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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-04

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-04

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag Lombardi/Pfisterer Thomas abzulehnen. Die flexible Gestaltung der Dauer der Grundausbildung im Zivilschutz mit Minimal- und Maximaldauer ist aus zwei Gründen so zu belassen:

1. Die Anforderungen für die einzelnen Grundfunktionen im Zivilschutz sind unterschiedlich. Die hier zitierten Beispiele rechtfertigen wahrscheinlich drei Wochen, obwohl ich Ihnen zugestehe, dass ich mich auf der Stufe der Gesetzgebungsarbeit eigentlich nicht direkt mit den Lehrplänen befasse. Aber immerhin, das ist wahrscheinlich gerechtfertigt. Aber es ist auch vorauszusehen, dass es Funktionen gibt, bei denen drei Wochen eben nicht gerechtfertigt sind. Wenn wir oder die Kantone jetzt 100 Prozent mit drei Wochen Ausbildung haben müssen, dann werden sie 100 Prozent haben. Aber wir geben ihnen wenigstens einen Rahmen.

2. Ein flexibler zeitlicher Ausbildungsrahmen entspricht auch einem Wunsch der Kantone; es ist also kein Bundesdiktat. Im Bereich der Ausbildung wurden von den Kantonen so genannte Mindeststandards gefordert. Diese sind im Bundesgesetz verankert, so die zwei Wochen minimale Grundausbildung, dann die Wiederholungskurse von mindestens zwei Tagen pro Jahr in Artikel 36. Diese Wiederholungskurse müssen dann unter anderem dafür sorgen, dass die Einsatzfähigkeit trotz Mobilität gewährleistet ist. Das heisst: Wenn jemand von einem Kanton in einen anderen wechselt und dort in der gleichen Funktion eingeteilt wird, aber in einer anderen Umgebung Dienst zu leisten hat, muss er dort auf den Einsatz vorbereitet werden.

[PAGE 297] Die Minimaldauer der Wiederholungskurse war in der heutigen Zivilschutzgesetzgebung nicht vorgeschrieben. Schliesslich bilden Kaderkurse von minimal einer Woche einen weiteren Standard. Ich bitte Sie zu bedenken, dass die zu Recht von den Antragstellern angeführten Bedenken nicht eine Funktion der Ausbildungszeit, sondern die Ausbildungsqualität betreffen. Denn die Qualität ist letztlich für den Ausbildungsstand entscheidend.

Die Frage der Anzahl Diensttage eines Zivilschutzangehörigen ist im Übrigen in der normalen Lage - also unter Ausschluss von Kriegsfällen - nicht tel quel mit jener eines Soldaten vergleichbar. Zur Ausbildungszeit kommen jene Diensttage hinzu, welche im Rahmen von Einsätzen zur Katastrophen- und Nothilfe geleistet werden. Es wird in gewissen Gefahrengebieten Leute geben, die viel häufiger Zivilschutz zu leisten haben als andere. Hier werden wir ohnehin nie einen absoluten Ausgleich haben. Aber das liegt in der Natur der Sache, in der Natur des Auftrages.

Die Solidarität zwischen den Kantonen ist nach unserem Dafürhalten auch nicht einfach über die Ausbildungsdauer zu garantieren, sondern vielmehr über die Qualität der Ausbildung, über die einheitlichen Ausbildungsgrundlagen, die vom Bund ausgearbeitet und zur Verfügung gestellt werden; die Solidarität ist schliesslich möglicherweise indirekt über ein Finanzierungssystem für den subsidiären Einsatz der Armee zu garantieren. Dies bringt dann einen gewissen Ausgleich. Entweder machen die Kantone ein "Outsourcing", weil die eigene Qualität nicht genügt, oder sie können einen Ausbildungsstand realisieren, der die Notwendigkeit der subsidiären Einsätze auf einem geringeren Stand hält. Das ist das System, das wir in Berücksichtigung der Selbstverantwortlichkeit der Kantone zur Diskussion unterbreiten. Angesichts der Vielfältigkeit der Funktionen im Zivilschutz sowie der Tatsache, dass man die gesamthaft zu leistenden Zivilschutzdiensttage unmöglich von vornherein voraussagen kann und die Gleichstellung über die Festlegung von generell drei Wochen Grundausbildung ohnehin nicht erreicht wird, plädiere ich dafür, der Flexibilität den Vorzug zu geben.

Selbst wenn Sie den Anträgen Lombardi und Pfisterer zustimmen, interpretiere ich persönlich Ihre Zustimmung mit Sicherheit nicht so, dass man daraus eine erhöhte finanzielle Unterstützungspflicht des Bundes ableiten würde. Denn auch da besteht der Verdacht, dass man durch diese Vereinheitlichung - selbst in Funktionen, wo es nicht unbedingt nötig ist - auf die Idee kommen könnte, zu sagen: Wenn ihr schon drei Wochen verpflichtend vorschreibt, dann bezahlt auch etwas an diese. So interpretiere ich Ihre Intervention nicht. Ich sage das rein vorsorglich im Hinblick auf die weitere Diskussion.