Janiak Claude · Ständerat · 2018-11-27
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-27
Wortprotokoll
Ich habe vorhin erst zu Artikel 35a gesprochen und möchte daher noch eine ergänzende Bemerkung machen: Ich kann bestätigen, dass die Kommission einem Antrag aus ihrer Mitte zugestimmt hat, dass Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer, welche die Anlage mitfinanziert haben, angemessen zu entschädigen sind. Es geht ja um den Zugang zum Gebäudeeinführungspunkt. Das soll auch für die durch die Mitbenutzung entstandenen Mehrkosten gelten. Auch sie sind angemessen zu entschädigen. Die Kommission wollte hier, das kann ich bestätigen, eine Differenz schaffen, damit dieser Punkt im Nationalrat noch einmal diskutiert werden kann.
Die beantragte Lösung kommt vielleicht bürokratisch daher, ist aber das Ergebnis aus der Vernehmlassung, wo diese Frage schon umstritten war. Eine konsumentenfreundliche Lösung ist sicher wünschenswert. Davon sind auch wir überzeugt. Die Eigentümer haben aber auch einen Mehrwert, wenn ihr Gebäude über mehrere Anschlüsse verfügt und sie die Kosten nicht selber tragen müssen. Die Kommission erhofft sich hier eine Klärung im Rahmen der Differenzbereinigung.