Janiak Claude · Ständerat · 2018-11-27
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-27
Wortprotokoll
Ich melde mich jetzt das letzte Mal zu diesem Gesetz. Es geht um das zeitversetzte Fernsehen; wir wollen hier diese Frage regeln. Sie haben gesehen, dass auch der Nationalrat hier bereits eine Formulierung aufgenommen hat. Bei der Bestimmung, die der Nationalrat aufgenommen hat, geht es nicht darum, zeitversetztes Fernsehen zu verbieten; es geht lediglich um die Frage der Werbung im zeitversetzten Fernsehen.
Die Zuschauer einer Live-Sendung sehen in der Pause nicht dieselbe Werbung wie die Zuschauer, welche die gleiche Sendung zeitversetzt anschauen. Hierbei gibt es einen Konflikt zwischen dem Programmveranstalter und der Fernmeldedienstanbieterin. Es geht um die Frage, ob die Fernmeldedienstanbieterin die Werbung im zeitversetzten Fernsehen in eigener Kompetenz und auf eigene Rechnung einblenden darf oder ob sie noch Verpflichtungen gegenüber dem Programmveranstalter hat.
Auch wenn das der Nationalrat so nicht wollte, kann man aus der nun von ihm beschlossenen Fassung herauslesen, dass es im zeitversetzten Fernsehen generell verboten sei, eine andere Werbung als in der Originalsendung zu schalten. Die Fernmeldedienstanbieterinnen möchten indes die Freiheit haben, im zeitversetzten Fernsehen eine andere, zielgruppenkonforme Werbung zu schalten, und sie möchten dies mit den Programmveranstaltern aushandeln können. Die neuformulierte Fassung von Artikel 61a trägt dem Rechnung. Wir haben einen entsprechenden Antrag aufgenommen.