von 14 Prozent. Die Erläuterung, weshalb die externen Vergaben für den Bund notwendig und zweckmässig sind und weshalb sie ihn im Endeffekt günstiger zu stehen kommen als Eigenproduktionen, vermochte die Mehrheit zu überzeugen. Ihre Finanzkommission empfiehlt mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Antrag der Minderheit Schwander abzulehnen, was auch für die beantragten Reduktionen für die Jahre 2020 bis 2022 zutrifft.
Anders entschied die Mehrheit bei den Querschnittkürzungen für den Sach- und Betriebsaufwand. 19 Millionen Franken in diesem Bereich im Jahr 2019 zu kürzen, erachtete selbst der Finanzminister noch als vertretbar, die Konsequenzen in den Folgejahren bis 2022 mit total 102 Millionen Franken auf dieser Position allerdings als nicht verkraftbar. Die Minderheit Meyer Mattea folgt der Argumentation des Bundesrates und teilt die Ansicht des Bundesrates, dass weitere Kürzungen die Erfüllung der Aufträge ernsthaft gefährden würden. Ihre Kommission empfiehlt aber mit 13 zu 12 Stimmen, die Kürzungen für 2019 und auch für die drei Folgejahre vorzunehmen und den Antrag der Minderheit Meyer Mattea abzulehnen.
Der Antrag der Minderheit Gysi in Sachen Lohnmassnahmen wurde zurückgezogen.
Bei den Leistungsgruppen gilt es, messbare Ziele zu setzen. In der Leistungsgruppe 1 für das Eidgenössische Personalamt will Ihre Finanzkommission mit 13 zu 12 Stimmen den Bundesrat beauftragen, die Ziele in der Personalbeurteilung anzupassen und eine Art gleichmässige Verteilvorgabe der Beurteilung zu verlangen. Der Antrag der Minderheit Gysi zu den Zielen der Leistungsgruppe 1 will die Variante des Bundesrates übernehmen.
Während der Bundesrat vom Personalamt verlangt, im Case Management eine Wiedereingliederungsquote von 60 Prozent zu erreichen, verlangt Ihre Finanzkommission, diese sei auf 70 Prozent zu erhöhen. Es gibt hier keinen Minderheitsantrag. Der Bundesrat verzichtet darauf, an seinem Antrag festzuhalten, und deklariert, dass er diese Forderung auch erfüllen wolle. Dies gilt auch für die Jahre 2020 bis 2022.