Janiak Claude · Ständerat · 2018-11-27
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-27
Wortprotokoll
Wir sind hier bei den Blaulichtorganisationen und der Frage der Gebühren für die Frequenznutzung durch diese Organisationen. Mit dem Beschluss des Nationalrates und seiner Ergänzung in Artikel 22 Absatz 4 würde es für sie nicht nur keine Gebühren geben, sondern es würde auch die Koordination des Frequenzspektrums wegfallen. Wenn aber niemand mehr für die Koordination zuständig wäre, würde das zu einem grossen Durcheinander führen. Die Blaulichtorganisationen sind darauf angewiesen, dass der Funk stabil und störungsfrei ist und dass das Bakom bei Störungen die Quelle schnell eruieren und das Problem beheben kann. Die Kommission hat einem Antrag aus ihrer Mitte, dem Bundesrat zu folgen, einstimmig zugestimmt.
Es blieb noch die Frage der Gebühren, die, wenn schon, in Artikel 40 Absatz 1 zu regeln wäre. Die Kommission hat es abgelehnt, auf Verwaltungsgebühren für Funkkonzessionen zu verzichten, die der Armee, dem Zivilschutz, dem Grenzwachtkorps, der Polizei, der Feuerwehr, den Schutz-[NB]und Rettungsdiensten sowie den zivilen Führungsstäben erteilt werden. Wer Leistungen vom Staat bezieht, hat diese grundsätzlich zu bezahlen. Dies gilt auch für die öffentliche Hand. Es gibt viele private Blaulichtorganisationen, die auf[NB]rein kommerzieller Basis arbeiten. Der Service des[NB]Bakom besteht in der Koordination der Frequenzen und im 24-Stunden-Pikett. Man könnte diesen Pikettdienst aufheben, er ist aber insbesondere bei Notfällen sehr wichtig.
Es geht nur darum, die Kosten zu decken. Wenn diese Leistung gratis sein soll, müsste man das auch im Subventionsbericht aufführen. Es ginge vor allem um eine Lastenverschiebung zugunsten der Gemeinden. Natürlich kann man sich schon generell fragen, wieso sich die öffentliche Hand hier selber finanzieren soll. Das wäre aber zu einfach und zu pauschalisierend. Letztlich handelt es sich um eine Leistung, die in Anspruch genommen wird und deshalb auch abgegolten werden muss. Es geht um kostendeckende Preise. Die Kantone und Gemeinden können und sollen das bezahlen.
Deshalb stimmen wir auch hier bei dieser Frage dem Bundesrat zu.